Wird Hypothekendarlehen vererbt?

Diskutiere Wird Hypothekendarlehen vererbt? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mich beschäftigt gerade eine Frage, bei der Ihr mir evtl. weiterhelfen könnt. Werden Hypothekendarlehen bei Tod des Darlehensnehmers eigentlich...

  1. Bautz

    Bautz

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    Mich beschäftigt gerade eine Frage, bei der Ihr mir evtl. weiterhelfen könnt.
    Werden Hypothekendarlehen bei Tod des Darlehensnehmers eigentlich automatisch auf die Erben übertragen (sofern die das Erbe annehmen), oder erlischt der Darlehensvertrag mit dem Tod des Darlehensnehmers?
    Lässt sich hierzu eine allgemeingültige Aussage machen, oder kommt das auf den Einzelfall an?
     
  2. #2 Gast943916, 06.05.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ein Fachanwalt auf jeden Fall, rechtl. Auskünfte wirst du hier nicht erhalten
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Fachmann fragen.

    Meiner (Laien)Meinung nach ist es so, dass Erben grundsätzlich alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernehmen. Dazu gehören selbstverständliche auch Forderungen aus Krediten des Erblassers. So lange einer Fortführung des Kredits durch den/die Erben nichts im Wege steht, gibt es keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Darlehensgeber.
    (Vorsicht, bei mehreren Erben betrifft das ALLE, unabhängig davon, ob sie von der Kreditfortführung einen Nutzen haben oder nicht)

    Trotzdem sollte man hierzu die Vertragsunterlagen erst einmal genau studieren. Dort gibt es Klauseln die beim Tod des Kreditnehmers greifen. Ob und in wieweit diese rechtswirksam sind, kann nur ein Fachmann entscheiden.
    Das kann vor allen Dingen dann wichtig sein, wenn die Verträge schon älter sind.

    Interessant wird es, wenn die Bank der Meinung ist, dass durch den Tod des Kreditnehmers eine Fortführung des Darlehens nicht mehr möglich ist, weil einer der für eine außerordentliche Kündigung typ. Faktoren (Verschlechterung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse, Wertverfall der Sicherheit o.ä.) eingetreten ist.

    Dann wird sie die Forderung fällig stellen und den Kreditvertrag außerordentlich kündigen. Sollten der/die Erben dieser Aufforderung nicht nachkommen, dann erfolgt die Verwertung der Sicherheit(en).

    Meine Meinung, hier hilft (wie üblich) miteinander reden. Man kann alles mögliche vertraglich festlegen, und auch vorzüglich über solche Vertragsdetails streiten, wenn es sein muss bis zum obersten Gericht. Meist lassen sich aber solche Situationen, wie der Tod des Kreditnehmers, auch auf dem kleinen Dienstweg erledigen. Man sollte nur daran denken, dass die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. Deswegen kann es sinnvoll sein, wenn man einen neutralen Moderator hat.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank mit aller Gewalt eine (verlustreiche) Verwertung betreiben möchte, wenn der/die Erben den Kredit ebenso problemlos bedienen können wie der Verstorbene. Die Bank verdient damit ihr Geld und ein lfr. Kredit wird auch lfr. eingeplant.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 ecobauer, 06.05.2010
    ecobauer

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    Grundsätzlich gilt das allgemeine Erbrecht nach BGB, sofern keine privatschriftliche Verfügung von Todes wegen - also ein Testament - erstellt wurde.
    Der oder die Erben - bei mehreren alle als Erbengemeinschaft - treten in alleRechte und Pflichten des Erblassers ein, sofern sie die Erbschaft nicht in der gesetzlichen Frist ausschlagen.
    Ein bestehender Darlehensvertrag wird somit also auch von dem Erben/der Erbengemeinschaft als Rechtsnachfolger fortgeführt.
     
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