Bebauungsplan - inwiefern Pflicht?

Diskutiere Bebauungsplan - inwiefern Pflicht? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir haben Vorgaben für unser Gebiet wie zu bauen ist - eine Reihe muss SD mit 25°-35° machen, eine andere kann innerhalb einer Hüllkurve bauen....

  1. Semmel

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    Wir haben Vorgaben für unser Gebiet wie zu bauen ist - eine Reihe muss SD mit 25°-35° machen, eine andere kann innerhalb einer Hüllkurve bauen.

    Blöderweise haben wir ein Grundstück, das SD machen muss - wir aber lieber Bauhausstil bauen würden (das wäre auch erheblich günstiger, wie wir schon mit Architekten und BUs besprochen hatten).

    Die Frage lautet nun - macht es Sinn, beim Amt den Antrag zu stellen, dass man mit Flachdach bauen möchte oder kann man das geradewegs ausschließen oder kommt es auf die Stadt an?
     
  2. #2 Thomas B, 01.05.2010
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    Was darf man sich darunter vorstellen? Habe ich noch nie gehört....

    Schwer zu sagen! ichhabe die Erfahrung gemacht, daß sich Gemeinden schwer tun bei einem neuen Baugebiet Befreiungen zu erteilen. Zum einen weil dies natürlich dann Nachahmern Munition liefern würde, zum anderen weil sie -irgendwie auch verständlich- argumentieren, daß man nun gerade (für viel Geld) einen B-Plan hat erstellen lassen und nun kommen die leute schon wieder mit ihren eigenen Ideen. Das würde dann auch (teilweise zutreffend) den Charakter des Gesamtbildes stören....

    Letztendlich würd eich hier mal den Architekt bei den Behörden vorfühlen lassen. Der mag vielleicht auch ermessen können wie es in dieser speziellen gegend mit Befreiungen so steht....

    Grüße

    Thomas
     
  3. Semmel

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    Hüllkurve ist mit 8,50m angegeben. D.h. innerhalb dieser kann gebaut werden: Flachdach, Pultdach, Satteldach, Zeltdach etc.

    Du stellst Dir quasi ein Quadrat vor - oben mittig setzt Du den Zirkel an bis zur Ausßenseite vom Quadrat und ziehst einen Halbkreis rum - dat is die Hüllkurve :)
     
  4. #4 Thomas B, 01.05.2010
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    ...na das ist ja mal was anderes.....es kann also jeder bauen wie er will...Mansarddach...Zeltdach,...Pultdach...Flachdach....Krüppelwalmdach...Walmdach...Tonnendach...Schmetterlingsdach....

    Welchen tiefern Sinn hat denn dann der B-Plan???? und welchen Sinn kann man erkennen, daß eine Zeile mit einer klar definierten DN und Dachart zu bebauen ist und nebenan kann geschehen was will....verstehe ich nicht....

    Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, daß man dann schon Argumente für eine Befreiung finden kann. Weil das Ziel dieses B-Plans ja wohl nicht eine einheitliche Gestaltung der Dachlandschaft zuerkannt werden kann....

    Sehr merkwürdig...da hätte man sich den B-Plan auch gleich schenken können...
     
  5. Semmel

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    Hm, also es ist so - die äußere Reihe - zu der wir zählen hat diese Auflagen - der Innenkern (und somit auch die kleineren Grundstücke) kann mit dieser Hüllkurve bauen :)
     
  6. #6 Thomas B, 01.05.2010
    Thomas B

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    ...ahhh.......die äußeren Häuser dienen also der Tarnung des Ganzen......
     
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