Nach Baugenehmigung Aufpreis für Kellersohle?

Diskutiere Nach Baugenehmigung Aufpreis für Kellersohle? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ich fang ganz oben an... zusätzlich ist von Q 524-Matten die Rede. Die haben 7,31 kg/m2. Kalkuliert ist mit 16 kg/m2 Bleiben noch 9 kg/m2 für...

  1. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Tipps geben, nachhaken - alles ok. Nur nicht solche Milchmädchenrechnungen auf den Tisch legen und Bauherren, die eh am rotieren sind mit Argumenten ins Messer laufen lassen.

    Vor allem auch in die zughörigen Bewehrungspläne, dann die verscheidenen Kennzahlen gegenrechnen
    a) Einzelbetrachtung isoliertes Bauteil (kann man getrost in die Tonne kloppen, typische Milchmädchenrechnung)
    b) Betrachtung in Summe mit allen sonstigen Kleinkram.

    -> Keine Ahnung vom Bewehrung kalkulieren:

    Bodenplatte mit Q524 - Mattenfläche 2,30x6,00 = 13,80 m²
    verlegte Fläche nur Querstoß: 1,80x6,00 = 10,80 m² -> 13,80/10,80 = 1,28
    verlegte Fläche Quer- und Längsstoß: 1,80x5,50 = 9,90m² -> 13,8x9,90 = 1,40
    bei Fläche 100 m² Faktor bei 1,37
    dann noch Randverbügelung R335 mit 2 12 ca. 41 lfm x 8,20 kg/m
    dann noch Abstandhalter, Zulagen, Auswechslungen usw., die aber ca. gleich bleiben
    -> Betrachtung archi: 2 Lagen Q524 = 2x7,31 = 14,62 kg/m²
    realer: 2 x 7,31 x 1,37 + 41 x 8,20 / 100 = 20,00 + 3,40 = 23,40 kg/m²
    -> realer faktor 23,40 / 14,62 = 1,60
    mit dem ganzen anderen Krimskrams in Summe x 1,82
    -> bei Q524 ca. 10 kg/m² mehr als vorher

    Abrechnung nach Stahlliste verlegter Fläche, sonst noch mal ...

    Falls sich manche Kalkulatoren so wundern über die Mehrmassen.
    Wenn ich 4000 m² Hallenboden habe, dann kann ich ca. die frisierten Zahlen nehmen ... aber nicht bei kleinteiligem Krempel.

    Das mußte mal sein.
     
  2. hps10

    hps10

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    I) ZUR AUSFÜHRUNG:
    Annahme einer 20- er Bodenplatte als Flächengründung ist sehr optimistisch hinsichtlich
    DIN 1045 (EC 2) hier ist von einer Betonüberdeckung nom c(unten) => 30 mm auszugehen.
    So dass sich ein statisches h = d – c = 20cm – 3 cm = 17 cm ergibt.

    Auch sind gem. (EC 2) Abweichungen in der Ausführung zu beachten.

    Bei Ihren Angaben insbesondere, da wohl keine Magerbeton Sauberkeitsschicht zwischen
    Kapillarschicht und tragender Platte vorgesehen ist.

    Ohne diese Sauberkeitsschicht entspricht die hier vorgesehene Ausführung nicht dem Stand der Technik.
    1. Da erf. c infolge einsinken der Abstandhalter in Kapillarschicht, sowohl bei der untere
    wie auch obere Bewehrungslage nicht gesichert ist.

    2. Fehlt die Sauberkeitsschicht so sickert Anmachwasser mit Zementschlämme des
    Frischbeton in den Untergrund (Kapillarschicht) hierdurch bilden sicht a) sg. Beton-
    nester und b) verliert die untere Betonüberdeckung ihre Funktion, es kommt zum
    Rosten des Stahls, welches
    je. nach Fortschreitung zur Rissbildungen in Bodenplatte und Wänden führt.

    In der Praxis wird häufig zur teilweisen Verhinderung dieses Problems eine PE-Folie
    zwischen Kapillarschicht und Bodenpl. eingebaut.( bringt jedoch nicht viel zumal, ist
    bereits vorm betonieren durchlöchert und verhindert nicht einsinken derAbstand-
    halter.

    II) ZUR Annahme der zul. Bodenpressung
    liegt noch kein Bodengutachten vor geht man in der Regel von zul. Bodenpressung
    von mind. 200 kN/m² aus (dies sollte auch in die vorläufige Preiskalkulation einfliesen)

    Welche zul. Bodenpressung wurde in der Statik aufgrund des Baugrundgutachtens
    angenommen? Liegt diese bei => 200 kN/m² würde ich keinen Aufpreis akzeptieren

    (Eine Q 524 Matten, hat die Abmessung 2,30 / 6,00m, wiegt 100,9 kg/St entspr. 7,31 kg/m²,
    (wobei diese nicht für erforderl. Gew./m² gleichzusetzen ist))
    Zu jeder Statik gehört eigentlich auch eine Stahlliste mit Gewichtsangabe. evtl. beim
    Statiker anfordern.

