Dämmung der oberen Geschoßdecke und der Giebelseiten

Diskutiere Dämmung der oberen Geschoßdecke und der Giebelseiten im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Moin, hab da mal ne Frage, die vielleicht ´n bißchen komisch klingt und einfach zu beantworten ist, aber da ich da keine Ahnung von habe, für...

  1. #1 Andreas Rohwer, 25.04.2010
    Andreas Rohwer

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    Moin,
    hab da mal ne Frage, die vielleicht ´n bißchen komisch klingt und einfach zu beantworten ist, aber da ich da keine Ahnung von habe, für mich ein Buch mit 7 Siegeln

    Ich wohne in einer geerbten Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Mein Nachbar der unter mir wohnt, kam bei mir an und meinte, ja sie müssen die oberste Geschoßdecke (Sptzboden) dämmen, wg der neuen Energiesparverordnung, das ist jetzt Pflicht für jeden, der Wohneigentum hat seit 1.1.2007. Ausserdem müssen die Giebelseiten, isoliert werden, weil das Haus ja von 1965 ist etc pp.

    Dieser Mann ist Beamter und arbeit beim Land und macht Bauabnahmen, hat der einfach zuviel Zeit und will mich einschüchtern, damit "sein" Haus vernünftig aussieht und er Geld spart?
    Oder ist es tatsächlich so das alle privaten Haus bzw. Wohnungseigentümer die eine älteree Immobilie besitzen jetzt für mehrere tausend Euro ihr Eigentum sanieren?

    Ich bin etwas überfragt, denn nur die oberste Geschoßdecke und die Giebelseiten bringen ja nicht wirklich viel, da mehrer Kältebrücken vorhanden sind z.B. alte Fenster, Fassade etc pp.

    Über Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar!
     
  2. #2 Baufuchs, 25.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lies

    mal hier

    Gilt also nur für "bisher ungedämmte oberste Geschossdecken". Wenn die oberste Geschossdecke gedämmt ist (oder wird) müssen die Giebelseiten des Spitzbodens ohnehin nicht gedämmt werden.

    Im übrigen ist die oberste Geschossdecke i.d.R. Gemeinschaftseigentum. d.h. alle Eigentümer beteiligen sich an den Kosten. Dazu bedarf es eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.

    Zeit ist bis Ende 2011.
     
  3. #3 Baldbauherr, 25.04.2010
    Baldbauherr

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    Hallo Andreas,

    gehört Dir das ganze Haus oder nur die von Dir bewohnte Eigentumswohnung?
    Wer soll dämmen? Du oder die Eigentümergemeinschaft?
     
  4. #4 Andreas Rohwer, 26.04.2010
    Andreas Rohwer

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    Also, das ist ein Drei-Familienhaus. Die oberste gehört mir die unter mir und die hintere Wohnung gehört "dem Beamten". Der kam wie gesagt bei mir an und sagte ja das muß gemacht werden.
    Ich kannes mir nicht vorstellen,w eil man kann die Leute ja nicht zwingen, ihr Wohneigentum älteren Baujahres zu sanieren, das ist ja für viele aus Kostengründen nicht zumutbar, ein Rentner der sich vor Jahren mal ein Haus gebaut hat, als Altervorsorge, wie soll der von 700 Euro Rente seine Haus dämmen?

    Seine Begründung war, er hätte es bei sich gemacht, und die Fugen haben sie im Mauerwerk versiegelt. Bloß Fugen versiegeln hat in meinen Augen wenig mit Wärmedämmung zu tun.

    Gibt es ein Gesetzestext zu diesem Thema?
    Die Energeisparverordnung ist ja Teil des Baurechts, ist das Länder spezifisch oder bundeseinheitlich geregelt?
    Wenn ich ihm nicht mal Parole biete, denn nerbt er mich noch bis nächstes Jahr, er meinte, wenn ich nichts mache, wird er das weitergeben, für ihn al Beamter im Bauamt kein Problem.:irre:bef1018:
     
  5. #5 Andreas Rohwer, 26.04.2010
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    Dazu sei angemerkt, das das Obergeschoß des Hauses zu 50% von mir und 50% von ihm bewohnt wird, wir sind lediglich mit einer Mauer voneinander getrennt!
     
  6. #6 Baufuchs, 26.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lesen kannste aber, oder?

    Den Gesetzestext habe ich dir in Beitrag #2 schon eingestellt.
    Die Energieeinsparverordnung gilt bundesweit.

    Dann lies dich mal zusätzlich in das Wohnungseigentumsgesetz ein und lies mal die Teilungserklärung zu deiner Wohnung.

    Dann bist Du ein bisschen schlauer, wer da für was zahlen muss.

    Frage:
    Ist denn die oberste Geschossdecke, also die über deiner Wohnung zur Zeit noch völlig ungedämmt?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Der sucht nen Dummen, der ihm Geld spart.

    Wenn denn die Decke zu dämmen wäre, müsste dies die WEG machen. Da der Beamte 2 Wohnungen, Du nur eine hast gehe ich jetzt mal idealerweise von 3 gleichen Wohnungen aus.
    Dann müsste er 2/3 und Du 1/3 zahlen. Er will Dich dahin bringen, den Anteil über Deiner Decke selbst zu zahlen = 50%.
    :smoke

    Laß Dir mal von einem Anwalt für WEG-Recht helfen.
     
  8. #8 ReihenhausMax, 26.04.2010
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    Wenn die kalte Luft durch Fugen etc. durchpfeift und man das verschließt
    ist das durchaus im Sinne der Dämmung sinnvoll. Es gibt nicht nur die
    Wärmeleitung sondern auch Wärmekonvektion mit der Luft, die rein und
    rauß geht.
    So eine Dämmung der obersten Geschoßdecke kostet ja auch kein
    Vermögen und Du hast ja auch den Vorteil geringerer Heizkosten. Ansonsten
    hat Baufuchs ja schon geschrieben, daß es eine Verpflichtung gibt
    (die gibts für einen Energiepaß beim Verkauf allerdings auch, ohne
    daß es dadurch Standard wäre).
     
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