Darf ein Architekt ohne Haftpflichtversicherung die LP1-8 durchführen?

Diskutiere Darf ein Architekt ohne Haftpflichtversicherung die LP1-8 durchführen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; woraus schließt Du das???????? Der TS schreibt das er in nem großen Büro angestellt ist, und das der "Planer" als Architekt unterschrieben hat....

  1. #21 saarplaner, 07.05.2010
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    Der TS schreibt das er in nem großen Büro angestellt ist, und das der "Planer" als Architekt unterschrieben hat.

    Da liegt nahe, das er als Angestellter (in nem Büro) Kammermitglied ist.

    Das wird im ächsten Jahr bei mir nicht anders sein. Ich arbeite als Angestellter, werde aber trotzdem Mitglied in der Kammer.

    Ich bin dann nicht auf der Liste der Freischaffenden zu finden, sonder bei den angestellten Architekten.

    Gibt es das bei euch in der Kammer nicht? Keine Ahnung ob das nur im Saarland so ist.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2010
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    Das könnte aber die Erkärung sein!

    Als Angestellter muss er keine EIGENE Haftpflicht haben. Wär ja auch Blödsinn. Dafür zahlt der Chef eine Grundpauschale und dann Zuschläge für seine Mitarbeiter.

    Ist er da freier Mitarbeiter, siehts anders aus! Dann MUSS er eine EIGENE Haftpflicht haben.

    Jetzt fragt sich, ob er seine "Nebentätigkeit" bei seinem Chef und der Kammer gemeldet hat (so er angestellt wäre).
     
  3. #23 Skeptiker, 07.05.2010
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    Nö, machen meines Wissen alle Kammern so
     
  4. #24 samosir, 07.05.2010
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    Ob er das getan hat, oder nicht, ist mir nicht bekannt. Aber inwieweit betrifft das meine Probleme, die ich mit ihm als meinen Vertragspartner habe?
    Ich wusste, das er in dieser Firma als Geschäftsführer angestellt ist. Ich habe extra nachgefragt, ob es in Ordnung für ihn ist und er das auch zeitlich stemmen kann. Ganz klares Ja von ihm.

    Was ich inzwischen verstanden habe, ist das er so oder so für nachweislichen Schaden haften muss. Ob er das dann aus seiner Privatschatulle nimmt muss nicht auch noch zu meinem Problem werden.

    Etwas unwohl ist mir bei dem Gedanken an die Unterlagen für die KfW, weil dort ein Architekt gefordert ist und ich dies im guten Glauben angenommen habe. Allerdings bekomme ich die Bestätigung, dass alle Maßnahmen zur Erreichung der Förderfähigkeit erfüllt sind, vom Energieberater. Und bei dem bin ich mir ganz sicher, dass er Architekt ist. Und er hat sich auch so verhalten, wie ich das von einem guten Architekten erwarte und seine Aufgaben gewissenhaft, ordentlich und gut dokumentiert abgearbeitet. Auf dieser Seite fühle ich mich wohler und bin mir recht sicher, keine Umwelt Attrappe zu erhalten.

    Samosir
     
  5. KlausK

    KlausK Gast

    Such doch mal hier nach dem A.
     
  6. #26 Baufuchs, 07.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    Schadenersatzansprüche zu Recht bestehen und die Privatschatulle des Verursachers gut gefüllt ist, ist das Fehlen der Haftpflicht vielleicht gar nicht so übel.

    Schliesslich gibts dann da keine Versicherung, die zunächst auf Teufel komm raus (auch berechtigte) Ansprüche abwehren wird, die Schadenssumme klein gutachten wird um schlussendlich das Verfahren durch mehrere Instanzen zu treiben.
     
  7. #27 ecobauer, 07.05.2010
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    Wenn die KfW dahinter steigt, dass da jemand etwas bescheinigt hat, was er nicht durfte, weil die notwendige Qualifikation fehlt, dann hat das zur Folge, dass der Förderkredit gestrichen wird und auch eine Strafverfolgung angestrengt werden kann.
    Da geht es um sogenannte subventionserhebliche Tatsachen, die strafbewehrt sind.
     
