Genehmigung einer Rigole

Diskutiere Genehmigung einer Rigole im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir bauen im Sommer diesen Jahres unser Eigenheim. Von der Stadt aus ist vorgeschreiben, dass das Regenwasser über eine Rigole...

  1. mctom

    mctom

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    Hallo zusammen,

    wir bauen im Sommer diesen Jahres unser Eigenheim.
    Von der Stadt aus ist vorgeschreiben, dass das Regenwasser über eine Rigole im Garten versickert werden muss.

    Nun hat unser Bauträger einen Genehmigung bei den Abwasserbetrieben eingeholt, dass wir eine Rigolen-Versickerung durchführen dürfen.

    Diese Genehmigung liegt uns nun auch vor. Leider würden wir nun auf Grund geänderter Gartenplanungen die Rigole gerne an eine andere Stelle im Garten platzieren.

    Nun zu unserer Frage:

    Muss hierzu ein neuer Antrag gestellt werden? Oder kann der Typ und die Lage der Rigole später während des Baues ohne weiteres verändert werden?

    Vielen Dank.

    Gruß

    MT
     
  2. Mathie

    Mathie

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    Dann darf der Bauträger das Bauen, was in der Genehmigung steht. Ob Änderungen möglich sind hängt vom Grad der Konkretisierung der Genehmigung ab. Gibt es in der Genehmigung einen genauen Plan oder steht da so etwas drin wie Rigole mit diesen und jenen Eigenschaften?

    Hast Du schon mal mit dem BT gesprochen? Der ist Euer Vertragspartner und sollte wissen, was im Rahmen der Genehmigung geht und was ggf. neu beantragt werden müsste.

    Bezweifele, dass Dir jemand hier was konkrete sagen kann, da weder die Genehmigung bekannt ist noch Deine Planung.

    Gruß Mathie
     
  3. Baumal

    Baumal

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    lage der rigole ändern?

    6,0m abstand sollten zu unterkellerten gebäuden, auch
    nachbargebäuden, eingehalten werden.
     
  4. #4 gast3, 09.05.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 09.05.2010
    gast3

    gast3 Gast

    Lage der Rigole: da reicht doch in der Regel ein Anruf bei der genehmigenden Behörde / Stelle ... :irre

    ist aber ansonsten "normalerweise" kein Problem (Abstände auch zu Grundstücksgrenzen - 2 m beachten, 6 Meter zu unterkellerten Gebäuden nach DWA-A 138 nicht mehr ganz aktuell, aber immer noch gebräuchlich)

    ach so: "Typ-Änderung" der Versickerung ist da was ganz anderes und ist nicht so ohne weiteres möglich. Da brauchst dann: einmal alles neu.
     
  5. #5 Manfred Abt, 09.05.2010
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    "wir bauen" <-> "Bauträger"
    passt nicht so ganz zusammen, vom Bauträger kauft man ein fertiges Objekt.

    und das kann ggf. ja Konsequenzen haben

    Genehmigung von den Abwasserbetrieben (in Leverkusen wohl TBL) ist auch nicht eindeutig.

    Von den TBL ist wahrscheinlich nur eine Befreiung vom Anschlusszwang bzgl. Regenwasser notwendig.

    Eine Erlaubnis (keine Genehmigung) wird notwendig von der Unteren Wasserbehörde, in Leverkusen ist dies der Fachbereich Umwelt der Stadt Leverkusen. Ggf. wurde dies im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mit bearbeitet.

    Einfach mal auf den Seiten der TBL über Grundstücksentwässerung informieren.
     
  6. #6 KlausDieter, 09.05.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.05.2010
    KlausDieter

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    [D]Ich habe auch eine Rigole eingebaut. Es hat niemanden interessiert wo die eingegraben ist.
    Wichtig war, dass das Regenwasser nicht an den Kanal angeschlossen ist.

    Also mach Dir keine Sorgen, bau die Rigole dahin wo es am besten passt.[/D]

    Gruß
     
  7. Baumal

    Baumal

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    prima beitrag, dieter... :irre:irre
     
  8. #8 Thomas B, 09.05.2010
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    ......habe gestern erst 50 l Altöl in der Regnitz (Anm.:Fluß durch Erlangen) verklappt...kein Problem...mußte nur nachts machen...merkt keine Sau....am besten schnell fließendes Gewässer....dann wird die Verortung des "Tatortes" schwieriger.

    Habe noch mehr oberstarke Tips auf Lager.....
     
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