Baugenehmigung für Trennwand von DHH

Diskutiere Baugenehmigung für Trennwand von DHH im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Holla, ich habe mal mehrere Fragen bzgl. der Trennwand einer Doppelhaushälfte auf der Terassenseite. Benötigt man eine Baugenehmigung für...

  1. #1 Florian, 09.07.2004
    Florian

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    ich habe mal mehrere Fragen bzgl. der Trennwand einer Doppelhaushälfte auf der Terassenseite.

    Benötigt man eine Baugenehmigung für diese Trennwand?

    Wir möchten mit den Klinkern vom Haus diese Trennwand erstellen. Dafür müssen wir ein Fundament erstellen.

    Wie hoch darf so eine Trennwand denn sein? Gibt es Unterschiede zwischen gemauert (verklinkert) oder Holzwand?

    Muss man nur seine eigene Seite verfugen oder auch die Nachbarseite?


    Ich weiss, hier ist keine Rechtsberatung, aber vielleicht kennt sich hier jemand aus und hat schon Erfahrungen damit.


    Für jede Antwort wäre ich dankbar.
     
  2. aw

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    Kommunikation ist alles !!

    da Sie hoffentlich weder mit Ihrem Nachbarn schon Krieg führen noch einen beginnen wollen, wäre doch eine nachbarschaftliche Absprache IMHO das erste Mittel zum Erfolg.
    Hier einige Aspekte :
    (1) Sie dürfen ohne Absprache/Genehmigung Bauwerke nur auf Ihrem Grundstück errichten ( Baurechtliche Vorschriften beachten !!)
    (2) Bei einem solchen Bauwerk darf der Nachbar seine Seite nicht fertigstellen : diese Befindet sich ja auf IHREM Grund
    (3) bei einer gemeinsamen Lösung ( alles schriftlich !! festlegen : Art, Ausführung, Masse, mit Zeichnung/Skizze !!!) kann natürlich diese Grenzwand auch mittig errichtet werden. Dann kann man(n) sich ggf. die Kosten auch teilen.
    Viel Erfolg !
     
  3. Eric

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    Es geht offenbar um eine Mauer zwischen zwei benachbarten Terrassen, mithin also um eine sog. Einfriedigung.

    Beschaffenheit, Höhe, Standort, Notwendigkeit der vorherigen Absprache mit dem Nachbarn und Kostentragung ( hälftig ) sind in diesem Falle in dem Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes geregelt. Unter Umständen ist aber in Ihrer Gemeinde bereits in einer Ortsatzung oder aber im Bebauungsplan geregelt, wie einzufrieden ist. Derartige Vorschriften wären vorrangig. Also vorherige Nachfrage beim Bauamt erforderlich.

    Wenn das Grundstück in NRW liegen sollte, kann ich als Lektüre empfehlen: Heinrich Schäfer, Nachbarrechtsgesetz für NRW.
    > mit kurzer Abhandlung zum " Maschendrahtzaun ", der ist nämlich, man sollte es kaum glauben, auch im Nachbarrechtsgesetz geregelt.

    Alles zu erklären, was im Nachbarrechtsgesetz steht, würde den Rahmen dieses Forums sprengen.

    Die vorherige Klärung der Rechtslage durch Nachlesen ist in jedem Fall sinnvoll. Denn, wer führt schon gern einen Streit über Mauern, Maschendrahtzäune und was es sonst noch alles an und auf der Grenze gibt.
     
  4. #4 Florian, 10.07.2004
    Florian

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    Erstmal danke für die Antworten.

    Ich gehe mal etwas tiefer in die Materie ein:
    Unser direkter Nachbar möchte gerne eine Holztrennwand. Die kennt hier bestimmt jeder.
    Wir möchten allerdings gerne eine verklinkerte gemauerte Wand. Alleine schon wegen des Schallschutzes kann ich mir vorstellen ist diese Wand besser als so eine Holzwand.

