Baufirma mit Ltd.

Diskutiere Baufirma mit Ltd. im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine beauftragte Baufirma hat leider mächtig gemurkst und so wie es aussieht wird es zu einem Rechtstreit kommen. Was bedeutet die...

  1. #1 Benny10, 04.05.2010
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    Hallo,
    meine beauftragte Baufirma hat leider mächtig gemurkst und so wie es aussieht wird es zu einem Rechtstreit kommen.

    Was bedeutet die "Ltd. Registered in England Wales" bei einem Rechtstreit, kann sich der Auftragnehmer davonstehlen oder dahinterverstecken oder so?

    mfg Benny
     
  2. #2 Thomas B, 04.05.2010
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    Meines Wissens ganz ähnlich wie unter "GmbH" (also eingeschränkte haftung). In D-land ist hier ein Mindestkapital (Einlage) gefordert. eine Ltd. machen normalerweise die, die gar nichts haben....eben auch keinerlei Eigenkapital. Glückwunsch...sieht wohl eher düster aus (Vermutung).

    Thomas
     
  3. Baumal

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  4. #4 Malocher, 04.05.2010
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  5. R.B.

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    - Was verstehst Du unter "gemurkst"?
    - Schadenssumme schon festgestellt? Wie?
    - Wieviele Wochen/Monate/Jahre sind zwischenzeitlich vergangen?
    - Hast Du die Sache schon einmal mit einem Anwalt besprochen?

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Benny10, 04.05.2010
    Benny10

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    Hallo und besten Dank für Eure Beiträge!

    Gemurkst. Laut Hersteller des Spachtelmaterials welches aufgetragen wurde
    ist dies für einen solchen Zweck total ungeeignet. Im Datenblatt steht z.B.
    für nicht begehbare Flächen und nicht Frostbeständig, leider erst gelesen nach dem es in die Hosen ging. Aufgetragen hat er das Material im Herbst letzten Jahres.

    Das habe ich u.a. an den Verarbeiter nach Rücksprache mit der techn. Beratung des Spachtel Herstellers geschrieben-
    das von Ihnen verwendete Material .............. ist ein Feinspachtel und nicht für begehbare Flächen zugelassen. Ferner ist es nicht Frostbeständig.
    Mit Epoxy drunter würde das Nie und nimmer halten. Auf meine Frage ob es was bringen würde, wenn man mit Epoxy die aufgebrachte Spachtelung beschichtet meinte ......, Nein, hält nicht. Das aufgebrachte Material würde sich darunter lösen. Die Verfärbungen würden auf zuviel Wasser bei der Verarbeitung hinweisen.
    Die Altbeschichtung müßte runter und dann ein völlige andere Vorgehensweise gewählt werden. Die
    Spachtelung wie von Ihnen vorgenommen kann im Leben Nie halten.

    Da Sie mir eine 5 Jährige Garantie eingeräumt haben fordere ich Sie auf bis 26 Juni 2010 die Treppen fachgerecht in Ordnung zu bringen!

    mfg Benny
     
  7. #7 Baufuchs, 04.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Und?

    was hat die Ltd. geantwortet?
     
  8. #8 haitabu, 04.05.2010
    haitabu

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    @ malocher

    wenn LTD' s so "schlimm" sind, warum hat man dann als Banker in die Lehman Brothers investiert, obwohl ein grosser Teil deren Tochterfirmen limiteds waren und eine Weltwirtschaftskrise ausgelöst?

    Ich glaube, eine Korrelation zwischen Können und Gesellschaftsform gibt es nicht. Obwohl natürlich die LTD. in Verruf ist, weil wirklich jeder Dödel selbständig eine gründen kann. Für ne GmbH muss man zumindest noch die Oma anpumpen, wenn man bis dato das Geld nicht zusammen hat....;)

    Wenn es hart auf hart kommt, ist es meines Erachtens egal, ob es sich um eine Gesellschaftsform handelt, die 1.- BRP Stammkapital hat, oder über 25.000.- Euro Einlage verfügt, die noch offene Gehälter zu decken hat, oder eine Personengesellschaft ist, bei dem möglicherweise das Privatvermögen draufgeht. Der Dumme ist meistens der Bauherr.
     
