Bau- und Leistungsbeschreibung: Gewerk herausnehmen

Diskutiere Bau- und Leistungsbeschreibung: Gewerk herausnehmen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bauexperten, ich bin neu hier im Forum und konnte zu meiner Frage bislang keine eindeutigen Informationen finden, daher versuche ich es...

  1. jere

    jere

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    Liebe Bauexperten,

    ich bin neu hier im Forum und konnte zu meiner Frage bislang keine eindeutigen Informationen finden, daher versuche ich es auf diesem Weg.

    Das Problem:

    Wir haben einen Bauvertrag mit recht ausführlicher Baubeschreibung unterzeichnet, die wir auch von einem Fachmann haben prüfen lassen. Nun möchten wir ein Gewerk (Bodenbeläge) in Eigenleistung erbringen, da wir nach der Bemusterung mit den von der Baufirma angebotenen Material (Parkett) nicht zufrieden sind und wir nur die Möglichkeit haben, das Gewerk komplett herauszunehmen (die Option wir beschaffen Material, Baufirma verlegt gibt es leider nicht). Die Möglichkeit, ein Gewerk per Eigenleistung zu erbringen, ist im Vertrag explizit festgeschrieben.

    In der Leistungsbeschreibung steht zum Abschnitt Bodenbeläge: Im EG wird ein Parkettbelag Typ ... Marke ... je qm 60 € verlegt. In den beiden Obergeschossen wird ein Teppichbelag der Marke ... je qm 25 € verlegt.

    Im Rahmen der Nachverhandlungen zur Leistungsbeschreibung - wir haben beim Kaufpreis selbst nicht gehandelt - hat der Vertrag folgenden Zusatz bekommen:
    Folgende Zusatzausstattungen sind im Auftrag enthalten: Sie erhalten preisgleich im 1. und 2. OG Parkett Typ ... je qm 60€.

    Soweit so gut. Wir sind nun davon ausgegangen, dass wir, wenn das Gewerk herausgenommen wird, die vertraglich vereinbarten Materialkosten plus die Kosten für die Verlegearbeiten (die nicht genau beziffert sind) erstattet bekommen. Mündlich wurde das in diversen Gesprächen auch immer so bestätigt. Als wir nun das Angebot über die Erstattungsleistungen bekommen haben, kam die böse Überraschung: Die Baufirma will nur die im ursprünglichen Vertragstext festgelegten Leistungen, nicht aber die nachträglich vereinbarte höherwertige Ausstattung erstatten, weil, Zitat: "die Vertragszusage ohne Zusatzkostenberechnung galt und somit ein nicht berechneter Betrag nicht nochmals als Zusatzbetrag bei Leistungsentfall vergütet werden kann". Außerdem werden ausschließlich die Materialkosten zugrunde gelegt, die Kosten für den Arbeitsaufwand sind nicht berücksichtigt.

    Alles in allem ergibt sich zu der von uns kalkulierten Summe eine Diskrepanz von rund 6.000 €, was aus unserer Sicht nicht akzeptabel ist.

    Wir fragen uns nun: Können wir auf der Basis der Leistungsbeschreibung unsere Forderung durchsetzen? Ist es üblich, dass die Arbeitsleistung ebenfalls erstattet wird? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Welche Möglichkeiten haben noch, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen?

    Vielen Dank schon mal für alle Hinweise, die uns möglicherweise weiterhelfen können!
     
  2. Gast

    Gast Gast

    meiner Ansicht nach ein Irrtum, da der Unternehmen den entgangenen Gewinn ja schließlich einbehält.
    Wenn dem Unternehmer Stück für Stück zum Selbstkostenpreis abgeknabbert wird wäre es ein schlechter Unternehmer.
     
  3. bernix

    bernix

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    ...wir wissen nicht wie du auf die Differenz von 6000.-- Euro kommst..

    Dass er nur die 60 und die 25 Euro erstattet ist möglicherweise schon in Ordnung da er das Material vermutlich mit Rabatt bezieht und euch den Rabatt statt Verlegelohn durchreicht....
     
  4. Lukas

    Lukas

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    Schade eigentlich, nun aber unerheblich, weil zu spät. Das Forum ist voll mit solchen "Fällen".


    @ Werner und bernix
    Das ist das Entscheidende! Da ist die Kalkulation egal. Jetzt ist der Vertrag im Sack und nun wirds teuer. Ist doch nicht neu.

    Gruß Lukas
     
  5. bernix

    bernix

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    keine Frage Lukas ( der Vertrag ist unterschrieben und das Forum ist voll...)
     
  6. jere

    jere

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    Ich konnte trotzdem keine einschlägigen Antworten finden. Über Links zu passenden Diskussionen freue ich mich natürlich!


    Ich wage einzuwenden, dass auch in eingehend geprüften (auch durch einen unabhängigen Experten) Verträgen nicht alle Eventualitäten zweifelsfrei festgelegt sind und es zu unterschiedlichen Interpretationen der Vertragspartner kommen kann. Für einen solchen Fall suche ich nach Lösungsmöglichkeiten.
     
  7. #7 wasweissich, 12.05.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :offtopic:bei dieser rechnerei könnte es sich fast lohnen , einen vertrag mit erweiterter gewerkerausnehmklausel zu unterschreiben , dann alle gewerke geschickt herausrechnen , und am ende zahlt der BU 50k€ .........:shades
     
  8. Lukas

    Lukas

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    Dann brauchste nen, im wahrsten Sinne des Wortes, Rechtsverdreher.
    Ich wünsche dann schon mal viel Spaß bei der weiteren Zusammenarbeit. :irre

    Gruß Lukas
     
  9. Lukas

    Lukas

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