  8. Baumal

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    jetzt mach mal nicht alle kühe scheu!

    bei kfw anträgen, die ich kenne (hat sich schon wieder was geändert?)
    ist eine erklärung des sachverständigen zu unterschreiben.

    sachverständiger ist:

    a.) in der verbraucherzentrale bundesverband e.v. als energieberater zugelassener
    b.) eine nach § 21 EnEV austellungsberechtigte person

    mir ist noch kein förderantrag der kfw untergekommen, mit
    "unterschrift des architekten" : .... xyz.

    nach §21 EneV sind berechtigt: absolventen der fachrichtung
    architektur, innenarchitektur, bauingenieurwesen,
    u.a. auch maschinenbau und elektrotechnik....

    mit 2jähriger berufserfahrung.

    außerdem auch selbständige schorn- und andere handwerksmeister. usw...

    und noch einige andere, welche ich vielleicht nicht erwähnt habe.
     
  9. #29 ecobauer, 07.05.2010
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    Das kann je nach Förderprogramm sehr unterschiedlich sein.

    Entscheidend ist doch, ob da jemand seine Kompetenzen überschritten hat.
    Und wenn dem so wäre, würde ich schnellstens dafür sorgen, dass das "geheilt" wird.
     
  10. Baumal

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  11. #31 ecobauer, 07.05.2010
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    Der Fragesteller saniert ein vermietetes Objekt mit KfW Programm 151.

    Ansonsten wieder wie vor.
     
  12. Baumal

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    ja, ist mir bekannt.

    da gibt es anträge zum "energieeffizienten sanieren"
    nach programmen 151/152/430.

    erklärung mit unterschrift des sachverständigen s.o.

    und nicht direkt ein neues fass aufmachen und bei dem
    fragesteller, mit hinweis auf das strafgesetzbuch und
    subventionsbetrug noch mehr panik schüren....
     
  13. #33 samosir, 07.05.2010
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    Baumal, genau so ist es. Ich habe nochmals die KfW Bedingungen zum Programm 151 genau durchsucht. Maßgeblich ist der Sachverständige. Das ist der von mir beauftragte Energieberater. Und der hat seine Arbeit gut gemacht, alles was den energetisch relevanten Teil des BV betrifft, ist regelgerecht, dokumentiert und er war auch zu kritischen Arbeiten vor Ort.
    Also absolut sauber, da die Probleme zum größten Teil beim Innenausbau aufgetaucht sind. Das hat zu einer Verzögerung von vier Monaten geführt.

    Das vom Architekten stiefmütterlich behandelte Thema Luftdichtigkeit konnte durch gezielte Nacharbeiten "geheilt" werden. Ich wusste von Anfang an, dass die Haustechnik und auch der Energetische Teil nicht gerade eine Stärke meines Architekten war und habe mich um den Teil selbst sehr intensiv gekümmert. Nach dem zweiten BDT sind wird da jetzt bei einem Luftwechsel <1/h angekommen und damit bin ich zufrieden.

    Die Unterschrift bzw. Bestätigung des Architekten ist in den Unterlagen für die Bank, die den über den KfW Teil hinausgehende Finanzierung übernommen hat, zu finden. Ich rede offen mit meiner Bank, habe die Probleme und schwebenden Sachverständigenverfahren erläutert und auch die Kostenüberschreitung darstellen können. Aber die erwarten auch, und das zu recht, das Kosten, die durch Fehler anderer entstanden sind, auch zurück geholt werden.

    Leider ist im Moment mein größtes Sorgenkind mein eigener Architekt. Da fehlt es an Einsicht und Bereitschaft zum sachlichen Gespräch. Würden nicht in sieben Wochen die ersten Mieter einziehen, würde ich ihn vor die Tür setzen und das in aller Ruhe unter Hinzuziehung von weiterem Sachverstand klären.

    Samosir
     
  14. #34 garfield1, 08.05.2010
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    erstes: unstrittig
    zweites: prüft das Amt nicht, genau so wenig, ob der angegebene Grundstückseigentümer wirklich der Eigentümer ist (muß in Sachsen bei Anträgen für Werbeanlagen angegeben werden).
    Ich vermute auch, dass die Baugenehmigung wegen vorsätzlich falscher Angaben (Listennummer als wie auch immer Vorlageberechtigter) nichtig ist. Aber wo kein Kläger...
    Der Bauherr hat seine BG, der Entwurfsverfasser wird sich nicht selbst anzeigen und dem Amt ist es egal. Nach dreißig Jahren hat man den Status des Bestandsschutzes erreicht :shades
     
