Kondenswasserableitung eines Gas-Brennwertgerätes: Darf ich Rechnung kürzen????

Diskutiere Kondenswasserableitung eines Gas-Brennwertgerätes: Darf ich Rechnung kürzen???? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, haben uns kürzlich im neu erworbenen Altbau eine Gas-Brennwertheizung einbauen lassen. Vermutlich kurz vor Fertigstellung...

  1. #1 DigiHurry, 27.04.2010
    DigiHurry

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    Hallo liebes Forum,

    haben uns kürzlich im neu erworbenen Altbau eine Gas-Brennwertheizung einbauen lassen. Vermutlich kurz vor Fertigstellung ist dem ausführenden Installateuer eingefallen, dass ein solches Gerät wohl auch Kondenswasser bildet, welches es abzuleiten gilt. Seine Lösung, da es im alten Heizungskeller, wo früher eine Ölheizung installiert war, keinen Wasserablauf gibt, bestand darin, zunächst an der Wand entlang ein HT-Rohr zu verlegen, dieses dann im Nachbarkellerraum (=Durchgangsraum!) an der Wand enden zu lassen und das Wasser mittels flexiblen, ca. 10 cm dicken Schlauch - auf dem Fußboden verlegt - dem Abfluss zuzuleiten (siehe Foto im Anhang).

    Frage: Muss man sich so etwas gefallen lassen oder kann ich die Rechnung (um wieviel?) kürzen?

    Würde mich über Antworten freuen.

    Grüsse vom DigiHurry


    [​IMG]
     
  2. Julius

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    Nein, das mußt Du Dir natürlich nicht gefallen lassen.

    Allerdings ist die Alternative nicht eine Rechungskürzung (wie kommst Du auf so etwas???), sondern eine Nachtragsrechnung über die zusätzlich erforderlichen Arbeiten einer anderen Ausführung!

    Du hast offenbar den Ausführenden auch planen lassen, diese Sparversion also (mehr oder weniger unbewußt) in Auftrag gegeben.
    Und wie sagt schon Josef:
     
  3. #3 ReihenhausMax, 27.04.2010
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    Also mein Heizungs- und Lüftungsbauer braucht da keinen Architekten für,
    um sowas vernünftig vorzuschlagen und zu machen (in unserem Fall eine Kondensatpumpe und ein dünner Schlauch, damit es zwei Wände weiter ins Waschbecken in der Waschküche kann).
    Da die erste Pumpe ihren Job nicht richtig gemacht hat (zu kleine Mengen zu oft gefördert da offenbar das Rückschlagventil nicht so richtig seinen Job machte)
    hat er sie gegen eine andere ausgetauscht ohne das ich da was zu hätte sagen müssen. Wir hatten auch eine Bauingenieurin, die die Renovierung hätte
    betreuen sollen, aber wegen eines schweren Fahrradunfalls und eines
    inkompetenten Büros standen wir dann doch alleine da, als es los ging
    bzw. die Dachrenovierung zu beauftragen war ...
    Will da jetzt nicht weiter drüber jammern, aber eine für eine sinnvolle
    Kondensatlösung braucht es denke ich nicht wirklich einen dedizierten Planer.
    Im Gegensatz zur Planerin konnte mir der Heizungsbauer auch die
    Vor- und Nachteile verschiedener Warmwasserspeicher erklären und hatte
    die Idee für die Führung der Lüftungsrohre, die wir letztlich umgesetzt
    haben ...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 27.04.2010
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    1) Tut der Aufschlag nach dem Stolpern weniger weh, wenn die Rechnung gekürzt wurde? Schmerzensgeld im Voraus?
    2) Das ist Mist. Also Mängelrüge an den Sanilöter und gut ists
    3) Ich glaube nicht, dass der Sanilöter das Rect auf einen Nachtrag hätte, gerade, wenn er selber "geplant" hat.
     
  5. #5 Baufuchs, 27.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso kein Nachtrag?

    Wird vom Architekten etwas in der Planung/Ausschreibung vergessen, läuft das unter "Sowieso-Kosten".

    Gleiches Recht für Alle.:konfusius

    Anders sähe es wohl nur aus, wenn der Auftrag zum Pauschal-Festpreis ausgeführt wurde.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 27.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Baufuchs, seit wann redest Du der Wer-am-meisten-"vergisst"-bekommt-den-Auftrag_Fraktion das Wort. :cry
     
  7. #7 Baufuchs, 27.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dass

    ich das gutheiße habe ich ja nicht geschrieben.
     
  8. #8 DigiHurry, 27.04.2010
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    Also, was denn nun?

    Kann ich vom Installateur die Beseitigung des Planungsfehlers auf seine Kosten verlangen oder darf ich mich bis ins hohe Rentenalter freuen, täglich "Seilchenspringen" machen zu dürfen? :konfusius
     
  9. #9 Olaf (†), 27.04.2010
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    Ich...

    schließ mich #5 an. Hat er denn den Ort der Tat überhaupt vorher gesehen - ich denke nein
     
  10. #10 DigiHurry, 27.04.2010
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    Werde aus dieser Antwort nicht ganz schlau. Wie ist sie gemeint gewesen?

    Fakt: Im ehemaligen Heizungskeller war eine alte Ölheizung, die raus sollte. Wir wollten eine Gas-Brennwertheizung. Wo diese aufgestellt werden sollte, war uns ziemlich schnurz, es hätte 2 andere Alternativen gegeben, der Dienstleister hat sich für den alten Heizraum entschieden, weil von dort der Anschluss der Solaranlage für ihn günstiger wäre. Selbstverständlich hat sich der Installateuer mit den Räumlichkeiten vor Ort vor Auftragsvergabe vertraut gemacht.
     
  11. THEO

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    Wie wär´s denn mal...

    ... wenn man sich seine berufliche Kompetenz zu Nutze macht, zum Telefon greift und dem "Dienstleister" seine Gedanken mitteilt?

    Es zeugt von schlechtem Stil, wenn man lebenslanges Seilchenspringen in Kauf nimmt um damit eine neue Heizungsanlage "für Umsonst" zu bekommen, nur weil ein Ablaufschlauch nicht fachmännisch angelegt wurde.

    Ich habe bisher noch nicht gelesen, dass der Dienstleister von Dir mir der Problematik konfrontiert wurde und wie er sich dazu geäußert hat?

    Das wäre der erste Schritt gewesen, bevor man das in den Internetforen dieser Welt veröffentlicht :winken
     
  12. Gast

    Gast Gast

    :respekt
    besser hätte man es nicht sagen können.
    ganz meiner Meinung
     
  13. Julius

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    Er wird sagen, daß man das natürlich ändern kann.
    Aber der Aufwand dafür nicht unerheblich ist und bezahlt werden muß.
    Und hätte ME damit Recht.

    Anders sähe es aus, wenn ein Pauschalpreis vereinbart UND der Anschluß des Kondensatablaufs an das vorhandene Abwassernetz enthalten gewesen ist.
     
  14. #14 Shai Hulud, 27.04.2010
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    Welche Art von Planung hast du denn beauftragt und wird dir in Rechnung gestellt?
     
  15. #15 ThomasMD, 27.04.2010
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    Die Planung wird er vermutlich auf seine Kosten ändern.
    Die Realisierung der geplanten Leistung mußt Du aber löhnen. Das hättest Du bei ursprünglich fehlerfreier Planung auch tun müssen.
     
  16. Julius

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    Genau das ist das hüpfende Komma!
     
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