Berechnungsgrundlage Grundstückserschliessung!

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  1. #1 Boeserwolf, 10.07.2004
    Boeserwolf

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    Hallo Forumsteilnehmer, nach längerer Pause will ich auch mal wieder posten und habe natürlich gleich ein Anliegen.

    Es geht um folgendes, wir haben den Bescheid unserer Verbandsgemeinde für den 1. Beitrag unserer Erschliessungskosten erhalten.

    Darin ist festgesetzt 5,47€ je qm gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche.

    Die Grundstücksfläche Beträgt 180qm (RMH) zzgl eines Zuschlags von 40v.H. einheitlich für die ersten beiden Vollgeschosse.

    Meine Frage nun ist wie errechnet sich dieser Zuschlag, viele haben ja ihren Bauantrag garnicht gestellt werden da etwa fiktive oder maximalwerte angenommen, geht es um bebaute oder Wohnflächen? Wir haben unseren Bauantrag bereits gestellt aber ich kann das ergebnis nicht nachvollziehen.
    Wir haben den maximalen Baurahmen ausgeschöpft und werden eine Fläche von 72qm bebauen, selbst wenn ich diese komplett fü die ersten beiden Geschosse ansetze komme ich auf 144qm * 0,4 wären 57,6qm es werden aber laut Berechnung 72qm ermittelt.

    ich steig nicht ganz durch vielleicht habt ihr ja ne Idee.

    Ach und ausserdem bieten die Stadtgemeindewerke freundlicherweise die Errichtung eines Revisionsschachtes mit an. Die Kosten dafür belaufen sich auf knapp 1400€ brutto, für ein Betonfertigteil DN1000 inkl. Erdarbeiten, Abdeckung und verlegen des Schmutzwasserrohrs bis in den Schacht. Ist das ein faires Angebot oder wäre das preiswerter von einem Kellerbauer zu errichten?

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß

    Boeserwolf
     
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