  15. #35 samosir, 08.05.2010
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    Hallo,

    damit hier nicht in die eine Richtung läuft, in der ich nicht gefragt habe noch zur Klarstellung.
    Ich habe kein Interesse, jetzt nachträglich Probleme zu finden, die ich noch nicht hatte. Mir war wichtig, zu der Frage Haftpflicht eines Architekten etwas Aufhellung zu bekommen.
    Das spielt für mich nicht nur für das noch laufende BV eine Rolle, sondern wir haben ja auch noch eine Gewährleistung, für die meiner Meinung nach auch der Architekt gerade stehen muss.
    Ich habe hier jetzt mitbekommen, das einvernehmlich alle Kollegen davon ausgehen, dass ein Architekt eine Haftpflichversicherung haben sollte. Sei das nun aus Kammergründen oder weil das auch ein bisserl zur Berufsehre gehört.
    Hätte der werte Herr seine Arbeit auch nur einigermaßen so gemacht, wie das auch ein Laie von einem Fachmann erwartet, dann könnte ich über viel hinweg sehen.
    Aber keine auch nur annähernd brauchbare Planung über einen ersten Entwurf hinaus zu machen, keine Details festzulegen und keine Bauüberwachung in der Form zu machen, dass die Regel der Technik eingehalten werden ist dann doch etwas viel des Guten. Den Handwerkern wurde die Detailplanung untergeschoben, ohne ihnen die erforderlichen Informationen zu geben.
    Das dabei kein mängelfreies Werk entsteht dürfte allen klar sein. Und für mich ist der Bau nicht mit dem letzten Pinselstrich abgeschlossen, das Gebäude wird vermietet und ich möchte das gerne auch in Stand halten können.
    Und das habe ich nun mit einem sehr arroganten Menschen zu klären, der seine künstlerische Leistung nicht kritisiert sehen möchte ist nicht einfach. Vor allem, wo ich dabei keinen Wert auf eine Gerichtliche Auseinandersetzung lege. Ich verfüge über eine gewisse Kompromissbereitschaft, damit die Geschichte bald ein brauchbares Ende nimmt.
    Und ganz klar ist für mich, ich würde immer wieder mit Architekt bauen. Vielleicht ändere ich beim nächsten mal einfach die Reihenfolge und suche mir zuerst einen Fachanwalt und dann den Rest. :28:

    Samosir
     
  16. #36 ecobauer, 08.05.2010
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    Und was bleibt dann als Frage??
    Er hat offensichtlich keine Haftpflichtversicherung und die Beanstandungen sind noch nicht kapitelfest.
    Dem Guten soll nicht auf die Füße getreten werden, nach dem Motto: wasch ihm den Pelz aber mach ihn nicht nass????
    Wenn die Gegenseite nicht mitspielt, nutzt das hier alles nichts!!!:offtopic:

    Es gibt noch die Möglichkeit der gütlichen Regelung im Rahmen einer Mediation. Aber auch da ist erforderlich, dass beide Seiten mitspielen!!!
     
  17. #37 samosir, 08.05.2010
    samosir

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    Und genau das werde ich erst einmal versuchen.

    Samosir
     
  18. KlausK

    KlausK Gast

    Hast Du mal meine Rat aus Beitrag 25 asuprobiert? Ergebniss?
     
  19. #39 samosir, 09.05.2010
    samosir

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    Hallo KlausK,
    ja habe ich. Er ist nicht in dem Verzeichnis aufgeführt. Aber was bringt mir das, wenn
    "Die Eintragung mit dem Büroprofil im Internet erfolgt freiwillig und gegen Entgelt. Sie enthält keinerlei Wertung durch die AKH, insbesondere ist damit keine Empfehlung durch die AKH verbunden."

    Samosir
     
  20. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    also samosir, du hast aus deiner Sicht ein Problem.

    Mißbräuche Verwendung der geschützten Berufsbezeichnung Architekt? Thema für sich, Konsequenz für dich

    Gibt es einen schriftlichen Vertrag?
    Steht auf dem Vertrag und seinen Dokumenten Architekt?
    Dann fordere einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach der Berufsordnung ersatzweise eine Bürgschaft darüber.


    Anders kann man manche Planer nicht erziehen.

    Auch wenn das einen Aufschrei mancher Planer gibt. Es ist für den Bauherrn aber ein hafttungsrechtliches Problem, da die Sicherung der Gewährleistung/Haftung eben nicht gegeben ist. Nicht umsonst wird ein Gewährleistungeinbehalt z.B. bei Handwerkern oder eben auch Bürgschaften verlangt. Oder eine entsprechende Versicherung, die das abdeckt.

    Im Übrigen ist so ein Verhälten ruinös - man kann mache Planer da auch nicht verstehen.
     
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