Schiebetor vor Garagenzufahrt verboten ???

Diskutiere Schiebetor vor Garagenzufahrt verboten ??? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich möchte eine Fertiggarage bauen und habe mir auch schon eine Baugenehmigung besorgt. Nun steht da als Auflage vom Tiefbauamt, dass die...

  1. Mucki

    Mucki

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    Hallo,
    ich möchte eine Fertiggarage bauen und habe mir auch schon eine Baugenehmigung besorgt. Nun steht da als Auflage vom Tiefbauamt, dass die Vorfläche der Garage zur öffentlichen Verkehrsfläche hin nicht durch ein Tor, eine Schranke oder ähnlichen Anlagen abgesperrt werden darf. da die Zufahrt jederzeit gewährleistet sein muß.
    Desweiteren wird eine Aufstellfläche von mindestens 3m gefordert.

    Das ist natürlich nicht in meinem Sinne, da ich natürlich wieder ein Schiebetor haben möchte, um mein Grundstück zu verschließen.
    In der GAVO Niedersachsen (Garagenverordnung) ist das ja alles geregelt. Nur bin ich der Meinung, dass dort nur mechanische Tore und nicht moderne schnelle elektrische Tore berücksichtigt wurden. Das Bauamt ist nun der Meinung, ich müßte mein Schiebetor um 3m zurückversetzen. Meine Garage beginnt übrigens 6m tiefer im Grundstück. Dur dieses zurückversetzen hätte ich aber auch keine Möglichkeit mehr, mit meinem PKW vor der Garage zu parken. Also wo liegt hier der Sinn?
    Die Straße liegt in einem Tempo 30 Gebiet als Anliegerstraße. Das Tor wird über Funk 200m vorher geöffnet, es ist also immer schon so weit offen, dass ich sofort einfahren kann. Also ist kein Hindernis für den "Verkehr" in unserer Starße zu erkennen. Wieso darf ich denn nun mein Tor nicht bndig wie mein ganzen Zaun machen. Das macht doch keinen Sinn.
    Ich verstehe ja, wenn ich vor meinem Zaun halte um das Tor per Hand zu öffnen, dass es evtl. zu einer Behinderung des Verkehrs kommen könnte. Aber doch nicht wenn es elektrisch öffnet. Sollte es mal defekt sein und ich kann nicht einfahren, dann parke ich halt normal wie alle Nachbarn auf der Straße ein oder fahre einfach weiter. Das ist doch hier keine Bundesstraße.

    Wie sollte ich denn nun vorgehen, dass diese Auflage entkräftet wird und ich mein Tor nicht zurückversetzen muß.
    Hatt jemand Erfahrung mit so einem Fall.
    Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
    (Übrigens dürfte es ja dann niemals ein Gartentor vor einer Garagenzufahrt geben) sehe ich aber fast überall.

    Vielen Dank vorab.
     
  2. #2 Baufuchs, 07.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lies mal:

    Mit dem, was du oben geschrieben hast, ist doch eigentlich schon klar, dass eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nicht kommen wird.

    Außerdem ist die Lesart wichtig.

    So wie die Forderung im Text formuliert ist, würde ich das so sehen, dass im Allgemeinen der Stauraum nicht vorhanden sein muss, sondern nur dann, wenn es die Sicherheit und Ordnung bla bla erfordert.

    Wäre es anders zu verstehen, hätte da stehen müssen "es ist ein Stauraum vorzusehen, auf den nur dann verzichtet werden kannn, wenn eine Beeinträchtigung des Verkehrs bla bla ..nicht zu erwarten ist.
     
  3. Mucki

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    Nur ist die Aussage vom Tiefbauamt etwas anders. Tor zurückversetzen, sonst kein Tor. Bei genauer Nachfrage und meiner Argumentation zur Gavo, kam der Satz, darüber brauchen wir hier gar nicht länger diskutieren.

    Muß ich nun zum Anwalt, damit diese Auflage das ich kein Tor machen darf, wieder aus meiner Baugenehmigung gestrichen wird?
    Oder einfach das Tor bauen und plötzlich meldet sich das Bauamt und ich soll es wieder demontieren.
    Es wäre ja schön wenn ich hätte wenigstens vernünftig mit dem Amt sprechen können, aber es war nicht möglich. Ein Beamter der nur seine Sicht kennt.
    Nun hat er diese Auflage da aber nun mal reingeschrieben. Und ich würde trotzdem gerne an der Grundstücksgrenze mein Tor bauen.

    Was nun??? bin etwas verzweifelt.
     
  4. #4 HolzhausWolli, 07.05.2010
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    Gibt es Nachbarn, die auch ein Tor zur Einfriedung Ihrer Garageneinfahrt haben, dies ggf. erst per Hand öffnen und dabei das Auto auf der Strasse abstellen müssen ?

    Manchmal öffnet das den beamten die Augen...
     
  5. #5 Baufuchs, 07.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1. wie Wolli, wenn erfolglos zum Anwalt.

