Anliegerstraße

Diskutiere Anliegerstraße im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, wir wohnen in einem kleinen Baugebiet am Ende. Zu diesem führt im Moment eine Baustraße. Laut Notarvertrag wird spätestens 2012...

  1. #1 labradormaus, 15.05.2010
    labradormaus

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    Hallo Zusammen,

    wir wohnen in einem kleinen Baugebiet am Ende. Zu diesem führt im Moment eine Baustraße. Laut Notarvertrag wird spätestens 2012 die Straße zur Anliegerstraße ausgebaut.
    Da am Anfang des Baugebiets die Straße einen Knick macht, wir dies aber erst jetzt realisiert haben, da der Nachbar eine Gartenmauer errichtet hat, kommt zu uns kein LKW (7,5t), Möbeltransporter oder sogar die Feuerwehr mehr durch.
    Ist dies rechtlich in Ordnung?

    Danke für die Antworten im voraus.
     
  2. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    damit ich es richtig verstehe: die Strasse ist keine 3m breit? Oder behindern parkende Fahrzeuge?
     
  3. #3 labradormaus, 15.05.2010
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    Doch sie ist schon 3 m breit, aber dadurch das die Straße einen Knick von ca. 45 grad macht ist es nicht möglich, das LKW durchkommen. Genau dieser Knick macht die Probleme, parkende Fahrzeuge gibt es keine.
     
  4. #4 MoRüBe, 15.05.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Gibt es ...

    ... eine Erschließungsplanung? Und wenn ja, von wem?...
     
  5. #5 labradormaus, 15.05.2010
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    nein mir liegt keiner vor
     
  6. mls

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    anfrage bei der feuerwehr, telefonisch anmelden, persönlich besprechen.
    sofortige stellungnahme (handschr. protokoll, unterschrift) .. dann rumpelts.
    wenn die feuerwehr bockt: eine etage weiter oben .. usw.

    parallel dazu: gemeinde (ist vermutlich der massnahmenträger) und
    untere genehmigungsbehörde wegen nicht gesicherter
    erschliessung interviewen.
     
  7. #7 susannede, 15.05.2010
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    http://www.innenministerium.bayern....k/brandschutz/rili_flaechen_feuerwehr2007.pdf

    Feuerwehr ist der erste Weg, wie Markus schon schreibt.

    Wie zu erwarten, gilt auch in Bayern der Radius von 10,50 m bei einer vorhergehenden Fahrbahnbreite-Aufweitung von 3,00 auf 5,00 m.

    Die Unklarheit, wo sich die 11m mit dem Radius-Beginn 10,50 m treffen, löse ich für mich stets so - ich muss mal die DIN hervorkruscheln, wo das genauer drin ist.
     
  8. #8 Thomas B, 15.05.2010
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    ..wie kann man dieses dilemmas Herr werden? Bauherr kommt nicht ins Haus (bzw. weder Lieferwägen noch die Feuerwehr...schlecht. Straße durchschneidet (vermutlich) andere Grundstücke bzw. andere Grundstücke grenzen an diese.

    Wenn nun erkannt wird (wird ja wohl...), daß die Straße eher untauglich ist, so müßte diese neu angelegt werden und die Angrenzer um etwas Land erleichtert werden....schwierig finde ich....
     
  9. #9 susannede, 15.05.2010
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    Richtig, aber sollte es einen neuen, oder historischen Bebauungsplan geben, so wären in diesem auch die richtigen Schleppkurven drin - sonst ist der Plan nix wert.

    Das Dilemma wäre wohl, dass der Mauerbauer hier eine Schleppkurve über sein Grundstück zulassen müsste (wohl aber den Rück- / Umbau durch die Fehlplanung ersetzt bekommen müsste ???).

    In Bayern wäre dies wohl ne

    http://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit
     
  10. #10 alex2008, 15.05.2010
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    Bogenanfang des äußeren Bogens:

    t = R x tan (αlpha/2)

    in der gezeigten Skizze wäre t=10,50 also nur bei einem Winkel von 90° korrekt
     
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