Bauvertrag vor Finanzierungszusage

Diskutiere Bauvertrag vor Finanzierungszusage im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir drehen uns im Moment ein wenig im Kreis. Wir haben mit einem GÜ ein Bauvorhaben, haben nun tagelang an Baubeschreibung und Bauvertrag...

  1. #1 ciclosport, 30.04.2010
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    Wir drehen uns im Moment ein wenig im Kreis.

    Wir haben mit einem GÜ ein Bauvorhaben, haben nun tagelang an Baubeschreibung und Bauvertrag gebastelt usw..

    Nun wollen wir das Darlehen beantragen, eine mündliche Bestätigung dass es passen sollte haben wir, aber noch keine Verträge, die als Zusage gelten würden.

    Nun fehlt die Angabe des umbauten Raumes, und der GÜ bzw. Architekt sagt dass er die erst macht wenn wir den Bauvertrag unterschreiben... dann würde er im Rahmen des Bauantrages den umbauten Raum berechnen...
    Sein Argument ist, dass wir doch den Bauvertrag schonmal unterschreiben könnten und dann, wenn die finanzierung nicht klappt aus wichtigem Grund kündigen/widerrufen.

    Wir sind uns ziemlich sicher dass die Finanzierung klappt, aber mulmig ist uns dabei...


    Habt ihr sowas schonmal gehört? Alle haben schon viel Arbeit in die Planung gesteckt und ich denke der Auftragnehmer will nun erstmal unsere Bauabsicht durch Unterschrift festhalten.

    Was meint ihr?

    Gruß
    Ciclo
     
  2. #2 dksonne, 30.04.2010
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    In der Regel, so war es bei unserem GU, unterschreibt man den Bauvertrag inkl. Rücktrittsrecht (ohne Zeitangabe). Diese Rücktrittsrecht erlischt erst, wenn man ein Rücktrittsrechtsverzicht unterschreibt. Bei uns war das bei der Bemusterung. Ohne dieses Schreiben hätte der Architekt nicht angefangen mit uns das Bemusterungsgespräch zu führen.

    Ich würde aber trotzdem nochmal im BV nachlesen, bzgl. Rücktrittsrecht. :bau_1:
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2010
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    Entweder
    In den Vertrag (der ja wohl noch vom eigenen juristischen Sachverstand geprüft wird :lock) eine Rücktrittsklausel für den Fall des Scheiterns der Finanzierung aufnehmen
    Oder
    Einen Planungsvertrag (ohne Hausbauauftrag) mit dem GÜ abschliessen. Dann ist das Kostenrisiko deutlich geringer (Eben nur das Planungshonorar)

    Macht er beides nicht, würde ich die Beine in die Hand nehmen. Alleine schon, das er nicht von sich aus mit dem Finanzierungspassus ankommt, sondern auf Kündigung anspielt, ist höflich gesagt ungewöhnlich.
     
  4. #4 Baufuchs, 30.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenns

    denn der GÜ sein soll:

    Da gibts 2 Möglichkeiten:

    1.) Bauvertrag mit Rücktrittskausel "Baufinanzierung"
    oder
    2.) Er bekommt die Erstellung der Berechnungen vorab bezahlt.

    Ich würde Version 2 wählen, denn auch bei 1) wird die Klausel so aussehen, dass erbrachte Leistungen unabhängig vom Rücktrittsrecht zu bezahlen sind.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    @ dksonne
    Nicht böse sein, aber wohin solche Vertäge führen, zeigt Dein eigener Strang.

    Ein unbegrenztes Rücktrittsrecht ist eigentlich sinnlos. Dann kann er auch gleich ohne Vertrag arbeiten.
    Entweder ist das Rücktrittsrecht an klare Bedingungen geknüpft oder es wird ein Limit eingebaut (Beginn Planung z.B.)

    Sinn der Unterschrift ist ja, nicht die Aufwand (= Kosten) verursachende Planung zu machen, mit der Kunde dann zur Konkurrenz läuft und dort billiger bedient wird, weil die Planung ja fertig ist.
    Wenn ich bedingungs- und folgenlos kündigen kann, bleibt dieses Risiko.
     
  6. #6 ciclosport, 01.05.2010
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    vielen Dank schonmal,

    wie aufwendig ist denn die Berechnung des umbauten Raumes?

    Unser Finanzierer sagt dies sei eine absolute Grundvoraussetzung und üblich... und ohne diese würde eine Bewertung nicht erfolgen können.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 01.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Berechnung ist nicht sonderlich aufwändig, benötigt aber als Grundlage eine belastbare (= dem Bauherren gefallende) Planung.
    Und DIE ist aufwändig.
     
  8. bacboy

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    Hallo,

    dieses Problem haben wir auch gerade gehabt, wir wurden von unserem Bankberater angehalten keinen Vertrag zu unterschreiben, egal wie er ausschaut und welche Klauseln da enthalten sind.

    Eine Rechnung des Kubus ist nicht notwendig ( es würde auch eine von einem anderen Projekt des GÜ langen ) um eine Zusage der Bank über das Darlehen zu bekommen.

    Bei uns wird der Kubus nachgereicht und gut ist.

    Gruß Bacboy
     
  9. #9 Baufuchs, 01.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast


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    Bänker täten gut daran, diesen Rat den alten Leuten zu erteilen, denen sie ihre Schrottpapiere andrehen.:mauer
     
Thema: Bauvertrag vor Finanzierungszusage
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