Drempelhöhe

Diskutiere Drempelhöhe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, nach vielem Lesen und Suchen ist mir das mit der Drempelhöhe noch nicht ganz klar. Ich hab laut Bebauungsplan folgende...

  1. semi

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    Hallo Zusammen,

    nach vielem Lesen und Suchen ist mir das mit der Drempelhöhe noch nicht ganz klar.

    Ich hab laut Bebauungsplan folgende Gegebenheiten:

    * max 2 Vollgeschosse
    * Traufhöhe 4,20m
    * Firsthöhe 10,20m
    * Drempelhöhe 0,90m
    * Dachneigung mind. 30 bis max 45 Grad

    Meine Wunschvorstellung wäre ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss mit einer Drempelhöhe von mind. 1,20 um im Dachgeschoss ausreichend Wohnfläche zu haben und an den Außenwänden noch schmale Fenster unterzubringen. Bei einer Drempelhöhe von max 0,90m ist das nicht möglich.

    Wenn das Dachgeschoss nun als Vollgeschoss eingeordnet wird (z.B. wegen einer großen Gaube), ist dann die Regelung mit dem Drempel von max. 0,90m ebenfalls hinfällig?

    Oder ...

    Ist es möglich zwei Vollgeschosse zu bauen (also Erdgeschoss und Obergeschoss) und darauf dann ein flaches Dach (30Grad) direkt mit einer Drempelhöhe von 0,00m aufzusetzen?

    Ich hoffe Ihr könnt da etwas Licht ins Dunkel bringen :mauer. Diese ganzen Vorschriften sind für einen Laien ziemlich undurchsichtig.

    Viele Grüße
    Sebastian
     
  2. #2 Thomas B, 16.05.2010
    Thomas B

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    Eher nicht, denn:
    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 MoRüBe, 16.05.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Na, da hat sich nen Stadtplaner...

    ... ja mal wieder richtig ausgetobt...:mauer

    Tröste Dich, ich mußte es auch drei mal lesen, bevor ich diesen Mumpitz verstanden hab.

    Einziger Rat, den man da geben kann: Archi, der da was draus macht:konfusius
     
  4. #4 susannede, 16.05.2010
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    Da wird sich auch der Archi die Zähnchens stumpf beissen - alle Vorgaben gleichzeitig zu erfüllen, ist nicht möglich (behaupte ich mal).

    Da anscheinend kein Satteldach gefordert ist, würde ich mal über Pultdachlösungen nachdenken - ist das Grundstück Hanglage?
     
  5. semi

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    Hallo, und danke fpr die Antworten.

    Ein Pultdach ist nicht erlaubt, nur Satteldach oder ausnahmsweiße Zeltdach.

    Ich seh schon, dass ich mit den 90cm leben muss.

    Viele Grüße
    Sebastian Michel
     
  6. #6 susannede, 16.05.2010
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    Ist die Drempelhöhe - wo/wie die gemessen wird - denn näher definiert ?

    Muss nach Baunutzungs VO:

    § 18 Höhe baulicher Anlagen
    (1) Bei Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sind die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen.
    (2) Ist die Höhe baulicher Anlagen als zwingend festgesetzt (§ 16 Abs. 4 Satz 2), können geringfügige Abweichungen zugelassen werden.
     
  7. Kegel

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    Ich habe da eine Frage, die in diese Richtung geht.

    Zur Zeit ist ebenfalls ein Drempel von 0,90m geplant. Meine Frau möchte nun über der Badewanne ein Lichtband (ein schmales langes Fenster) haben.

    Nun reichen diese 0,90m auf keinen Fall. Die Frage ist nun, wie hoch er Drempel sein muß, um das Lichtband über der Badewanne zu haben.

    Ich habs mal überschlagen: (Schätzwerte)

    20 cm FBH+Fließen
    80 cm Badewanne
    50 cm Fenster mit Rahmen
    20 cm Beton über dem Fenster

    Da sind wir bei 1,70 und einer Drempelerhöhung von 80cm. (ca. 8000 €)

    Ist die Rechnung vom Verständnis her "richtig" oder hab ich grundlegende Denkfehler drin?

    Die Drempelerhöhung bringt ja auch generell mehr Platz / Stellmöglichkeiten im DG und mehr Platz im Spitzboden. Sonst wäre das schon gestrichen worden.

    Grüße

    Göran
     
  8. #8 Thomas B, 16.11.2010
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    Moin!

