Reihenhaus - Trennmauer zwischen den Terassen

Diskutiere Reihenhaus - Trennmauer zwischen den Terassen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich einer Trennmauer zwischen unseren Reihenhäusern. Mein Nachbar will auf seiner Sete des...

  1. nzhm35

    nzhm35

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    Hallo zusammen,



    ich habe eine Frage bezüglich einer Trennmauer zwischen unseren Reihenhäusern.
    Mein Nachbar will auf seiner Sete des Grundstückes eine Mauer bauen mit 24 er steinen die 2 m Hoch wird und 4 m lang.
    Da er das Fundament nur 25 - 30 cm tief gebaut hat mit Schnell zemnet wollte ich fragen wie sicher das ist ? und wie man ggf das von meiner Seite im vorhinein dokumentieren sollte um ggf für den Schadensfall gerüstet zu sein!


    Vielen Dank im voraus.
     
  2. salleD

    salleD

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    unbescheidene (Laien-)meinun: Das wird 1a :Baumurks

    ein frostfrei gegründetes Fundament (wenn die Häuser ohne Keller sind) ist 80 cm unter GOK. Bei Unterkellerung muss man mmn sogar bis zur Sohle runter.

    Möglicherweise ist das aDing genehmigungspflichtig --> Bauamt fragen !!
     
  3. #3 Gast14207, 29.04.2010
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    ich kann nicht anders.

    ich muss meinen senf dazu geben.


    meiner bescheidenen Meinung nach ist ein nicht frostfreies funddament bei einer trennmauer kein großes problem. wenn es bewegungen gibt, stört das keinen, es sei denn, die mauer ist noch am haus verankert. dann gibt es risse an der "schnittstelle". damit komme ich zum zweiten punkt, der standsicherheit. ich glaube, freistehend mit 24 cm dicke auf 2 m höhe geht gar nicht. ich habe jetzt keine windlastberechnungsdingens zur hand. aber standsicher wird das nicht. sollte die mauer mit dem haus verankert werden, siehe problem mit den rissen.


    risse sind egal, aber wenn man (oder Kind) unter 2,96 kubikmetern schutt liegt. dann gute nacht !!!



    ach ja, in bayern (oiso bei uns) sind trennmauern bis 2 m höhe und (wenn ich mich recht erinnere) 2 m länge genehmigungsfrei. aber wie das bei euch in heese i, keine ahnung. dann kann ja immer noch andere einschräkugen geben.


    Also, bitte nochmal mit dem nachbarn sprechen und im zweifel zwei hunnis drauflegen und eine firma machen lassen.


    grüße
    stefan
     
  4. Ropi

    Ropi

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    Das Ding haelt nicht viel

    In unserem Wohngebiet hat ein Nachbar auch eine solche Wand gehabt. Als vor ein paar Wochen ein sehr starker Sturm kam hat es die Wand schlicht umgeweht. Gluecklicherweise in Richtung eines noch unbebauten Grundstueckes. Hat er was daraus gelernt? Nein. Letzte Woche wurde die Wand wieder hochgemauert. Gleiche Dicke, gleiche Hoehe. :mauer

    Alle anderen Nachbarn (wir eingschlossen) haben einfach Laerchepfosten gesetzt und mit Holz beplankt. Sieht gut aus und haelt 1a.

    Gruss,
    Ropi
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    so sans die deutschen ;)

    2m hoch bei 24er mauerwerk ist unzulässig - keine chance, keine diskussion.
     
  6. #6 Wieland, 30.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Im Schadensfall kann es zu spät sein.denn unter ein 8qm und zwei m hohe/grosse Wand
    passen eine Menge Leichen.

    safety first.
     
  7. oberh

    oberh

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    10) Ohne Abstandsfläche unmittelbar an der Nachbargrenze sind je Baugrundstück zulässig ...
    ...
    6. Stützmauern zur Sicherung des natürlichen Geländes, Einfriedungen und Abfalleinrichtungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,50 m über unterer Geländeoberfläche

    also - Zitat:
    2m hoch bei 24er mauerwerk ist unzulässig - keine chance, keine diskussion.
     
  8. oberh

    oberh

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    10) Ohne Abstandsfläche unmittelbar an der Nachbargrenze sind je Baugrundstück zulässig ...
    ...
    6. Stützmauern zur Sicherung des natürlichen Geländes, Einfriedungen und Abfalleinrichtungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,50 m über unterer Geländeoberfläche

    also - Zitat:
    2m hoch bei 24er mauerwerk ist unzulässig - keine chance, keine diskussion.

    Da der Nachbar 2 m hoch baut, löst die Mauer eine Abstandfläche von 3,00 m (Mindestmaß) aus, was zur Eintragung einer Baulastfläche ins Baulastenverzeichnis auf dem Nachbargrundstück - also bei Euch - führen würde - vorausgesetzt, er hat einen Bauantrag gestellt.
    Die Übernahme der Baulast müsstet Ihr unterschreiben.
    Da dies wohl nicht geschehen ist, handelt es sich hier wohl um einen unzulässigen "Schwarzbau".
     
  9. kehd

    kehd

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    In meiner Gemeinde sind auf der Länge der Terrasse 2m hohe Trennwände erlaubt. Danach dann 1,50m.
    Auf meine Frage wo das denn stehen würde. Nirgends: Gewohnheitsrecht.
    Was soll denn auch eine Mauer von 1,50 zwischen Terrassen?
     
  10. #10 Baufuchs, 05.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @oberh

    Nicht korrekt, du hast nicht weit genug gelesen.

    Hessische Bauordnung §6 (10) Nr. 7:

    Ohne Abstandsflächen und unmittelbar auf der Grenze sind je Baugrundstück zulässig:

    Die 2m Höhe die da gebaut werden sollen sind also korrekt, nicht aber die Länge von 4m.
     
  11. #11 Thomas B, 05.05.2010
    Thomas B

    Thomas B

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    ...ganz unabhängig von der baurechtlichen Zulässigkeit würde mich vielmehr die bautechnische Tauglichkeit interessieren, da es hier um Leib und Leben geht.....
     
  12. #12 Baufuchs, 05.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hatten

    wir schon
     
  13. #13 RMartin, 05.05.2010
    RMartin

    RMartin

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    Richtig. Einfach mal in DIN1053 reingeschnuppert und da liest man wie eine freistehende Aussenwand in der Höhe und Länge ausgeführt werden muss....
     
Thema: Reihenhaus - Trennmauer zwischen den Terassen
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