Ab 01.07.2010 KFW 55

Diskutiere Ab 01.07.2010 KFW 55 im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Wie schön jetzt liegt eine Baugenehmigung vor und inzwischen gibt es keine Förderung für die Wärmepumpe und Zinsen bei der KFW sind auch...

  1. #1 luciluci, 11.05.2010
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    Wie schön jetzt liegt eine Baugenehmigung vor und inzwischen gibt es keine Förderung für die Wärmepumpe und Zinsen bei der KFW sind auch gestiegen.
    Finanzierung mußte daher jetzt etwas erweitert werden, zumal wir unseren Antrag nicht bis zum 31.12.2009 einreichen konnten, dank der fehlenden Baugenehmigung. Jetzt hat man sich auf die KFW 70 eingestellt und schon gibt es zum 01.07.2010 die KFW 55 /2010. Leider kann aber keiner sagen, wie dann noch das 70 gefördert wird, noch wie das neue 55 Haus. Die WK/KFW rät aber zum raschen Abschluß, besser soll es nicht werden. Bei uns ruht alles, weil das Sonderdarlehen seit 2 Monaten geprüft wird...
    Hat jemand mehr Informationen zum 55.Haus 2010?
     
  2. #2 ecobauer, 11.05.2010
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  3. #3 MoRüBe, 12.05.2010
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    Da blickt doch so langsam...

    ... keine Sau mehr durch:mauer:motz

    Es gibt dann das Eff 55 nach 2007er ENEV, mit der heute noch viele werben, dann das eff 40, 55, 60, 70 :irre

    Die merken doch alle nix mehr:mauer
     
  4. #4 planfix, 12.05.2010
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    planfix Gast

    und dazu bekommst von der hausbank manchmal sogar bessere konditionen, tzzzz!
     
  5. #5 MoRüBe, 12.05.2010
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    MoRüBe Gast

    Du müsstest doch eigentlich...

    ... jubeln :bounce:

    Hast Du Dir mal die Bedingungen für 40 und 55 durchgelesen:wow

    Das treibt den Effektivzins aber ganz schön in die Höhe:respekt

    Mal sehn, was der Kunde sagt, wenn er dafür sein Portemonnaie aufmachen muß :mega_lol:
     
  6. #6 Headhunter2, 12.05.2010
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    Ja, 5 bzw. 10 Prozent Tilgungsbonus, die spart man sich zwar, darf das Geld aber dann gleich direkt dem Sachverständigen für die Detailplanung und Bauüberwachung überweisen, tolle Sache...

    Bin ich froh dass ich meinen 70er vor 2 Wochen noch zu den alten Konditionen gekriegt hab :cool:
     
  7. #7 greentux, 12.05.2010
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    KfW hat die Woche einiges gesenkt, zumeist um 0.2%. Betrifft bei mir einen kleinen Teil, den ich durch KfW124 ergänzen mußte...
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    die konditionen für das neue 70er hab ich gefunden, aber für 40 oder55? naja ..
    apropos 40 .. bin gespannt, wann hier die ersten fake-40er auftauchen :p
     
  9. #9 MoRüBe, 13.05.2010
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    MoRüBe Gast

    Vor allem,...

    ... kfw55 = passivhaus = 5 % Tilgungszuschuß,
    kfw 40 = 10 % Tilgungszuschuß

    heißt das, kfw 40 = Nullenergiehaus oder Plusenergiehaus??

    Oder wie, oder was?:confused:
     
  10. #10 fmw6502, 13.05.2010
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    mir ist schon der Begriff Ultra-PH untergekommen...
    oder ganz ketzerisch: Eff40 entspricht einem funktionierenden PH ohne Heizungsanlage :shades

    Gruß
    Frank Martin
     
  11. mls

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    ich hab mal eben aus der hüfte versucht, bestehende berechnungen auf "40"
    zu tunen .. werte auf basis enev 2002 und enev 2007 sind nicht vergleichbar,
    referenzbasis 2009 ist doch noch ein anderes kaliber als die früheren
    und auf die schnelle möchte ich für keinen profilvergleich zwischen 2007
    und 2009 garantieren, da trau ich keinem programminternen mechanismus.

    aber .. auf der basis von etwas rumprobieren scheint mir jedes alte ultrapassivhaus
    (mit 2002 .. 2007´phpp gerechnet und rd. 1/3 besser als "normale" passivhäuser)
    den neuen anforderungen sehr ähnlich, das bedeutet aber weiterhin, dass es
    immer noch ein paar zuheiztage geben wird/darf.

    welche wärmeerzeugung und -verteilung sich dafür lohnt, wird - wieder
    mal - am einzelobjekt zu entscheiden sein, der trend zu hingelogenen
    haustechnischen bewertungskriterien, die so garnix mit dem energieverbrauch
    zu tun haben, wird sich fortsetzen bis zur kreation von eff0 ;) :p
     
  12. #12 freshmaker, 13.05.2010
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    Hallo Zusammmen,

    ich als zukünftiger Bauherr blick da gar nicht mehr durch,

    ist es erstrebenswert mein zukünftiges KFW 70 Haus noch vor dem 01.07.10 zu beantragen oder macht es beim KFW 70 gar nichts aus, so wie ich das gelesen habe ändert sich doch fürs 70er nichts oder?