  9. #9 Steven82, 04.05.2010
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    Hallo,
    wenn du eine LTD oder eine GmbH gründest,dann gehe mal zum Großhandel oder zur Bank.
    Beim Großhandel kriegst zum anfang nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheiten gehst du zur Bank wollen die auch sicherheiten,am besten Immobilien.
    Es ist ein Gerücht das man 25000 Euro für eine GmbH braucht,es reichtn auch 12000 Euro.Für die Restlichen 12TE kannst du bei Insolvenz persönlich herangezogen werden.

    Die meisten die eine LTD oder UG Gründen haben keine ahnung was auf sie zukommt und wollen sich aus der Persönlichen Haftung entziehen.

    Wenn man sich selbständig machen will dann erst Persönlich Haftent bis zur eine bestimmten Umsatzes.

    Am Ar..... bist ist man so oder so wenn man keine Sicherheiten hat.
     
  10. #10 seschmi, 04.05.2010
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    Du hast noch nie versucht, dich mit einer "Limited" vor Gericht auseinanderzusetzen. Sonst wüsstest Du, dass es ganz entscheidende Unterschiede gibt.

    Die Gefahr ist nämlich, dass der Gerichtsstand dann ganz schnell in England ist. Und dann sind die Prozesskosten nicht mehr hoch, sondern astronomisch hoch. Das liegt zum einen daran, dass englische Anwälte absurd teuer sind, zum anderen an den notwendigen Übersetzungen, Fahrtkosten etc.

    Für die Deutsche Bank mag das noch angehen, wenn sie Lehman Bros. in England auf ein paar Milliarden verklagt und dann eben ein paar "Peanuts" Anwaltskosten auflaufen. Für normale Menschen ist eine Klage in England ziemlich sinn- und aussichtslos.

    Abgesehen davon gehen die kleinen Ltds sowieso im zweiten Jahr pleite, dann nämlich, wenn sie einen Jahresabschluss nach britischem Recht vorlegen müssen und plötzlich feststellen, dass die Kosten für den britischen Steuerberater höher sind als der Jahresumsatz. Nicht nur Anwälte sind in GB teuer.

    Fazit: Finger weg von Ltds, sowohl als Unternehmensgründer als auch als Geschäftspartner. Im deutschen Recht gibt es wahrhaft genug Rechtsformen.
     
  11. #11 ecobauer, 04.05.2010
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    ...und genau das wird von vielen Zeitgenossen ausgenutzt, um genau solche Geschäfte zu betreiben, wie sie der Fragesteller beschreibt!
    Und wenn die Ltd. dann wegen der nicht vorliegenden Jahresabschlüsse in GB gelöscht wird, ist sie auch rechtlich nicht mehr angreifbar, weil nicht mehr existent. Dann nützt auch die beste Garantie oder Gewährleistung nix mehr!
     
  12. #12 haitabu, 05.05.2010
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    Hallo Seschmi,

    bei der Ltd. (selbst. Zweigniederl.) ist der Gerichtsstand Deutschland.
    Das ist Fakt.
    Wer anderes behauptet, hat keine.....

    Aber darum geht es hier nicht. Es geht ja auch nicht um die vehemente Diskussion gegen die Gesundheitskarte und den moral hazard in Deutschland.
    Oder die zu teuren Schein-PPI's. Aber es ist schön, dass sich hier ein Arzt äussert, da die Gesundheitsbranche ähnliche Defizite aufweist, wie die Baubranche..nur mit massiveren Auswirkungen, da die Allgemeinheit die Zeche zahlt.
    In China werden Ärzte übrigens nur entlohnt, wenn das Resultat positiv ist...;-).
    Das wäre zu stereotyp und zu unqualifiziert. Wie die Äusserungen hier zur LTD.