    Wenn ich Ihr Auszug aus Baubeschreibung richtig verstanden habe hat BT od. GU
    angegeben ca. 20/25 cm Bodenplatte. (also ist 25cm doch enthalten! oder?)

    Vorsicht bei BT od. GU die wollen, erfahrungemäß möglichst hohen Profit, auch durch
    viele Zusatzaufträge, bei möglichst geringer Leistung. dies ist wohl legal. Alle Zusatz-
    leitungen kosten richtig Geld und die Bemusterung steht Ihnen ja wohl noch bevor, dabei
    bleibt den Bauherrn meist die Puste weg.

    Empfehle Ihnen die Bemusterung so früh wie möglich vorzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen HPS
     
  3. #43 dksonne, 04.05.2010
    dksonne

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    Vorsicht bei BT od. GU die wollen, erfahrungemäß möglichst hohen Profit, auch durch
    viele Zusatzaufträge, bei möglichst geringer Leistung. dies ist wohl legal. Alle Zusatz-
    leitungen kosten richtig Geld und die Bemusterung steht Ihnen ja wohl noch bevor, dabei
    bleibt den Bauherrn meist die Puste weg.

    Empfehle Ihnen die Bemusterung so früh wie möglich vorzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen HPS[/QUOTE]

    Die Bemusterung haben wir schon hinter uns gelassen. Diese kostet uns 4.500,00 €, ist aber okay - die sind mit eingeplant.

    Ich habe jetzt das Schreiben vom Statiker, wo alles drin steht was gemacht werden soll.

    Beton = C25/30 XC2
    Zementgehalt = 320 kg/m³
    Wassergehalt = 165 kg/m³
    w/z kleiner/gleich 0,55
    PE-Folie 2 x 0,3 mm zwischen Baugrund und Sauberkeitsschicht

    Schutz des Betons gegen Abkühlen mind. 3 Tage
    Schutz des Betons gegen Austrocknen mind. 7 Tage

    Sohle
    Sohle: hb= 25,00 cm
    Wasserstand gem. Bodengutachten 2,7 m unter GOK hw = 2,70 m

    Rißbreitenbeschränkung: wk=0,20 mm
    Bewehrung zur Rissicherheit der Sohle (wk=0,2 mm, nom c=4 cm):
    Zwang aus abfließender HQdrationswärme: kzt= 0,50
    gem. Meyer, Rissbreitenbeschränkung nach DIN 1045, 3. Auflage 2007, Seite 63: dia 12, d=25 cm
    erf. As = 0,95 * 8,6 = 8,17 cm²/m

    Bewehrung gewählt:
    untere Lage dia 12/12,5 cm kreuzweise.....(habe ich bereits angegeben)
    Vielleicht hilft das ja weiter.
     
  4. SvenW

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    Ich würde einfach mal den GÜ bitten, seine Berechnungen für die Mehrkosten offenzulegen da dir das etwas happig vorkommt und du das von einem SV prüfen lassen willst. Sowas muß ja überprüfbar sein, also soll er die Daten rausrücken. Lehne nicht pauschal die Mehrkosten ab sondern verhandele über die Höhe, denn die 5cm mehr mußt du eh zahlen. Aber Sowieso-Kosten sind kein Selbstbedienungsladen!

    Vielleicht stellt er dann fest, das er "leider" (hust) einen Zahlendreher drin hatte und doch nur 2500 € mehr braucht und du stellst fest das sich bei dem Mehrpreis ein SV nicht rechnet und du daher die Unterlagen nicht mehr brauchst und alle sind glücklich. Pokern gehört zum Handwerk.

    Die 6000€ würde ich jedenfalls nicht einfach in den Wind schreiben. Beharrt der Unternehmer auf seinen Forderungen wäre das Geld für einen baubegleitenden SV sicher gut angelegt, denn wer weiß wo der Unternehmer dann noch sparen will oder höhere Kosten reklamiert. Kommt er erst mal mit der ersten Forderung ohne Probleme durch....
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 04.05.2010
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    Au mann - da haben sich ja echte "Experten getroffen. UNTER der Sauberkeitsschicht kann er die Folie gleich sparen.
    Bei 2* Folie vermute ich Gleitschicht zur Minderung der Bewehrung (ist in Ordnung). Dann gehört die aber AUF die Sauberkeitsschicht!!!!!
    Und die muss eben sein - sonst bringt Folie nix!!!!

