Bodengutachten?

Diskutiere Bodengutachten? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, Hab gestern für unser Baugrundstück ein Bodengutachten bekommen! Kann mir einer sagen, auf was man achten sollte? Wir sind am...

  1. masake

    masake

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    Hallo,

    Hab gestern für unser Baugrundstück ein Bodengutachten bekommen!
    Kann mir einer sagen, auf was man achten sollte?
    Wir sind am überlegen ob wir "betonieren oder mauern":bau_1:
    auf was für Werte muss man achten?
    Da steht z.B.

    Bohrensondierung Nr. Wasserendstand Ruhewasserstand
    nach Bohrende in m unter Gelände/in mNN
    in m unter Gelände

    1 1,4 0,85 / 395,42

    2 1,4 1,06 / 393,60


    "Während und nach hydrologischer Extremereignisse ist mit Grundwasser als Druckhöhe gespannten Grundwassers bis 0,3 ... 0,5 m oberhalb der festgestellten Ruhewasserstände zu rechnen. Auch oberhalb der eingemessenen Grundwasserstände ist mit dem Auftreten von Schicht- und Sickerwasser bis Geländehöhe zu rechnen, die bereichsweise weiche Konsistenz des Gehängelehms weist auf eine Sickerwasserführung hin.

    Kann mir geholfen werden?
    Scherz beiseite kann mir einer der hier zahlreichen Experten einen Rat geben und mit den Zahlen was anfangen?

    :respektWünsch allen Vätern (auch mir) eine schönen Vatertag.:winken

    Danke
    Masake
     
  2. Eric

    Eric

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    Welchen Rat zur Gründung und Abdichtung enthält das Gutachten. Offenbar doch wohl nach DIN 18 195-6, also WW oder SW?

    Auftraggeber der Bodengutachters war der Fragesteller. Der Bodengutachter hatte sein Gutachten insofern so abzufassen, daß es für seinen Auftraggeber verständlich ist.

    Das abgelieferte Gutachten ist sprachlich " geschwollener Mist "; ein Sammelsurium an Fachausdrücken, das für den durchschnittlichen Bauherrn und selbst für den durchschnittlichen Architekten kaum zu verstehen ist.

    Das Gutachten würde ich zwecks Nachbesserung in verständlicher Sprache an den Bodengutachter zurückgeben.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    .. lassen ;)
    das ist der distinktionstest für
    a) den architekten
    b) den twp
    :p :p
     
  4. #4 gast3, 13.05.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.05.2010
    gast3

    gast3 Gast

    nur

    Neugierde:
    @Eric

    bezieht sich nachfolgendes auf das Zitat des Fragestellers oder kennst du das Gutachten.



    und das ist leider nicht immer bis in's Letzte möglich

    aber der "Versuch" ist m.E. trotzdem eigentlich selbstverständlich


    @masake

    versteh deine Frage nicht - sofern du eine gestellt hast
     
  5. Eric

    Eric

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    Masake wird keine Frage stellen können, weil er vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht.

    Helge, Du kannst mir nicht erzählen, daß es dem Spezialisten auf einem Fachgebiet nicht möglich sein soll, den erteilten Auftrag in einer für den Auftraggeber verständlichen Sprache zu beantworten. Der Auftraggeber sollte zumindest die Chance haben, zu verstehen, wovon der " Spezialist " redet.

    Als Jurist bemühe ich mich ja auch, hochkomplexe juristische Sachverhalte verständlich zu machen.

    Aus Erfahrung kann ich sagen, daß solche geschwollenen Gutachten oft der Ursprung späterer Fehler in der Planung und/oder Ausführung sind. Man kann nur hoffen, daß es in der Kette twp, Archi, Bauleiter und Bauunternehmer ausnahmslos richtig verstanden wird. Und wenn - wie so oft - eines dieser Glieder fehlt, geht es womöglich schief. Der Bodengutachter wird dann wahrscheinlich aus der Haftung ganz oder weitgehend frei sein, weil er dem Archi und/oder dem Bauunternehmer im Innenverhältnis entgegenhalten wird, nicht nachgefragt/auf eine verständliche Sprache gedrungen zu haben. Insofern bleibt der Rat: Solche Gutachten sollten bereits vom Auftraggeber als unverständlich und fehlerträchtig zurückgewiesen werden.

    Ich bezweifele, daß selbst Josef als hochgeschätzter Bauunternehmer die zitierte Textpassage versteht. Müßte er aber, wenn er das Gutachten von einem Archi in die Hand gedrückt bekommt nach dem Motto: Ist nur ein EFH und machen wir wie immer.

    Ich habe aktuell zwei Fälle, wo die Archis die Bodengutachten nicht verstanden haben und es schief gegangen ist. Und jetzt wird darüber diskutiert, was der Bodengutachter gemeint hat/ gemeint haben könnte.

    Da Du aber selbst Fachmann bist, kannst Du uns vielleicht übersetzen, was der Bodengutachter Masake mit den beiden wörtlich zitierten Sätzen sagen wollte:

     
  6. sepp

    sepp

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    aber nur wenn man nach dem entwurf des schriftsatzes den RA verdutzt kontaktiert :biggthumpup:
    aber im ernst - ich gebe eric völlig recht, zumindest sollte eine gründungs- und abdichtungsempfehlung drin sein.
     
