Architekt gekündigt - was nun?

Diskutiere Architekt gekündigt - was nun? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; So, nun sitzen wir hier mit Plänen LP1-3 und einer Kostenschätzung, die die Vorgabe um sage und schreibe 60% überschreitet. Nachdem der Architekt...

  1. Semmel

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    So, nun sitzen wir hier mit Plänen LP1-3 und einer Kostenschätzung, die die Vorgabe um sage und schreibe 60% überschreitet. Nachdem der Architekt uns sagte, dass wir halt mal schauen sollen, was wir streichen, damit wir von den Kosten runterkommen und wir der Ansicht sind, dass wir klar einen Kostenrahmen vorgegeben haben und +60% bei weitem nicht das sind, was wir finanzieren (wollen/können), haben wir uns entschlossen, dem Architekten zu kündigen.

    So, nun kam ein Honorarvorschlag - wir haben keinerlei schriftlichen Verträge gemacht und da sind Positionen drauf :irre, die wir auch gar nicht bestellt haben (wie ein tolles Pappmodell ...) etc.

    Frage ist nun, was machen wir? Müssen wir die Pläne abkaufen oder nicht - wie sieht es mit der Honoarforderung aus - was müssen wir zahlen?

    Vor allem: wie geht's weiter - kann ich zu einem BU gehen mit den Plänen oder sollten wir komplett neu planen?
     
  2. #2 Baufuchs, 01.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.)
    Was willst du mit einer Planung, deren Realisierung den Kostenrahmen weit überschreitet bei einem BU? Soll der die 60% wegzaubern?
    2.)
    Was ist ein Honorarvorschlag?
    Wenn gekündigt wurde kann der Architekt die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in voller Höhe abrechnen. (Ich gehe mal davon aus, dass LP 4 mündl. nicht beauftragt war.) Also rechnet er 1-3 ab.
    Ausnahme:
    Es gab eine nachweislich einzuhaltende Kostenobergrenze, die vom Architekten um eben die 60% überschritten wurde, so dass die gesamte Planung für dich wertlos ist. Dann nix Honorar.

    Fachanwalt befragen.
     
  3. Semmel

    Semmel

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    Wir haben uns mit anderen Architekten und BUs unterhalten und die Kosten sind absolut überrissen - Anmerkung: Architekt möchte gerne 20% haben.

    Wir haben nichts Schriftlich vereinbart - Frage ist nun - zahlen wir alles oder gehen wir zum Anwalt bzw. reden mit dem Architekten, dass wir bereit sind 50% zu zahlen.
     
  4. Eliott

    Eliott

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    Äääh,
    du bist Diplom-Kauffrau und hast dich nicht ausreichend informiert was so kostenmäßig am Bau läuft.

    Ich kann nur den Kofpschütteln.

    Es gibt genug Bücher mit Richtwerten etc., was ein Häuschen mit welcher Ausstattung und so weiter so kostet.
    Habe nen ganzen Stapel neben mir liegen.

    Grüße
     
  5. Semmel

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    Äaah, auch ich kann nur mit dem Kopf schütteln - und zwar über den Architekten nicht über uns - wir haben klare Vorgaben gemacht und uns informiert bzgl. umbauter Raum/Kosten etc. - leider hat das der Architekt nicht berücksichtigt und wir haben ihn darauf hingewiesen, dass wir keine 60% Abweichung tolerieren.
     
  6. #6 Baufuchs, 01.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Von

    was will der Architekt 20% haben?

    20% des normalerweise nach HOAI abzurechnenden Honorars? Oder 20% von was?
     
  7. Semmel

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    Von den geplanten Kosten, die abzurechnen sind - 20% - Märchensteuer kommt natürlich noch hinzu.
     
  8. #8 Baufuchs, 01.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fordert den erst mal

    auf, eine prüffähige Rechnung nach HOAI zu erstellen.