    Das bringt nichts, glaubts doch einfach mal.
    Der hat sich auch weder hüstel-verrechnet noch sonst einen Bock drin! Der WILL das Geld. PunktausendeSchröderbasta!

    Ich hab das alles durch mit BT/GÜ. Da kannst denen haarklein darlegen, dass ihre Preise 300% zu hoch sind.
    Der ignoriert Dich, lächelt den Bauherren und sagt:
    Bitte unterschreiben Sie dort, wenn wir diese Arbeiten ausführen sollen :D
    Das nennt sich Vogel friss oder stirb!

    Der SV kann jetzt nur noch weitere "Gewinnoptimierung" durch "Qualitätsanpassung" verhindern.
    Und dem Bauherren Händchen halten bei der nächsten Nachtragsohnmacht!
     
  6. #46 Thomas B, 04.05.2010
    Thomas B

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    Da habe ich bereits Zweifel! Sollte der GU irgendwo eben die minimale Mindestqualität definert haben und nun -oh Schreck- hören, daß keine Hamster, sondern Menschen das Haus bewohnen und daher feststellen, daß die Decken nicht für eine derartige last gerechnet waren, wird er eben einen Nachtrag verlangen müssen....was sollte der SV hgier machen?

    Ach ja:
    ...das stimmt natürlich.

    Letztendlich wird hier eine Milchkuh zum melken geführt....

    Thomas
     
  7. #47 Baufuchs, 04.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    na ja,

    ganz so schlimm wird es nicht kommen.

    Ist nix besonderes vereinbart, muss sich die Sache zumindest "für die gewöhliche Verwendung eignen" und das ist eben nicht das Bewohnen durch Hamster.

     
  8. SvenW

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    Dann sag ihm doch: Stirb!
    Erstens: Wenn man es nicht versucht hat man schon verloren. Zweitens zeigt man dem GU das man sich nicht alles gefallen läßt, denn wer weiß auf welche Ideen er sonst noch kommt. Und drittens steht der Bau noch nicht. Wenn der GU es nur nach seinem Guso möchte, dann sagst du ihm, dann kann auch jemand anders den Keller bauen, mal sehen was er dann macht. Klar bekommt man dann Haftungsprobleme, aber für das gesparte Geld kann man sich dann den SV leisten der den gesamten Bau beaufsichtigt. Dann baut mir eben jemand anders das Fundament und der GU hat einen SV an den Hacken der ihm jeden Fehler nachweist, den der Bauherr selber nie gefunden hätte.

    Jemand der mit dieser Einstellung kommt wäre für mich eh der falsche GU der unbedingt jemanden braucht der ihm auf die Finger schaut. Und schon vor dem ersten Kampf zu kapitulieren kommt eh nicht in Frage. Dafür dürfte auch der Threadstarter zu hart für sein Geld gearbeitet haben.

    Außerdem hat man IMHO in Deutschland einen Anspruch auf eine nachprüfbare Rechnung, denn du wirst dich auch nicht bei einem Bau den du kontrollieren sollst mit eine Rechnung zufriedengeben die lautet: "Elektroarbeiten 15.000€"
     
  9. #49 Baufuchs, 04.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das wird auch nicht helfen.

     
  10. SvenW

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    Wie gesagt, ich bin immer der Meinung, das man mit den Leuten erst mal vernüftig reden sollte und dann weitersieht. MAnchmal hilft es nichts, dann muß man eben zu anderen Mitteln greifen.

    Klar braucht man bei einem Pauschalvertrag keine Einzellaufstellung, wenn der Unternehmer aber mehr Geld haben will (z.B weil angeblich irgendwelche Wände/Decken verstärkt werden müssen oder sonst was) dann muß er aufführen wofür genau er sie haben will. In der Baubeschreibung steht ja auch exakt drin was man bekommt (20er Fundament) und wenn es nun teurer wird müßte er nach geltendem Recht eine exakte Aufstellung der entstehenden Kosten machen.

    Wenn ich bei jemandem der mir ein Haus für die nächsten 50 Jahre bauen soll und dem ich 150.000+€ in den Rachen schmeiße schon vor dem ersten Spatenstich kein gutes Gefühl habe, würde ich mal alle Möglichkeiten durchgehen die ich habe.

    Wie gesagt, der GU kann sich querstellen, nur dann muß man überlegen ob man dem wirklich vertrauen kann oder ob man sich besser externen Sachverstand einkauft wenn man schon nicht mehr aus dem Vertrag rauskommt.
     
  11. #51 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2010
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    Sven, wir diskutieren hier nicht über Moral und "ach, das wär schön". Sondern über schlichte Tatsachen und Erfahrungen.
    Sicher kannst Du mit dem GÜ reden. Aber entweder hat er seriös kalkuliert, dann müsste wohl deutlich mehr Leistung im Preis enthalten sein als hier dargelegt wurde.
    Oder es geht nur um die hier dargelegte Leistung, dann wurde Gewinnsanierung via Nachtrag betrieben. Und die Blösse, sich dabei erwischen zu lassen, wird sich KEIN BU/GÜ/GU geben!!!!
    Alleine schon, weil alle anderen, ggf superseriös kalkulierten Nachträge auch in Zweifel gezogen würden.

