Erdsondenbohrung -> Aufpreis nach Baugenehmigung

Diskutiere Erdsondenbohrung -> Aufpreis nach Baugenehmigung im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir haben heute von unserem GU ein Mehrpreisangebot zu unserer Erdwärmeheizung bzw Erdsondenbohrung erhalten:...

  1. #1 Sveni Lee, 28.04.2010
    Sveni Lee

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    Hallo zusammen,

    wir haben heute von unserem GU ein Mehrpreisangebot zu unserer Erdwärmeheizung bzw Erdsondenbohrung erhalten:

    Leistungsbeschreibung: Die Beheizung erfolgt über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe "Viessmann..." einschl der erforderlichen Sohlebohrung gemäß VDI Norm 4640.

    Heute kam dann der Hinweis auf den Mehrpreis wegen der in der Baugenemigung geforderten Spezifikationendie lt. Bauleiter über die VDI Normhinaus gehen:

    1.) geophysikalischen Bohrlochmessung (Reg.Nr. E/WP-Ni-016-43)

    2.) das Bohrloch dauerhaften, wasserdichten, frostbeständgen Suspension nach DVGW-Arbeitsblatt W121 zu verpressen.

    Ist das denn richtig so? Ich bin der Meinung, das beides Vorschriften sind, die nicht auf unsere spezifischen Bedürfnisse zurückzuführen sind sonder allgemein gültige Vorschriften sind...
     
  2. #2 Rokklith, 29.04.2010
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    Hallo Sveni Lee,

    die geophysikalischen Bohrlochmessungen (klingt nach Berlin?) sind zusätzliche Leistungen, also (und da kommt es im Speziellen auf das Angebot des GÜ an) auch zusätzlich zu vergüten. Die Verpressung wie beschrieben ist Standard.

    mfg Rokklith
     
  3. #3 Sveni Lee, 29.04.2010
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    vielen Dank für die Antwort.

    Berlin ist schon fast richtig. Wir bauen im Land Brandenburg.

    lt. Leistungsbescheibung der GU wird das Bohrlaoch nach VDI 4640 ausgeführt. Alles was darüber hinaus geht sind Sonderleistungen.
    Die Frage ist: ob die die Verfüllung, wie in der Baugenehmigung verlangt, teil dieser VDI ist oder ob er sich auch hier rausreden kann.

    Eigendlich sollte es dem Gu doch bekannt sein, dass in Brandenburg weiterreichende Forderungen für die Erstellung einer Sondenbohrung gefordert werden.
     
  4. #4 Olaf (†), 29.04.2010
    Olaf (†)

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    Antwort...

    ist für Dich sicher nicht befriedigend und der AN hätte durchaus entsprechend beraten können, allerdings nicht müssen.

    Als Bauherr bist immer noch Du derjenige, der sich um die Gesetzlichkeiten und Anforderungen zu kümmern (und zu formulieren) und den Inhalt entsprechend zu prüfen hat.
     
  5. archi3

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    Beides ist schon richtig.
    Würde erstmal prüfen, ob tatsächlich ein GU und dann versteckte Hintertürchen in der Baubeschreibung suchen.
    Vielleicht warten da noch mehr Überraschungen...

    Allerdings frage ich mich schon, wie eine Heizungsanlage funktionieren soll, wenn nur das Bohrloch (beschrieben als : Solebohrung nach VDI 4640) zu den Aufgaben des GU(?) gehört.

    Wenn die Heizung nur so wischiwaschi beschrieben ist und sie trotzdem funktionieren soll bzw. muss, könnte man schon als Laie annehmen, dass Alles, was zur funktionierenden Heizung gehört, dabei ist und dem GU(?) auch die Auflagen - evtl. aus anderen BV`s - vorher bekannt waren.

    Im Autovergleich: KFZ, Marke, x, Modell y, Farbe gelb, 4 Türen, Motor 110 PS, 6 Zylinder... Wer geht davon aus, dass er das Öl für den Motor selbst mitbringen muss?
     
  6. #6 Sveni Lee, 29.04.2010
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    Ja, das stimmt. Ich will ja auch nicht die komplette Zahlung verweigern. Das die geophysikalischen Bohrlochmessung (Reg.Nr. E/WP-Ni-016-43) eventuell eine Zusatzleistung ist, kann ich ja noch nachvollziehen.
    Allerdings ist der zweite Punkt, das verpressen des Bohrlochs, meiner Meinung nach nicht auf uns abzuwälzen. Hier gibt es keine zusätzliche Regelung die nur in Brandenburg gilt.

    Genaugenommen, bin ich nicht der Auftraggeber des Bohrunternehmens. Ich bin der AG für den GU. Wer für den GU die einzelnen Gewerke ausführt, entzieht sich meinem einfluss. Der GU hat uns eine Erdwärmeheizung zu einem Pauschalpreis incl. notwendiger Sohlebohrung angeboten. Leider hat nach VDI 4640. Ich kann nicht nachvollziehen, was in dieser VDI steht und was eventuell enthalen ist. Darum die Frage in diesem Forum.
     
  7. archi3

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  8. #8 Achim Kaiser, 29.04.2010
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    Allgemeine Infos zum Standort gibts hier.
    Man kann dann eventuell *besondere Anforderungen* schon im voraus erkennen.

    Die *allgemeinen* Vorgaben in Brandenburg gibts hier

    Was da so veranstaltet wird/werden kann ist z.B. hier beschrieben.
    Kannte ich noch nicht ... aber das will nichts heissen, wenns gefordert wird ists zu erfüllen.

    Verpressung mit *normaler* Suspension gehört zu einer Erdsonde und ist ein *muss*. Allerdings gibts auch hochwertigere Suspensionen mit besserer Leitfähigkeit und/oder für Sonderfälle. Hier müsste man sich dann ggf. bei Bedarf über einen Mehrpreis unterhalten.
    Ohne eine Verpressung lässt sich keine Erdsonde herstellen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 Sveni Lee, 29.04.2010
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    schon mal vielen Dank für die vielen Antworten.

    Nach durchlesen der Definitionen habe ich festgestellt, dass wir mit einem GÜ bauen.
    Wir haben bei der Planung gesagt, das wir eine Sole/Wasser Erwärmeheizung haben möchten. Daraufhin gab eis einen einen pauschalen Mehrpreis. In der Leistungsbeschreibung ist die Bohren wie o.g. beschrieben, dann die Wärmepumpe von Viessman usw... eine genaue Ausführung ist nicht angegeben.
    Den GÜ war der Ort des Bauvorhabens von Anfang an bekannt. (Mehraufwand Aufgrund des Bodengutachtens - Fundament) konnte ich nachvollziehen, dass kann es vorher nicht wissen aber diese Auflagen...

    Ist halt auch die Frage, ob eine Verpressung nach DVGW-Arbeitsblatt W121 Standard ist oder nur in Brandenburg verlangt wird.
     
  10. #10 Rokklith, 29.04.2010
    Zuletzt bearbeitet: 29.04.2010
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    verpresst wird (fast ;)) immer. Eine EWS ohne Verpressung ist wie das beschriebene Auto ohne Moterenöl. Stellt sich mir jetzt nicht dar, woraus sich aus einer Verpressung eine "Mehrleistung" ergeben soll.

    Die Verpressung ist nicht nur in Brandenburg Standard.
     
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