Widerspruch an die BG Bau sinnvoll?

Diskutiere Widerspruch an die BG Bau sinnvoll? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, jetzt hab ich mal eine Frage zum Thema BG Bau - Versicherung. Wir haben in der Zeit vom 01.08.2008 bis ca. 15.03.2009 unser Haus ein...

  1. #1 andreas33, 03.05.2010
    andreas33

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    Hallo,

    jetzt hab ich mal eine Frage zum Thema BG Bau - Versicherung.

    Wir haben in der Zeit vom 01.08.2008 bis ca. 15.03.2009 unser Haus ein wenig Umgebaut. Alle größeren Arbeiten wurden von Fachfirmen und Architekt durchgeführt.

    Strom, Heizung etc. wurden in Eigenleistung durch den Schwager und Schwiegervater durchgeführt. Irgendwann hab ich dann den Fragebogen bekommen und leider (durch meine Schusseligkeit und Stress) vergessen Ihn abzuschicken (auch die Mahnungen).

    Nun kam die Rechnung. Natürlich wurde eine Bauzeit von 2008 bis 2010 angerechnet.

    Nun die Frage.

    Macht es Sinn, Widerspruch einzulegen oder hab ich hier keine Aussicht auf Erfolg?
    Der Gute Mensch von der BG hat uns zwar gesagt nach Einspruch würden wir einen neuen Fragebogen bekommen aber man weiß ja nie?

    Was gehört eigentlich genau in so einen Widerspruch? (Sollte ich ehrlich angeben daß ich einfach nur vergessen habe die Fragebögen zurückzuschicken?).

    Wäre Euch für Erfahrungen und Tipps dankbar.

    Gruß
    Andreas
     
  2. Lukas

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    Ja!

    Gruß Lukas
     
  3. #3 andreas33, 06.05.2010
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    Vielen Dank für die erschöpfende Antwort :D

    Wie genau sollte denn ein Widerspruch formuliert werden. Mit Begründung? Ich ehrlich gesagt keine Ahnung und möchte jetzt auch nichts falsch formulieren.

    Vielen Dank noch einmal

    Gruß
    Andreas
     
  4. #4 ecobauer, 06.05.2010
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    Einfach: Gegen was richtet sich der Widerspruch: Gegen den ergangenen Bescheid!
    Grund: Die dem Bescheid zugrunde liegenden Daten sind falsch.
    Erbitte neuen Antrag.
    Punkt.
     
  5. cswob

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    Moin...

    da wir uns gerade noch in einem laufenden Rechtsstreit mit der BG Bau befinden möchte ich auf meinen persönlichen Fall nicht weiter eingehen...aber vielleicht macht es auch Sinn ca. 50€ zu investieren und ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.

    Rechtsstreitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft gehen vors Sozialgericht.

    Wünsche viel Erfolg bei der Einsprucheinlegung - kleiner Tipp noch: Keine gesetzten Fristen verstreichen lassen.

    Gruß,
    Carsten
     
  6. #6 spooner, 08.05.2010
    spooner

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    Du musst Einspruch einlegen, sonst ist der Bescheid Rechtsgültig und du musst ihn bezahlen.

    Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bescheid vom XX.XX.2010 ein. Bitte senden Sie mir erneut den Fragebogen zur Helfertätigkeit zu, diesen werde ich Ihnen umgehend ausfüllen.

    Dann sehen die das die was neues bekommen, wonach sie berechnen können.
     
Thema: Widerspruch an die BG Bau sinnvoll?
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