Mit welchen Notar-Kosten ist zu rechnen?

Diskutiere Mit welchen Notar-Kosten ist zu rechnen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir kaufen ein Grundstück im Wert von 62.465 Euro und müssen uns eine Grundschuld von 240.000 Euro ins Grundbuch eintragen lassen....

  1. #1 Gast31063, 28.04.2010
    Gast31063

    Gast31063 Gast

    Hallo,

    wir kaufen ein Grundstück im Wert von 62.465 Euro und müssen uns eine Grundschuld von 240.000 Euro ins Grundbuch eintragen lassen.

    Mit welchen Notarkosten, Grunderwerbsteuern und Kosten beim Amtsgericht ist zu rechnen?
     
  2. #2 coroner, 28.04.2010
    coroner

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    Grunderwerbst. zumeist 3.5% (abhängig vom Bundesland)
    Zum Grundschuldrechner gibts was feines, das sogar mein "Banker" nutzt im Internet...
    Grundschuldrechner
     
  3. #3 Gast31063, 28.04.2010
    Gast31063

    Gast31063 Gast

    Was ist denn eine Briefbildung und eine Notarbestätigung? Ist es besser ich lasse die Grundschuld eintragen da günstiger?
     
  4. #4 Gast31063, 28.04.2010
    Gast31063

    Gast31063 Gast

    So,

    ich habe ungefähr ausgerechnet für die Eintragung der Grundschld und Kauf des Grundstückes ca. 1700 Euro plus ca. 2200 Euro für den Grunderwerb.

    In der Summe kostet mich der Spaß 4000 Euro, stimmts? Oder noch was vergessen?
     
  5. #5 coroner, 29.04.2010
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    Briefbildung bedeutet, es wird ein güldener Brief erstellt, der den Besitzer entsprechend als grundschuldberechtigten ausweist.
    Kannst halt nicht im Grundbuch nachvollziehen wer den grade hat.
    Die "schwäbische" Variante ist die einfache notariell beurkundete Eintragung.
    Billiger aber bei der eventuellen späteren Übertragung etwas unpraktischer.
    Aber das erklärt dir auch der Notar gern nochmal rechtlich fundiert beim Termin ;-)
     
  6. #6 baufibemu, 29.04.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.12.2010
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    Mein Banker benutzt den hier:
     
  7. #7 Desperado, 29.04.2010
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    was die grunderwerbssteuer betrifft hatten wir glück: wir ziehen in ein komplett neu erschlossenes baugebiet. den vertrag haben wir vor den erschließungsmaßnahmen unterschrieben. im vertrag wurden die erschließungskosten extra aufgeführt, waren ca. 50%. deswegen müssen wir auch nur 50% auf den komplettpreis an grunderwerbssteuer bezahlen. vielleicht kommt das ja auch für den threadsteller in betracht.
     
  8. #8 ecobauer, 29.04.2010
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    Briefbildung heißt, dass über die Grundschuld ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Dieses Verfahren ist heute jedoch nicht mehr üblich. Heute wird die Grundschuld lediglich in das Grundbuch eingetragen und diese Eintragung durch den Notar dem Grundschuldgläubiger bestätigt.
    Diese sogenannte Buchgrundschuld hat den Vorteil, dass sie erstens billiger ist - es wird ja kein Brief erstellt - und zweitens kann ein nicht erstellter Brief auch nicht verloren gehen - was auch bei Banken schon mal vorkommt.:konfusius

    Nö, das stimmt nicht. Die Beurkundung des Kaufes und die Eintragung der Grundschuld kostet zusammen 1.805,30€
    Nochmal nachrechnen: Kauf eines Grundstückes und Beurkundung einer Grundschuld ankreuzen, die Werte angeben, ohne Notaranderkonto, Bestätigung durch den Notar und abdrücken :e_smiley_brille02:
     
  9. #9 ecobauer, 29.04.2010
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    Den würde ich nicht nehmen, der ist nämlich 63 Cent teurer!!!:mega_lol::mega_lol:
     
  10. #10 Baufuchs, 29.04.2010
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    Das ist nicht korrekt. Ihr zahlt den ganz normalen Grunderwerbsteuersatz.