    Ob das so einfach stzimmt und möglich ist?! Who knows. Darf man bei Euch den Drempel nach gusto erhöhen oder gibt es hier eine Festsetzung im B-Plan, die hier ein höchstzulässiges Maß vorgibt? Wieso 8.000 EUR? 1.000 EUR/ 10 cm? Bißchen viel, oder?

    Grüße

    Thomas
     
  9. Kegel

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    Fliesen sollten es schon sein. Danke. Verhält sich ähnlich wie bei solte und sollte.

    Die angegebenen Maße waren eine erste Schätzung. Da bin ich für jeden sachlichen Hinweis dankbar.

    Bei der Badewanne lag ich schon mal ordentlich daneben. Das gleicht sich dann mit dem "düsteren" Fenster wieder aus.

    Statik: Wird generell beachtet - hoffe ich zumindest. :konfusius

    Es ist mir klar das ich keine 100% Aussage bekomme. Es hätte ja auch sein können, das es einfach nicht funktioniert. Jetzt siehts zumindest so aus, als würde ich mit ~ 80 cm Drempelerhöhung hinkommen. 1000 € / 10 cm kam mir auch viel vor. (Angabe es Bekannten als ~Wert) Das werde ich aber noch eruieren.

    Danke Thomas

    Zu deiner Frage: BPlan hält sich relativ bedeckt. Die wichtigsten Angaben:
    Rotes Dach. Keine Stadtvilla (Dachneigung). 1 Baum / 150 m² unbebaute Fläche.
     
  10. #10 Thomas B, 16.11.2010
    Thomas B

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    Ganz und gar nicht! Ich tippe meist recht schnell (und häufig auch mit Tipfehlern) drauf los. Das Wort Fliesen wird aber sehr häufig bewußt mit "ß" verwandt.

    Bei einer Erhöhung des Drempels sollte man aber auch beachten wie die anderen Räume genutzzt werden. So bedeutet ein Kniestock von z.B. 50 cm Höhe (Mauerwerk, 2 Steinschichten), daß diese sich sehr gut eignet um darüber Gauben und( oder Dachfenster zu plazieren. Macht man den Kniestock höher geht dies dann häufig schlcht oder gar nicht. Bei z.B. einer Erhöhung um 80 cm hätte man eine Brüstungshöhe von ca. 1,70 m...etwas unpraktisch. Erhöht man den Kniestock kräftig, so mag es möglich sein im Mauerwerk "normale" Fenster anzuordnen. Dazu brucht es dann aber eben auch einen ausreichend hohen Kniestock...wobei man dann eigentlich nicht mehr von einem solchen sprechen kann.

    Und: Es kann durchaus ein, daß andere Parameter die Kniestockhöhe einschränken: z.B. Angabe zur traufhöhe oder Angaben über Anzahl der Vollgeschoße oder oder oder...oder eben auch nicht :)

    Thomas
     
  11. Kegel

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    Die anderen Räume wären in dem Fall: 2 Kinderzimmer und 1 Elternschlafzimmer. Im Elternschlafzimmer wäre dann auch so ein Lichtband / Fenster. Dachfenster wird es 1 über dem Treppenaufgang geben.

    Jetzt wo du die Anzahl der Vollgeschoss ansprichst. Gibt es eine Grenze ab wann es ein Vollgeschoss ist und bis wann ein erhöhter Drempel? :irre

    Der BPlan sagt dazu nichts.
     
  12. #12 Thomas B, 16.11.2010
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    ...in BY war es früher so: Wenn 2/3 der Grundfläche des Geschoßes mind. 2,30 m (oder mehr) haben = VG. Die Definitionen sind aber von Bundesland zu Bundesland verschieden....
     
  13. Kegel

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    Da schau ich mal was diesbezüglich in Sachsen geregelt ist.

    Vielen Dank für die Hilfe, Thomas.

    Grüße

    Göran
     
  14. #14 Thomas B, 16.11.2010
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    ...ist ja nur interessant, wenn der B-Plan hierzu etwas sagt (bzw. fordert!). Tut er das? Und wenn JA: Von wann ist der B-Plan?
     
  15. Kegel

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    Der BPlan sagt nix dazu und ist von ~2000.

    In der Landesbauordnung Sachsen finde ich nicht viel zum Thema Vollgeschoss. Lediglich die Unterscheidung "Keller" oder "Vollgeschoss" und "Vollgeschoss" oder "Dachboden". (§2 Abs.6)
     
  16. #16 Thomas B, 23.11.2010
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    Ungewöhnlich! Was steht denn im B-Plan drin? Es muß doch etwas über die zulässige Art der Bebauung ausgesagt sein. Z.B. Firsthöhe oder Traufhöhe oder Dachneigung oder Dachform oder oder oder....
     
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