    Vergiss es einfach.
     
  12. #52 Baufuchs, 05.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wo steht das geschrieben?
     
  13. SvenW

    SvenW

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    STeht z.B. hier

    Wie gesagt: ich würde erst mal reden und dann weitersehen. Hoffentlich gibt der Threadstarter irgendwann Rückmeldung, was aus der ganzen Sache wurde.
     
  14. #54 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Da steht viel :mauer
     
  15. #55 Baufuchs, 05.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @SvenW

    Wenn Du schon so konkrete Feststellungen triffst wie "muß nach geltendem Recht.......usw.", dann solltest Du das auch belegen können.

    Sonst ist das nur Schall und Rauch der niemandem hilft und in die Rubrik "ich bastel mir mein Recht selbst" gehört.
     
  16. SvenW

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    Wenn man z.B. nach "Urteil nachprüfbare Rechnung" googelt gibt es jede Menge, die sich allerdings meist auf den Vorsteuerabzug beziehen.
    Man kann aber alleine schon eine detaliert Rechnung fordern, wenn man z.B. die Kosten für die Arbeitsstunden der Bodenplatte in der Steuer angeben wollte. Somit müßte dann schon mal der Lohnkostenanteil ausgewiesen werden. Somit müßte der Bauunternehmer ausweisen wieviele Stunden zu welchem Stundensatz in den 6000€ für die 5 cm berechnet sind. Ansonsten steht da das Aktenzeichen des OLG.

    Wie gesagt: Der Zuschlag ist ja eben keine komplette Bauleistung sondern etwas zusätzliches und das muß er nachweisen. Ob er er in dem Gesamtpreis des Hauses 10.000 oder 15.000 für Elektroarbeiten kalkuliert hat, ist seine Sache. auch bei anderen Arbeiten muß ja ausgewiesen werden, was gemacht wird Monteursstunden etc.
     
  17. #57 Baufuchs, 05.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du verrennst Dich

    und kegelst alles durcheinander.

    Du hast geschrieben "nach geltendem Recht muss er eine nachprüfbare Aufstellung der entstehenden Kosten machen"

    Das ist ganz etwas anderes als eine "nachprüfbare Rechnung".

    PS:
    Zu Arbeitsstunden/Rechnungen:

    Die Ausweisung von Arbeitsstunden in einer Handwerkerrechnung ist nur für die steuerliche Absetzbarkeit "Haushaltsnaher Dienstleistungen" nötig. Um so etwas handelt es sich bei einem Neubau aber ohnehin nicht. Und wie gesagt, es geht gar nicht um eine Rechnung.
     
  18. #58 dksonne, 06.05.2010
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    Entscheidung!!!

    Hallo Experten,

    wir haben nun endlich auch ein schriftliches Angebot erhalten und sind fast vom Stuhl gefallen :yikes.

    Der Planer hatte uns auf Kosten von 4 - 5 Tsd Euro vorbereitet, daher waren wir auch erschrocken über das Angebot welches uns die Firma machte, die schon die ersten 20 cm errichten. Das heißt das die Gewärleistung auch weiterhin komplett bei unserem BU liegt. Juhu!!
    Nun wollt ihr sicherlich wissen wieviel der Mehrpreis ausmacht?:shades

    Das Angebot beinhaltet einen Mehraufwand gegenüber Standardhaus von 5 cm Beton und Stahl in Höhe von 719,060 kg inkl. der Arbeiten (hoffe ich zumind.).

    Preis für dieses Aufwand: 1.700,00 € - ich denke da fahren wir ganz gut mit und kommt auch Euren Annahmen am Nächsten. Nun frage ich mich, wie mir mein Gesprächspartner eine solche Summe nennen konnte. Naja ist ja doch noch nochmal alles gut verlaufen.

    Mal schauen wann die nächste Nachberechnung kommt .... :sleeping
     
  19. SvenW

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    Gratulation, dann kommt es doch nen ganze Ecke billiger als befürchtet. Für die 5cm hättest du eh zahlen müssen, dann ist es doch okay, wenn der Preis im Rahmen bleibt.
     
  20. #60 capslock, 17.05.2010
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    Noch mal aufpassen: in der ursprünglichen Baubeschreibung stand was von Fundamenterder in Bodenplatte. Nachdem es jetzt aber wohl eine WU-Bodenplatte ist, hat der Erder darin nichts mehr zu suchen. Näheres mal hier suchen.
     
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