    Allerdings nur auf den Grundstückskaufpreis ohne den Erschliessungskostenanteil.
     
  11. #11 Desperado, 30.04.2010
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    genau das meinte ich damit
     
  12. #12 baufibemu, 30.04.2010
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    Das gilt nur im Sommer. Da ist automatisch ein Kugel Eis für den Notar dabei.:p

    Zur Grundschuld:
    Eine Grundschuld ist zunächst immer eine Briefgrundschuld. Wenn ein Briefausschluß eingetragen ist, handelt es sich um Buchgrundschuld.
    Deshalb steht dann da auch immer "Grundschuld ohne Brief".
    Welche Art der Besicherung, Brief- oder Buchgrundschuld eingetragen wird, bestimmt der Kreditgeber.
    In der Regel kannst Du nicht wählen, also stellt sich die Frage nach "was soll ich eintragen lassen" erst gar nicht.

    Beste Grüße
     
  13. #13 greentux, 30.04.2010
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    Der Brief hat ggf dan Vorteil, das die Kohle eher ausgezahlt wird. Wenn das Grundbuchamt sonst 2....3 Monate braucht kanns halt schon nervig werden.
     
  14. #14 ecobauer, 30.04.2010
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    Dafür gibt es dann die Notarbestätigung, auch Rangbescheinigung genannt.
    Und dann geht das alles auch ganz fix!

    :winken
     
  15. #15 greentux, 30.04.2010
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    Ach ja genau. So hatte es auch der Banker meines geringsten Mißtrauens gesagt. Gut das es sowas gibt :)
     
  16. #16 ecobauer, 30.04.2010
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    Was denn nun, die Rangbescheinigung oder den Banker des geringsten Misstrauens???

    :bef1003:
     
  17. #17 greentux, 30.04.2010
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    Beides. Obwohl ich nach den ersten beiden Bankbesuchen nicht mehr daran geglaubt hatte. Aber ja, ich habe einen gefunden, der von sich aus die passende Finanzierung vorschlug und nicht fragte "wollen Sie 10, 15 oder 20 Jahre Laufzeit?". Genau der hat mir dann auch von der Notarbestätigung erzählt.
     
  18. #18 Gast31063, 30.04.2010
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    Kommen Kosten für das Amtsgericht noch dazu? Oder ist das schon eingerechnet?
     
  19. #19 Gast31063, 30.04.2010
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    P.S.: DAS STEHT IN UNSEREM KAUFVERTRAG. Fallen also die Grunderwerbskosten für alles an oder nur für a) ???




    Von diesem Kaufpreis entfallen bei der angenommenen Größe von 403 m² auf:

    a) den reinen Grundstückskaufpreis: 44.030,84 €
    (in Worten: Vierundvierzigtausendunddreißig 84/100 Euro)

    b) den Erschließungsbeitrag: 13.706,03 €
    (in Worten: Dreizehntausendsiebenhundertundsechs 03/100 Euro)

    c) den Kanalbaubeitrag für das Schmutzwasser: 1.078,03 €
    (in Worten: Eintausendachtundsiebzig 03/100 Euro)

    d) den Kanalbaubeitrag für das Niederschlags-
    wasser: 364,31 €
    (in Worten: Dreihundertvierundsechzig 31/100 Euro)

    e) den Schmutzwassergrundstücksanschluss 2.025,39 €
    (in Worten: Zweitausendfünfundzwanzig 39/100 Euro)

    f) den Niederschlagswassergrundstücksanschluss 1.260,40 €
    (in Worten: Eintausendzweihundertundsechzig 40/100 Euro)
     
  20. #20 ecobauer, 30.04.2010
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    Nö, die sind schon dabei! Schau mal wieder bei der Berechnung nach, da steht neben zwei Beträgen "Grundbuchamt"

    Also e) und f) gehören nicht zum Grundstückspreis, das sind Hausanschlusskosten. Wenn die jedoch im Kaufvertrag drinne stehen und in der Gesamtsumme mit ausgewiesen werden, dann kostet das auch Grunderwerbssteuer. Das Finanzamt zieht zur Berechnung dieser nämlich den Kaufvertrag und die darin genannte Gesamtsumme heran.
    Also überprüfen und evtl. außerhalb des Kaufvertrages regeln.
     
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