    Derartiges Verdrehen von Vorschriften erlebt man immer wieder.

    Der Spruch "darüber brauchen wir gar nicht verhandeln", kommt da öfter, überlebt aber oftmals nicht mal das klärende Gespräch mit dem Amtsleiter.

    Außerdem: "die freie Zufahrt zur Garage zeitweilig hindernden Anlagen"

    Ein Tor, das schon aus 200m Entfernung per Funk geöffnet wird hindert die freie Zufahrt nicht.
     
  6. Mucki

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    Originalsatz: ich habe ihm gesagt das andere ein Tor haben und auch öffnen, nur er sagte "die anderen die anderen, so fangen wir hier nicht an" das wären Altbestände, aber wenn wir es hier nun neu bauen, dann wollen wir es einheitlich.

    Verwechselt er denn nicht diese Regelung der GAVO. Die Garage soll 3m zurück aber doch nicht das Hoftor.
    Hier läuft doch einiges schief.
    Aber der Satz steht ja auch noch, dass weder Kette, Tor noch Schranke die Zufahrt blockieren dürfen.
    Elektrisch betrieben sehe ich da keinen Unterschied zu einer normalen Zufahrt auf ein Grundstück.
    Der Beamte meinte auch das diese Regelung nur bei Garagen und nicht bei Carports und Stellplätzen gilt.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2010
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    Jaja, unsere tiefen Bauer in H sind schon eine SEHR eigene Spezies.

    Für ein BV wollten wir 2 Einfahrten. Abgelehnt, weil der Parkraum im öffentlichen Strassenraum zu sehr eingeschränkt würde. In der Strasse steht selbst zu Hochzeiten alle 100 m ein Auto :mauer

    Bei mir selber sitzt die Absenkung falsch. Als ich um Korrektur bat, kam die Frage nach der (Achtung - festhalten) Genehmigung zum Überfahren des Geh- und Radwegs.
    Auf meinen Hinweis, dass Haus sei 1959 erbaut samt Garage und damals habe sich niemand in der Stadt um solchen Formalkrams geschert, wiederholte der Mitarbeiter nur wie eine Gebetsmühle die Frage nach der Überfahrtgenehmigung (Wahrscheinlich muss ich demnächst einen Visumsantrag stellen).

    Wenn Du mit dem Sachbearbeiter nicht weiter kommst, Abteilungsleiter, dann Amtsleiter. Dann hast Du vielleicht eine Chance. Aber die sind alle immer noch Geistes Kinder des ehemaligen Amtsleiters, Herrn Göner.
    Und der war sehr überzeugt von seiner Meinung und wenig von der anderer. :lock
     
  8. #8 Baufuchs, 07.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    aber das doch auch nur, wenn die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs es erfordert. Das wage ich bei elt. betriebenem Tor und 30er Anliegerzone zu bezweifeln.

    Also, wie Ralf schon geschrieben hat, erst Abteilungsleiter, dann Amtsleiter.
     
  9. #9 HolzhausWolli, 07.05.2010
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    @ Mucki:

    Wenn sich die Sache wirklich so darstellt, dass er einfach nicht will, weil er nicht will und es keine nachvollziehbaren Gründe für seine Haltung gibt: Bau dein Tor hin und gut.


    Manchmal läßt sich aus der Position der vollendeten Tatsachen besser diskutieren. Oft gibts dann Ortstermine und dann kann er sich nochmal von seinem Unfug überzeugen, wenn er die anderen Tore sieht. Meist gehen dann die Argumente aus, die sich herrlich im Beamtendeutsch schreiben lassen. Bestandsschutz sehe ich ja ein, aber doch auch nur, wenn in diesem Zusammenhang ein Fehler nachträglich nicht weitergeführt werden soll. Bei dir sehe ich keinen Fehler oder gar eine Gefahr.

    Wo ich trotzdem ein kleines Problem mit hätte, wäre die Betätigung des Tores ohne dass du sehen kannst was sich dort abspielt. Lichtschranke und andere Sicherheitsfunktionen hin oder her.
     
  10. #10 Baufuchs, 07.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wolli

    in einer 30er Zone könnte man ja auch in der Praxis das Tor erst dann betätigen, wenn man es einsehen kann.

    Das ganze ist doch eh Willkür.
    Bei jedem Kind, für das ich halte, um ihm ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, stehe ich länger im Verkehrsraum als an so einem Tor.

    Soll ich dann künftig nicht mehr halten?
    Soll das Kind sehen, wie es über die Strasse kommt?

    Für mich hat der Sachbearbeiter ne Vollmeise!
    Einer der Typen, die, wenn man ihm eine Binde mit der Aufschrift "Ordner" anhängt, die tollsten Dinge veranstaltet.

    "Ich konnte nicht anders, die Vorschriften waren/sind so!"
     
  11. #11 HolzhausWolli, 07.05.2010
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    Eben.

    Deswegen:
    Ggf. gibts noch nicht mal ne Nachwehe.
     
  12. Vossi

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