    Wenn die dann da ist, ab zum Anwalt.
    Weigert der sich eine solche Rechnung zu erstellen: Sofort zum Anwalt.
     
  9. Semmel

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    Also wir haben eine schöne Auflistung nach Stunden, was er und andere Personen gekostet haben (auch so was wie 'Mail verschickt') - und da kommen sage und schreibe ein paar Tausender zusammen .....

    Aber das wäre eine Idee - er schrieb ja auch, das er ein Gegenangebot erwartet zu seinem Honoarvorschlag ...
     
  10. #10 Pirellitx31, 01.05.2010
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    ??? da kann ich mir nichts drunter vorstellen......

    Also:
    - welche Leistungsphasen rechnet der Architekt ab?
    - welche Honorarzone?
    - rechnet er darüber hinaus "besondere Leistungen" ab?
    - welche anrechenbare Baukosten werden angesetzt?

    Wenn in der Rechnung hierzu keine Angaben gemacht werden, würde ich die Rechnung als nicht prüfbar zurückweisen.
     
  11. Semmel

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    Also, wir haben einen Kostenentwurf des Hauses bekommen - einzeln jede Kostengruppe aufgezählt und am Ende kommen noch die Architektenkosten hinzu - das sind 20%. Alle Kosten in einer Spalte mit und in einer anderen Spalte ohne Mehrwertsteuer.

    Was wir momentan haben - Entwürfe im Maßstab 1:100 und haben noch kein Baugesuch o.ä. gemacht, da wir sofort das Projekt gestoppt haben, bevor es ausufert. Also haben wir doch in LP3 aufgehört oder?
     
  12. #12 Baufuchs, 01.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    ist keinesfalls eine prüffähige Rechnung.

    Die zitierten Kosten (nach Kostengruppen) sind die geschätzten Baukosten.

    Außerdem ist das ja nicht mal eine Rechnung. (Auch kein "Honorarvorschlag").

    Im übrigen dürften die in dieser Aufstellung aufgeführten Kosten nur dann anfallen, wenn alle Leistungsphasen zum Tragen kommen.

    Also nochmal:

    Den Architekten schriftlich auffordern, eine prüffähige Rechnung nach HOAI über die von ihm erbrachten Leistungen vorzulegen.

    Alles andere ist rumeiern.
     
  13. #13 ManfredH, 01.05.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hallo liebe Diplom-Kauffrau,
    also wenn ich von jemandem 20 % verlange und der mir 50 % geben will, würde ich das nicht ablehnen ... :D

    Aber im Ernst: ganz habe ich die Honorarsituation immer noch nicht verstanden. Offenbar verlangt der Architekt ein Honorar, das 20 % der Summe der Kosten aller übrigen Kostengruppen beträgt.
    Inwieweit es sich bei allen darin enthaltenen Teilbeträgen um anrechenbare Kosten im Sinne der HOAI handelt, sei mal dahingestellt.
    Frage: diese 20 % - stellen die dann das Gesamthonorar für LP 1-9 dar, von denen nur ein prozentualer Anteil für die bisherigen Leistungen anzurechen wäre (wenn die Leistung und die Honorarermittlung korrekt wäre), oder will er diese 20 % allein für die bisherige Tätigkeit ?
     
  14. #14 Baufuchs, 01.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Leute

    nun hört doch auf in dem Topf weiter herumzurühren.

    Es liegt offensichtlich keine prüffähige Rechnung vor.

    Die muss erstmal her, dann weiss man mehr.
     
  15. Semmel

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    Entschuldiung, dass ich mich falsch ausgedrückt habe und es zu Nachfragen kommt.

    Wir haben geplant und dann beim Entwurf 1:100 gesagt, dass wir nun gerne eine Kostenplanung hätten, wieviel uns das Haus denn nun kostet. Das wurde dann erstellt und uns hat der Schlag getroffen. Wir haben über alle Kostengruppen eine Aufstellung bekommen.

