2 * 87° Verbindungsstücke

Diskutiere 2 * 87° Verbindungsstücke im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hi Leute! Ist in einem innenliegenden Abwasserfallrohr (100-er) ein Aneinandersetzen zweier 87° Verbindungsstücke zulässig? Hier soll ein...

  1. oberh

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    Hi Leute!

    Ist in einem innenliegenden Abwasserfallrohr (100-er) ein Aneinandersetzen zweier 87° Verbindungsstücke zulässig?
    Hier soll ein Mauerversatz zw. EG und Keller umgangen werden.

    Wenn es nicht zulässig ist, bitte ich um Angabe der DIN.

    Dankeschön
    Olaf
     
  2. #2 Achim Kaiser, 26.04.2010
    Achim Kaiser

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    Grundsätzlich zulässig, bei den Fallstranglängen im EFH.
    Empfehlenswert ist was anderes.
    Verzüge sollten möglichst schlank ausgeführt werden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. oberh

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    Hi !

    Dankeschön - auch wenn die Antwort nicht die ist, die ich erhofft hatte ;)

    Hinzu kommt noch, dass direkt oberhalb des ersten Knickes das Abwasserrohr der Toilette rechtwinklig einmündet.
    Der Weg des Abwassers beschreibt also ein gekipptes U, bevor es wieder nach unten fällt.
    M.E. sind Verstopfungen hier vorprogrammiert ...

    Werde ich wohl mit Leben müssen ...
     
  4. Julius

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    Würde ich so keinesfalls in meinem Haus haben wollen!
    Kann man nicht zumindest den Übergang von senkrecht nach waagerecht (in Fließrichtung) mit 2x45° ausführen?
    Die umgekehrten sind dagegen unkritisch.

    Eine gesonderte Anbindung des WCs direkt nach unten (mit separatem Deckendurchbruch) geht nicht?
     
  5. #5 Achim Kaiser, 26.04.2010
    Achim Kaiser

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    Der Anschluß 87° Fallstrang --> WC ist 100% ok, wenn ein Abriss von 10 cm in der Anbindeleitug gegeben ist.

    Nur der 87° Verzug im Fallstrang ist etwas ungünstig - aber zulässig.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. oberh

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    Hi!

    @Julius
    Will ich ja auch nicht - nur der Installteur (über GU bestellt) will es nicht ändern ...
    Ihren/Deinen Vorschlag hatte ich schon unterbreitet.

    @Achim Kaiser
    Was bedeutet "ein Abriss von 10 cm" ?

    Danke
    Olaf
     
  7. #7 Achim Kaiser, 26.04.2010
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    |.............. 0 (die Punkte sind nur drin, damits den Anschluß nicht verschiebt)
    |_________/ <---10 cm (Mitte-Mitte)
    |

    Sieht im Schema so aus

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. oberh

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  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2010
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    Wie oft noch:

    Es ist unschön, aber zulässig

    Punkt. Daran ändern weder Bild noch Worte irgendwas.

    Oder soll das nach dem Motto - Ich frage solange, bis ich die gewünschte Antwort lese - gehen.
    Ich hoffe nicht.
     
  10. Julius

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    Ich gehe davon aus, daß der Fragesteller das längst begriffen hat.
    Aber die prinzipielle Zulässigkeit sagt ja noch lange nichts darüber aus, daß er das so akzeptieren muß!

    Da GU, ist der Fragesteller Bauherr. Also bestimmt ER (und nicht etwa der Installateur) letzendlich, ob diese oder eine andere (ebenfalls zulässige) Version zur Ausführung kommt.

    Nach Lage der Dinge wird ein Umbau allerdings Mehrkosten hervorrufen, welche der Fragesteller zu tragen hätte.

    Was das Foto angeht:
    Für mich sieht das nach 2x67° aus, nicht nach 2x87°.
    Das wäre für mich dann akzeptabel.

    Abgesehen davon hätte man das elegant ganz anders lösen können (WC senkrecht angebunden, den weiterführenden Strang über einen 45°-Abzweig), wenn der Installateur etwas mitgedacht hätte. Auch eine solche Änderung wäre noch möglich (zu Kosten siehe oben).
     
  11. efgemm

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    Wow!:hammer: Der hat hier gefehlt. Das ist:Baumurks
     
  12. Lukas

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    Häschen!

    Etwas mehr Substanz würde nicht schaden.

    Gruß Lukas
     
  13. oberh

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    Sorry Herr Dühlmeyer - Ihr Kommentar war unnütz in seiner Formulierung.

    Vielleicht haben Sie als Fachmann ein wenig Verständnis für meine Unsicherheit als Laie.
    Ich kann leider nicht wissen, wann wo was unter welchen Vorraussetzungen sinnvoll und zulässig ist. Genau wie in meinem eigenen Beruf wird es auch in Ihrem Gewerk sicherlich Fallunterscheidungen en mas geben.

    Trotzdem ein herzliches Dankeschön.

    @Lukas
    Etwas mehr Substanz würde nicht schaden.
    Der war gut!
    Ihre Alternativen schwirrten mir natürlich auch durch den Kopf ...
    Bei meinem Schwager wurde es so (ähnlich) gemacht.

    Nochmals ein Danke an alle.

    Resumé:
    Werde ich wohl mit Leben müssen ... :)
     
  14. Julius

    Julius

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    Nein, mußt Du nicht.
    Nur müßtest Du die Änderung eben bezahlen.
    (sowas nennt man Lehrgeld für ungenügende Planung)
    Anscheinend ist das aber nicht gewollt.
    Also bleibt es so, bis oft genug verstopft war...
    Wenn Du Glück hast, ist bis dahin die Gewährleistung abgelaufen und dann löhnst Du richtig satt!

    Bitte nicht falsch verstehen:
    Es kann durchaus gutgehen, auch dauerhaft. Aber es ist eben nicht der sichere Weg.
     
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