Werkplaner: Wie lange darf er brauchen???

Diskutiere Werkplaner: Wie lange darf er brauchen??? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir bauen mit Architekt und GÜ ein EFH (Keller, EG,OG, DG, ca. 260 qm Nutzfläche nach DIN) auf einem 420 qm Grundstück. Vor 4 Wochen...

  1. #1 linuxer, 13.05.2010
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    Hallo,

    wir bauen mit Architekt und GÜ ein EFH (Keller, EG,OG, DG, ca. 260 qm Nutzfläche nach DIN) auf einem 420 qm Grundstück.

    Vor 4 Wochen haben wir die Tekturen des Architekten an den Werkplaner, der uns vom GÜ genannt wurde, übermittelt. Er benötigt nach eigenem Bekunden jetzt noch eine weitere Woche, um dann mit uns erstmal das BV durchzusprechen.

    Auf dem Nachbargrundstück hat der gleiche GÜ ein fast identische BV kurz vor der Fertigstellung, Werkplaner war der unsrige, Tekturen sind bis auf Details sehr ähnlich - auch der Architekt hat mit denen als Ausgangsbasis gearbeitet und war nach 3 Wochen fertig.

    Unser Werkvertrag sieht Fristbeginn für die Fertigstellung ab Abnahme der Werkplanung vor. M.a.W., diese Frist läuft nicht. Gleichzeitig wollen wir natürlich rasch einziehen, da wir derzeit knackig Miete zahlen und irgendwann auch die Tilgung der Baufi beginnt.

    Sind 5 Wochen für die Werkplanung vor diesem Hintergrund noch akzeptabel - braucht das so lange? Ich möchte die Atmosphäre zum GÜ nicht unnötig belasten, daher meine Frage, bevor ich ihm Frist setze, die möglicherweise zu kurz ist.
     
  2. #2 Thomas B, 13.05.2010
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    5 Wochen für eine Werkplanung ist wahrlich nicht zu knapp. Klar: Wenn der Planer den Grundriss quasi schon in petto hat..dann kann das auch flotter gehen.

    Es ist auch die Frage, ob der Planer evtl. noch andere Projekte bearbeitet...dann sind 5 Wochen eher sehr knapp, wenn man eine "echte" Werkplanung macht, also nicht nur 100stel-Pläne auf 50stel-Pläne hochvergrößern......

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 bluecher, 14.05.2010
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    was ist werkplanung? 1/50 bis 1/1? oder "nur" die langweiligen stillhalte-rohlinge für die maurer des GÜ?

    ein efh lph5 ausführungsplanung in der vorgenannten größe löst ca 10 bis 12 k€ aus. ein guter, schneller und erfahrener architekt darf dafür ca 240 stunden verbraten. (wir wollen 50 €/h erwirtschaften! schaffen das aber seltenst! efh darf auch nur einer bearbeiten sonst unwirtschaftlich!)
    in 5 wochen arbeitet das keiner ab!
    es sei denn: standardhütte nach dem motto "die gedanken sind frei" geht scho! da ist auch was verdient! wenn der GÜ still hält und der winkeladvokat keine ausbaugefühle entwickelt...
    schnitzelpommessalat
     
  4. #4 bluecher, 14.05.2010
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    ups!!
    die basics glatt überlesen :-)
    architekt macht tektur, übergibt an werkplaner des GÜ, uff!

    das ist nicht schniposa, sondern maggi 5 minuten terrine,
    sollte schon längst fertig sein - bei der vertragslandschaft statt al dente klebrig und verkocht?
    mahlzeit herr advokat!
     
  5. #5 linuxer, 17.05.2010
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    Danke für die Hinweise,

    habe mit ihm gesprochen, er scheint wohl derzeit gut ausgelastet zu sein. Da wir letztlich ein ordentliches Haus und keinen Rechtstreit wollen, warte ich noch ein bisserl zu.
     
Thema: Werkplaner: Wie lange darf er brauchen???
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