    Dann haben mein Mann und ich uns zusammengesetzt und gesagt - Stop! Wir machen mit dem Architekten nicht mehr weiter - Kostensenkungen sind nach seiner Ansicht nicht drin und müssten "das halbe Haus abschneiden" (aha - toller Vorschlag).

    Daraufhin haben wir die Zusammenarbeit beendet und eine Woche später kam dann der Brief mit einer Rechnung - Stundennachweis nach Zeitaufwand. Er hat seit Beginn unseres ersten Treffens notiert, was er gemacht hat und auch was andere gemacht haben und die jeweiligen Stundensätze mit den angefallenen Stunden aufsummiert. Bearbeitung der Leistungsphasen 1- HOAI und bittet nun darum, um einen schriftlichen Vorschlag, wie der Zeitaufwand abgerechnet werden soll.
     
  16. #16 Baufuchs, 01.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    Honorar ist i.d.R. nicht nach Stunden, sondern nach der HOAI abzurechnen.

    Geh mal auf www.archifee.de, dort unter "Architektenhonorar" den Honorarrechner aufrufen und die entsprechenden Angaben anklicken. Wenn der Architekt nur bis "Entwurfsplanung" (LP 3) geplant hat, alle % Sätze 4-9 löschen.

    Dann weisst Du schon ein bisschen mehr und kannst das mal mit der Stundenabrechnung vergleichen.
     
  17. #17 Pirellitx31, 01.05.2010
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    anscheinend liegt ja gar keine Rechnung vor und @semmel verwechselt die angebliche Architektenrechnung mit der Kostenschätzung nach DIN 276.....:respekt

    Offensichtlich scheint der Architekt eine einvernehmliche Lösung auf Basis seines bisherigen Aufwandes zu suchen. Natürlich können Sie sich auf solch einer Basis einvernehmlich einigen, die Stundenaufstellung des Architekten stellt insofern ein Angebot dar, mehr nicht.

    Falls es zu keiner Einigung kommen sollte, wird der Architekt seine (prüffähige) Rechnung stellen. Wichtig ist, welche Leistungsphasen erledigt sind (Leistungsphase 3 könnte strittig sein..) Falls es keine gesonderte Honorarvereinbarung gibt, gilt Honorarzone 3, Mindestsatz.
    Ein Streitpunkt könnte sein, welche anrechenbaren Baukosten zur Grundlage des Honorars werden. Wenn Sie nachweisen können, dass dem Architekten bekannt waren, dass Sie max Summe X finanzieren können, er diese Summe in seiner Planung jedoch völlig unberücksichtigt ließ, wird er mit seinen Honorarforderungen auf der Basis seiner Kostenschätzung ins Leere laufen.
     
  18. Semmel

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    Yupp - genauso dachten wir auch - er hat uns ein Angebot geschickt - wir sollen ihm ein Gegenangebot schicken und man einigt sich einvernehmlich. Dabei denke ich auch, dass wenn nichts Schriftliches vorliegt - das gesetzliche gilt - III, Mindestsatz und unsere zugrundeliegenden vorgegebenen Baukosten. Und inwieweit LP3 abgeschlossen ist, muss ich noch nachrecherchieren.

    Und dann verstehe ich einfach nicht, wieso nach Stunden abgerechnet werden soll ... und ob sein Angebot netto ist und noch die MwSt. dazukommt oder damit alles pauschal abgegolten ist.
     
  19. #19 Baufuchs, 01.05.2010
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    Baufuchs Gast

    Haste

    denn nun mal den Honorarrechner bemüht um zu sehen, wie du das Stundenabrechnungs-Angebot einschätzen musst?

    Wäre ja denkbar, dass das richtig günstig ist :biggthumpup:
     
  20. Semmel

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    Ja, aber ich weiss einfach nicht, ob das korrekt ist - wir haben halt eine Bausumme x - nehmen wir mal 100 Tsd. Euro und mehr kann ich auch nicht ausfüllen - und dann 4-9 wegklicken.
     
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