    Nun haben wir uns erstmal so geeinigt, dass jeder das macht, was er gerne hätte. Der Nachbar stellt also auf seinem Grundstück die Holzwand auf und wir mauern mit Klinkern auf unserer Seite die Wand hoch.

    Wie wohl jeder weiss, sind diese Holzwände meistens 1,80m hoch. Mir stellt sich nun die Frage ob meine Wand nun auch 1,80m hoch sein darf oder sogar noch höher. Ebenso stellt sich mir die Frage, ob wir dafür eine Baugenehmigung brauchen und/oder der Nachbar nicht.

    Leider können wir mit den Nachbarn nicht so vernünftig reden (bis jetzt immer nur zwischen Tür und Angel, wenn man sich im Zuge der Außenarbeiten mal getroffen hat), obwohl wir schon seit 2 Wochen darum gebeten haben. Sie zeigen keinerlei Interesse um dieses Thema zusammen in Ruhe zu besprechen.

    Wir möchten natürlich jeden Ärger vermeiden.

    Deshalb bin ich für jeden Tip und Rat dankbar.
     
  5. Eric

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    Ob Sie für die geplante Mauer eine Baugenehmigung brauchen, können Sie durch Nachfrage beim Bauamt klären.

    Zum Nachbarrechtsgesetz habe ich bereits alles gesagt. Sie müssen`s nur noch lesen oder lassens sein und führen dann halt unter Umständen einen Prozeß wegen des Abrisses Ihrer Mauer

    > gegen die Gemeinde, weil Sie die gegebenenfalls bestehende Ortssatzung über Einfriedungen nicht eingehalten haben ( vorrangig zu klären! ).

    > gegen Ihren Nachbarn, weil dem Ihre unter Umständen nicht ortsübliche Mauer nicht/nicht mehr gefällt.

    Das, was Sie sich vorstellen, entspricht leider nicht dem Nachbarrechtsgesetz. Dort ist der von Ihnen geschilderte Konflikt der Grundstücksnachbarn detailliert geregelt.

    Das Nachbarrechtsgesetz kennt nur eine Einfriedung, über die sich die Nachbarn zu einigen haben ( aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich ! ), und nicht zwei Einfriedungen ( Mauer und Holzzaun ). Einigen müssen sich die Nachbarn deswegen, weil die Einfriedung Bestandsschutz genießt, d.h. sie darf nach der Errichtung nicht mehr ohne Zustimmung des Nachbarn verändert oder gar beseitigt werden. Außerdem hat die Einfriedung auf der Grenze zu stehen usw. usw.

    Wenn die Nachbarn sich nicht einigen, ist nach dem Nachbarrechtsgesetz die ortsübliche Einfriedung zu erstellen. Für die tragen die Nachbarn dann die Herstellungs- und später die Instandhaltungskosten jeweils zur Hälfte. Ortsüblich ist hierbei diejenige Einfriedung, die in dem Gebiet, in dem die beiden benachbarten Grundstücke liegen, vorherrscht. Gibt es keine vorherrschende Einfriedung, dann sagt das Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes, wie die Einfriedung auszusehen hat.

    Das Spielchen, das Sie und Ihr Nachbar treiben ( zwei Wände! ), riecht nach Streit und Prozeß, den Sie - zu Recht - nicht wollen.
     
  6. #6 Bauherrensohn, 12.07.2004
    Bauherrensohn

    Bauherrensohn Gast

    Hallo!

    Könnte es sein, daß Ihr Nachbar sich ungern finanziell beteiligen will?

    Die Holzverschalung kann er ja erst errichten, wenn die Mauer steht. Wenn er dann seine Meinung ändert und die Mauer doch reicht, haben Sie die Kosten alleine getragen.

    Gruß
    Max
     
  7. Eric

    Eric

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    Genau, so isses.

    Und wenn die Holzwand ( wie offenbar beabsichtigt ) erst erstellt wird, dann fällt sie beim Ausschachten der Fundamente für die Mauer um.
     
Thema: Baugenehmigung für Trennwand von DHH
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