  7. masake

    masake

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    Reaktion Architektin

    Hallo,
    hatte heute kurz kontakt mit der Architektin.
    Reaktion auf das Gutachten wird sein, dass das Haus höher rauskommt!
    Es wird also wieder aus den Boden rausschauen, dass die wasserführende Schicht nicht angetastet wird!
    Die Frage wird jetzt sein ob die Stadt (Grundstückverkäufer) und der Bebauungsplan dieses zulassen!:deal

    Gruß Masake
     
  8. sepp

    sepp

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    das mag ja für die ausführung der baugrube relevant sein, aber nicht für die art der abdichtung.
     
  9. Eric

    Eric

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    Architektin:

    Bodengutachten:

    Und wie wird das, was nicht aus dem " Boden rausschaut ", abgedichtet? WW oder SW oder Abdichtung + Drainage ?

    Wenn WW oder SW: Was soll dann die Höherlegung des Gebäudes bringen ?

    Sag ich doch: Das Gutachten ist geschwollener Mist und die Fehler sind schon vorprogrammiert.
     
  10. #10 lawrence, 14.05.2010
    lawrence

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    Und die Architektin ist evtl. zu feige zuzugeben, dass sie das BG auch nicht verstanden hat......
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 14.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Es hat KEINER verstanden.

    Da steht im Prinzip drin, dass Oberkante Wasserstand = Oberkante Grasnarbe anzusetzen ist.
    Wenn jetzt die Konsequenz sein soll, dass Haus oberhalb des möglichen Höchstwasserstands zu bauen, dann wird der Keller zum EG. :D

    Fragt sich nur, ob die Kollegin es nicht verstanden hat oder nicht bis zu Ende durchdacht hat und den Keller nur so weit hochsetzen will, dass die Fenster über Grasnarbe liegen.
    Das würde aber einige andere Kosequenzen nicht erschlagen.

    Wenn hier nicht über den Auszug verkürzt wurde, würde ich auch dem Bodengucker sagen -> Geh nach Haus und üb erstmal (verständlich formulieren)
     
  12. gast3

    gast3 Gast

    in Kürze

    Hey Eric,

    gebe dir in Recht, die Passage des Gutachtens bietet zwar mir die Möglichkeit der Interpretation, was der BG gemeint hat, wie er es versucht hat zu kommunizieren - sagen wir: nicht ganz gelungen - da Blödsinn.

    Was aber die generelle Transparenz angeht, so sage ich mal von meiner Seite - meine Gutachten sind meist nur halb so lang wie andere, die ich z.T. lesen muss und ich denke auch so formuliert, dass ein "Halbwissender" (nennen wir sie pauschal Architekten) sie versteht oder zumindest so weit verstehrt, dass er weiß, welche Fragen er stellen muss.

    Aber einem "Volllaien" (nennen wir sie pauschal Bauherren), wo dann alle Grundlagen fehlen (was ist ne Rammsondierung, was ne Rammkernsondierung, was ist maßgeblich höchster GW-Stand, was ist LAGA, was ist PAK, was Kohäsion etc.) - tja da hört es dann auf, sofern eben kein Roman dabei rauskommen soll.

    Aber dafür hat der Bauherr eben Architekten und Statiker, die müssen damit arbeiten und die müssen es verstehen, und das die es verstehen, ist m.E. jeder Fachplaner / -ingenieur auch geschuldet.

    Das was nicht verstanden wird, ist dann aber meist auch nachträglich recht schnell telefonisch zu klären, wobei die meisten Verständnisprobleme - nach meiner Erfahrung - bei der bautechnischen Umsetzung entstehen, weil ganz oft nur sehr unzureichende praktische Erfahrung im Tiefbau bestehen (und das wird dann teils auch schwierig und/oder langwierig - ist aber anderes Thema - mehr so "Nachhilfe weil Pfadfindersyndrom)

    Aber wie schon oben: man kann auch fachspezifisches "normal" oder aber auch "gaaanz wichtig" formulieren.


    OK - war doch nicht so kurz :winken
     
  13. masake

    masake

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    Wir machen jetzt WU-Keller!

    Hallo,

    wir machen jetzt WU-Keller
    der Kellerbauer möchte die Wand 25cm Stark machen,
    ist dies in Ordnung?
    Hab gelesen 30cm wäre Minimum WU!

    Danke

    Danke auch für eure Hilfe und Denkanstösse
    :biggthumpup:
     
  14. #14 Thomas B, 17.06.2010
    Thomas B

    Thomas B

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    25 cm reichen normalerweise! Muß aber ohnehin ein Statiker rechnen (was da so an eisen reinkommt). Kann natürlich auch mal sein, daß mehr Wandstärke notwendig ist....

    Thomas
     
  15. Hansal

    Hansal

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    25 cm geschalt reichen.
    WU-Konstruktion ist keine Weiße Wanne!

    Grüße
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Was denn sonst? :smoke
     
  17. Hansal

    Hansal

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    Ich meinet WU-Keller.:D
    Gut aufgepasst!;)
     
  18. masake

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    Versteh ich das nicht richtg?

    WU-Keller wird als weisse Wanne ausgeführt?
    Verstehe ich das nicht richtig?
    Was genau zur weissen Wanne gehört, weis ich noch nicht?
    Muss erst mal mich einlesen und das Angebot vormir liegen haben.
    Der Keller bauer sagt, aber ausgeführt wird eine "weisse Wanne"

    Gruß
     
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