    Oder gibt es dann verschiedene Zinssätze so wie jetzt mit KFW 70 und KFW 85?

    und noch ne Frage was ist denn eigendlich der Unterschied zum KFW 70 barrierefrei und den normalen KFW 70?

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    Gruß Freshmaker
     
  13. #13 MoRüBe, 13.05.2010
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    MoRüBe Gast

    Öhm....

    .. jetzt wirds spannend...:mega_lol:

    Also, ich habs auch so verstanden, daß sich für das Eff 70 nüscht ändert.

    Interessant wirds beim barrierefreien: irgendwer der hier anwesenden Ings hat mal gesagt, nen Bungalow als (damals: kfw 40, heute also Eff 70) kannste aufgrund des besch.. A-V-Verhältnisses vergessen.

    Tja, nu bin ich mal auf Antworten gespannt, denn wenn ein Bungalow nicht barrierefrei ist, was dann? Nen Reihenhaus??
     
  14. #14 ecobauer, 13.05.2010
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    Jetzt mal nicht vergessen, dass diese Änderung bei der KfW eine Anpassung an die EnEV 2009 ist.
    Soweit mir bekannt, entspricht das KfW 70 nach der alten EnEV dem KfW 85 nach der neuen EnEV, das ab 1.7. nicht mehr gefördert wird. Grund ist offensichtlich, dass als Ersatzmaßnahme für fehlende erneuerbare Energie es möglich ist, einen um 15% besseren Dämmstandard zu realisieren - und das wäre dann ja 85% der Vorgabe der EnEV.
    Sorry wenn ich das hier fachlich nicht so ganz korrekt beschreiben kann. Das werden wohl die Fachleute hier besser können.
    Die ab 1.7. geltenden Bedingungen der KfW beziehen sich also auf 70%,55% und 40% Referenzwert nach der EnEV 2009.
     
  15. #15 greentux, 13.05.2010
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    Irgendwie bin ich froh, ohne den KfW EEH Kram auskommen zu dürfen.
     
  16. #16 Gast31063, 27.05.2010
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    Das würde ich auch gerne wissen. Wir wollen nächste Woche unterschreiben
     
  17. Azalee

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    Hilfe, ich dachte bislang, ich versteh's, aber irgendwie funktioniert gerade gar nichts mehr...

    Die ENEV 2009 ist doch die Verordnung, die aktuell gilt, richtig? Wie heißt dann die ab 1.7.2010? Oder befinden wir uns in einer Übergangszeit? Oder heißen nur die Häuser anders, die Verordnung aber nicht?

    Sorry, wahrscheinlich sind die Fragen selten dämlich, aber ich bin gerade komplet verwirrt :(
     
  18. Azalee

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    Hm, ich glaube, ich bin der Lösung auf der Spur... Ursprünglich (vor 1,5 Jahren) wollten wir nämlich mal ein KfW40-Haus bauen. Sehe ich das richtig, dass das alte KfW40 zwischenzeitlich in KfW Effizienhaus 55 (nach ENEV 2007) und mittlerweile in KfW Effizienzhaus 70 (EneV 2009) umbenannt wurde? Ändert sich an dem Namen ab 1.7. etwas?
     
  19. #19 CD26052006, 08.06.2010
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    Als Laie, der sich aber auch schon seit einiger Zeit, ziemlich genauso ab kfw40/60, damit beschäftigt hat, sehe das genau so. Auch wenn sicher die Berechnungsverfahren sich hier und da geändert haben mögen.

    Zu den zukünftigen Grenzen geht es ja in erster Linie darum das "100er" (keine Förderung, aber immer noch ein gutes Gewissen) und "85er" rauszunehmen. Die Anforderungen an KfW 70 bleiben gleich, ebenso die Konditionen.

    :offtopic:
    Apropos Konditionen.
    Gestern hieß es, dass die Bank die Zinsen um "0,1" hochsetzt : also noch 48 Stunden Zeit das ganze fix zu machen.
    Heute alle Unterlagen zusammengerafft und zu Unterschrift getrabt. und siehe da, die KfW hat ihre um 0,2 gesenkt (tagesaktuell). Besser gehts nicht :e_smiley_brille02:
     
  20. #20 ecobauer, 08.06.2010
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    lies mal wieder die Nr.14 im Thread.
    Die KfW passt zum 1.7. ihr Förderprogramm an die seit 1.10.2009 geltende EnEV an. Das heißt dann, dass das KfW 70 ab 1.7. sich auf die Anforderungen der EnEV 2009 bezieht und nicht mehr auf die von 2006, was bis zum 30.6. gilt.
     
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Ab 01.07.2010 KFW 55

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