Nach Baugenehmigung Aufpreis für Kellersohle?

Diskutiere Nach Baugenehmigung Aufpreis für Kellersohle? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten! Ich bin neu hier und versuche mal mein Problem zu schildern. Ich hoffe ihr könnt uns helfen, oder Tipps geben. Wir haben ein...

  1. #1 dksonne, 29.04.2010
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    Hallo Experten!

    Ich bin neu hier und versuche mal mein Problem zu schildern. Ich hoffe ihr könnt uns helfen, oder Tipps geben.

    Wir haben ein Haus zusammen mit einem Bauträger geplant und bereits die Baugenehmigung bekommen. Nun stellt sich heraus, nachdem unsere Unterlagen vollständig sind, daß der Statiker schon vor Wochen gesagt hat, das die 20 cm Kellersohle nicht ausreichen würden und wir auf eine 25-er gehen müßten. Und dem nicht genug, nicht nur das es uns einen Aufpreis vom Beton kosten soll, sondern auch noch der zusätzlich benötigte Stahl (Q 524 Matten)?!

    Nun unsere Frage: Kann das sein, daß eine Hausbaufirma nach Vereinbarung eines Festpreises und Einreichung der Unterlagen (Baugenehmigung, wo ja die Statik mit enthalten sein sollte), einfach noch einmal einen deftigen Aufschlag verlangen kann? Wir sind ziemlich sauer darüber, denn man hat ja vorher auch die Finanzierung geplant. Es sollen wohl Mehrkosten in Höhe von 4.000,00 - 6.500,00 € auf uns zukommen.

    Wie gesagt die Baugenehmigung ist durch und wir haben heute erfahren, daß die Sohle nicht ausreichen soll. Wir bauen ein Einfamilienhaus mit Vollkeller.

    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Sollen wir einen Anwalt einschalten oder den Verband privater Bauherren e. V?

    Vielen Dank schon mal
     
  2. #2 Der Bauberater, 29.04.2010
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    Was steht in eurem Vertrag/Baubeschreibung?
     
  3. #3 dksonne, 29.04.2010
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    Hallo

    Bauleistungsbeschreibung Keller besagt:

    Kellersohle
    Die Kellersohle wird aus ca. 20 cm Stahlbeton gemäß Statik erstellt (C 20/25 mit 16 kg Stahlbewehrung
    pro m²). Unter der Sohle wird eine kapillarbrechende Schicht eingebaut (Erdarbeiten). In die Sohle wird
    ein verzinkter Fundamenterder gem. VDE-Richtlinien eingebaut.

    Oder meinst Du noch was Anderes?

    Danke schon mal
     
  4. #4 Olaf (†), 29.04.2010
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    Vorbehaltlich...

    der Meinung von Juristen:

    Ihr solltet das Ansinnen zurückweisen dürfen. Vertraglich ist er verpflichtet ein mangelfreies Werk zu erstellen, was er nur mit der Bopla kann. Zumal offensichtlich die Statik in seine Obliegenheiten fällt und auch kein Vorbehalt der Nachforderung zu sehen ist.
     
  5. #5 Baufuchs, 29.04.2010
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    Wie kommt

    der Statiker zu seiner späten Erkenntnis?

    Weicht der eingereichte Plan von den Zeichnungen ab, die Vertragsgrundlage waren?

    Wenn ja, führen diese Planänderungen zur Forderung des Statikers?

    Wenn nein, dann ist es Sache des BU wie er das statisch hinkriegt.

    Aber:
    Wenn z.B. erst nach Vertragsabschluss ein Bodengutachten erstellt wurde, und sich daraus ergibt, dass die Sohle verstärkt werden muss, dann = "Baugrundrisiko trägt Bauherr".

    Ohne Baubeschreibung/Vertrag kanns aber hier keiner genau sagen.

    Also:
    Genaue Begründung beim BU erfragen (soll er schriftlich mitteilen) und dann vom Fachanwalt prüfen lassen.
     
  6. #6 dksonne, 29.04.2010
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    @baufuchs

    Erstmal Danke für die Hilfe.

    Bodengutachten wurde nach Vertragsabschluss gemacht. Der Statiker hat alles berechnet und fand alles i.O. jedoch soltten wir aufgrund des Baugrundes eines weiße Wanne bauen. Die weiße Wann brauchen wir nun doch nicht mehr, da wir das gesamte GS zur Strasse angleichen werden. Daher genügt die einfache Abdichtung. Mit dieser Kenntnis wurde auch der Bauantrag eingereicht.