    Es geht um einen Mangel. Egal ob LTD oder GmbH.

    Aber das hilft uns hier nicht weiter. Ob ein Mangel behoben wird, hängt vom Verantwortlichen ab. Ist das ein "Fiesling"-sorry-dann ist die Gesellschaftform völlig irrelevant.

    Schönen Abend!
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Ob Ltd. oder GmbH ist erst einmal völlig egal.

    Die Frage ist:

    Der "Schaden" scheint überschaubar. Also muss man jetzt nach einer Lösung suchen. Deswegen auch meine obige Frage:

    Wenn ich das mit der Fristsetzung zum 26.06.2010 richtig interpretiere, dann wurde die Arbeit vor mehr als 4 Jahren gemacht? Ist der Schaden erst jetzt aufgetreten?

    Also, Mangel wurde angezeigt, Frist wurde gesetzt, dann sind wir wieder beim Baufuchs s.o.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Benny10, 05.05.2010
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    Hallo,
    es geht um eine Treppensanierung. Ausgeführt im September 2010.

    mfg benny
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Das glaube ich nicht. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  16. #16 Gast943916, 05.05.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    und jetzt vorsichtshalber reklamiert....
     
  17. #17 seschmi, 05.05.2010
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    Warst Du schon einmal an einem Rechtsstreit mit einem britischen Unternehmen beteiligt? Ich schon. Gerichtsstand war dann ganz schnell in London, obwohl mein Unternehmen in Deutschland saß. Zugegebenermaßen handelte es sich nicht um eine Bausache, obwohl man für die Verfahrenskosten was schönes hätte bauen können.
     
  18. #18 Carden. Mark, 05.05.2010
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  19. #19 haitabu, 06.05.2010
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    Hallo,
    wenn eine Ltd. eine selbständige Zweigniederlassung in D. ist und hier im Handelsregister eingetragen ist, dann ist doch der Gerichtsstand in Deutschland. Zumindest haben mich die Rechtsanwälte immer hier angeschrieben. Und mein Anwalt hat von hier geantwortet. Vielleicht hätte ich auch von Birmingham antworten können...;-). Aber irgendwie wollte ich da nicht hinfliegen. Unabhängig von einer Aschewolke.
    Ich habe eine LTD und eine GmbH.
    Vorteil LTD: an einem Tag gegründet. International! akzeptiert. GmbH kennt kein Ausländer. Nicht mal die Griechen :offtopic: Nachteil: 1. Bilanz muss zusätzl. noch in UK veröffentlicht werden, plus Stellen eines secretary. 2. Keine Akzeptanz bei Bankern. Sie sind voller Vorurteile und kennen sich hier nicht aus. Aber bei Immobilienblasen jetzt schon.
    GmbH: Gründung dauert länger. StBerater- Kosten adäquat (Körper., Ust, Gew. St.).
    Vorteil: "Image" durch mindestens 25.000.- Euro Einlage, die auch gleich wieder rausgenommen werden kann...bald wird eine GmbH weniger Stammkapital erfordern (10.000.- ).

    Faustformel: die LTD#S, die es seit mindestens drei Jahren gibt, wird es auch eventuell in Zukunft geben. Der Rest ist in der Zwischenzeit untergegangen und fragt sich retrospektive, warum in einem Businessplan eigentl. Zahlen standen.
    LG
    MM
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Da würde ich aber vorher mit dem StB reden. ;)

    Nein, man kann die Einlagen nicht so einfach wieder "rausnehmen". Man kann sie auch nicht so einfach durch eine Forderung gegen den Gesellschafter oder Gesellschafter GF ersetzen, oder durch materielle Einlagen (deren Werthaltigkeit sowieso meist zweifelhaft ist).

    Da gibt es den Begriff "Durchgriffshaftung", und die Details dazu sollte man sehr genau lesen und verstehen.

    Gruß
    Ralf
     
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