    Was wir nicht wussten war, das der Statiker in der Zwischenzeit nochmal alles durchgeprüft hat und festgestellt hat, dass die Platte nun verstärkt werden soll, aufgrund des schlechten Bauuntergrundes?!

    Nun soll nicht nur 5 cm Beton rauf sondern auch sogenannte Q 524 Stahlplatten eingesetzt werden.
     
  7. #7 Olaf (†), 29.04.2010
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    Casus...

    Knacktus:
    Hat sich der BT einen Mehrpreis in Abhängigkeit vom BG-Gutachten vorbehalten?
    Wenn ja - dumm gelaufen, wenn nein, wie oben.
    Was ich schon ein bisschen merkwürdig finde: Es ist immer noch SEIN Grundstück......
     
  8. H.PF

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    GU? GÜ? Bauträger?

    Was hast du für eine Rechtskonstellation?

    Wem gehört das Grundstück?
     
  9. #9 dksonne, 29.04.2010
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    Es sind keinerlei Klauseln drin zumind. für uns nicht erkennbar

    Hab mich oben wohl verschrieben...Grundstück wurde durch uns (Familie) unabhängig vom Bauträger erworben. Es ist also unser Eigentum und nicht das vom Bauträger.
     
  10. #10 dksonne, 29.04.2010
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    Wir bauen mit einem Bauträger, wobei wir das Grundstück seperat (nicht vom Bauträger) erworben haben.
     
  11. #11 Olaf (†), 29.04.2010
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    Ein...

    Bauträger, dem das Grundstück nicht gehört ist kein Bauträger, sondern ein GU bzw. GÜ.
    Damit wären wir nun doch bei der anderen Variante:
    Das Baugrundrisiko trägt der Bauherr bzw. dumm gelaufen
     
  12. #12 dksonne, 29.04.2010
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    Das heißt für uns nun, dass wir die bittere Pille schlucken müssen und die Mehrkosten von ca. 6000,00 € tragen müssen?
     
  13. #13 Olaf (†), 29.04.2010
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    Aus...

    meiner Sicht: Ja
     
  14. #14 dksonne, 29.04.2010
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    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Ich werde sicherlich öfters kommen, da der Bau ja hoffentlich in 2 Wochen los geht.

    Viele Grüße aus Berlin
     
  15. #15 Baufuchs, 29.04.2010
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    Baufuchs Gast

    Nachtigall

    ick hör dir trapsen.....

    Sag jetzt nicht, die Erstellung des Baugrundgutachtens war im Hauspreis enthalten.
     
  16. archi3

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    6 TEUR finde ich allerdings schon happig, denn eine untere Bewehrungslage wird wohl schon enthalten gewesen sein, da wäre - wenn es denn so ist - nur der Mehrpreis für die Tonnage gerechtfertigt (mit höheren Abstandshaltern etc.) und 5 cm Mehr-Beton.

    Die Kalkulation möchte ich sehen... vielleicht hat das Haus auch 300 m2 Grundfläche... ob bei Verdacht auf Wucher ein Anspruch besteht, weiss ich nicht...
     
  17. #17 lawrence, 29.04.2010
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    Schlauer wäre es sich noch einen Bausachverständigen zu suchen, der den Hausbau begeleitet.
     
  18. #18 Baufuchs, 29.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du

    wirst es nicht glauben, es gibt überregionale GÜ´s die haben sogar in ihren Vertragsbedingungen stehen, das sie bei Berechnung von Mehr-Minderpreisen die Ursprungskalkulation nicht offenlegen.:mauer
     
  19. archi3

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    @Baufuchs

    Es gibt Nichts, was es nicht gibt...

    Aber selbst bei marktüblichen Preisen sehe ich Schwierigkeiten, die Höhe der Forderung stichhaltig zu begründen.

    Nimm mal 2 EUR/kg Stahl und 120 EUR/m3 Beton... und 150 m2 Bodenplatte. Dann sind das bei 6 kg Mehrstahl/m2 900 kg x 2 EUR (1800 EUR netto) und 150 m2 x 5 cm Beton sind das 7,5 m3 x 120 (900 EUR netto), ergibt 2700 EUR netto oder 3213 EUR brutto ... und da schon eine goldene Nase für den GU!
     
  20. #20 Baufuchs, 29.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn es die überregionalen sind:

    + Änderung Statik
    + Änderung Bauzeichnungen
    + Mehrmenge Bodenaushub

    :biggthumpup:
     
Thema: Nach Baugenehmigung Aufpreis für Kellersohle?
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