§ 2 VOB Teil B - Mindermenge Pauschalvertrag

Diskutiere § 2 VOB Teil B - Mindermenge Pauschalvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, wir haben über ein Planungsbüro mit einer Heizungsbaufirma einen Pauschalvertrag über die Heizung- und Sanitärarbeiten...

  1. #1 Hannibal Lecter, 19.05.2010
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    Hallo Experten,

    wir haben über ein Planungsbüro mit einer Heizungsbaufirma einen Pauschalvertrag über die Heizung- und Sanitärarbeiten geschlossen. Dieser Vertrag beruht auf ein einheitliches Angebot für alle 4 Reihenhäuser. Dieses Angebot wurde nach den Vorgaben der Bau- und Leistungsbeschreibung des Planungsbüros erstellt.

    Im EG und im Bad 1. OG haben wir als Sonderwunsch eine Fußbodenheizung installieren lassen, ebenfalls mit einem Pauschalvertrag.

    Das Standardangebot für die Heizung beinhaltet 12 Heizkörper. Im Angebot für die FBH wurden uns die nicht benötigten HK im EG und Bad gutgeschrieben. Da die genaue Anzahl der gutgeschriebenen HK nicht genau ersichtlich ist, haben wir zum Vergleich das Haus eines Nachbarn ohne FBH genommen: dort sind im EG 5 HK installiert.

    Nach Fertigstellung des BV fehlen uns jetzt 3 Heizkörper die im Angebot aufgeführt waren aber nicht installiert wurden.

    Nun meine Frage: auf was beziehen sich die in § 2 VOB/B genannten 10% Abweichung, auf die Menge also Anzahl der HK oder die Kosten der eingesparten HK?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2010
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    Ich glaube, hier liegt ein Irrtum vor.
    Die Sache mit den 10% bezieht sich nicht auf Pauschalverträge. Es geht dabei viel mehr um den Einheitspreis (Preis je Einheit, z.B. Stck)

    Wenn Sie dem Sanilöter 20 Heizkörper a 500 € beauftragt hätten, jetzt aber nur 15 bräuchten, hätte der Saniöter das Recht, einen neuen Einheitspreis (in gewissem Rahmen) auszuhandeln. Also 550€ je HK zu nehmen.
    Denn in den 500 € sind ja z.B. seine Sekretärin und die Fracht drin. Diese Kosten bleiben aber gleich - undabhängig von der Stückzahl.
    Bräuchten Sie 25 HK, hätten Sie das Recht, einen niedrigeren EP auszuhandeln, weil sich diese Kosten auf mehr Stück verteilen.
    Aber das ist schon nicht einfach in der Praxis.

    Bei Ihnen geht es aber darum, dass vertraglich vereinbarte Leistungen entfallen sind.
     
  3. #3 Hannibal Lecter, 19.05.2010
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    Dann habe ich das richtig verstanden...

    Der Heizungsmonteur beruft sich aber genau auf dieses, somit hat er wohl noch weniger Ahnung als ich.
    Ausserdem weiß ich nicht, wie er auf die VOB kommt: in unserem Bauvertrag steht nichts von der VOB. Es wurde lediglich ein Pauschalpreis vereinbart und für die Gewährleistung das BGB zugrunde gelegt.
    Nach meinen Informationen (Recherche im I-Net) muß Eindeutig im Vertrag auf die VOB hingewiesen werden und sogar einen Auszug dieser beigefügt sein.

    Was habe ich nun für Möglichkeiten, Gutschrift oder Nachforderung der fehlenden HK?
     
  4. #4 Achim Kaiser, 19.05.2010
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    Ohne die Unterlagen eingesehen zu haben lässt sich dazu nichts sagen.

    Vorher : Anlage mit Leistungsumfang X zum Pauschalpreis
    Nachher : Leistungsänderung durch Sonderwünsche *zusätzlich* pauschal beauftragt

    Was da von der ursprünglichen Leistung bei der Preisbildung der Sonderleistung berücksichtigt wurde oder nicht --- von hier aus nicht nachzuprüfen.

    Wenn z.B. geschrieben wurde ... FBH anstelle Heizkörper (somit Mehrpreis) ists m.E. *gegessen*.

    Wieso soll es da ein wenn alles fertig ist ein Anrecht geben *nachzukarteln* ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Hannibal Lecter, 19.05.2010
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    Ich muß wohl noch etwas weiter ausholen:

    Wir haben über ein sog. Planungsbüro unser Reihenhaus zu einem Festpreis erworben. Diesem Festpreis wurde eine Bau- und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt. Mit den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung hat dann der Heizungsmonteur sein Angebot erstellt und es wurde ein Pauschalvertrag geschlossen.

    In diesem Angebot wurden, wie Anfangs erwähnt, 12 HK aufgeführt. Ausserdem steht als Nachsatz im Angebot: "Der Abstellraum im DG und der Vorratsraum im KG bleiben unbeheizt". Wir haben im Keller drei Räume, im Plan sind diese mit "Abstellraum", "Vorrat" und "Hausanschlußraum" bezeichnet. Heißt für mich im Umkehrschluß: alle Räume beheizt bis auf das DG und der Vorratsraum KG.

    Dieses Detail haben wir leider erst bemerkt, nachdem einer unserer Nachbarn uns darauf gebracht hatte als bei uns die Installationsarbeiten bereits abgeschlossen waren. Dieser hat sich nämlich genau 12 HK montieren lassen, unter Anderem auch im Keller. Für die HK im Keller hat er dann eine extra Rechnung deklariert als Sonderwunsch bekommen.

    Da uns die HK im Keller von vorneherein als Sonderwunsch deklariert wurden und wir den Keller nur als solchen nutzen und nicht als Wohnraum, haben wir auf die Montage der HK verzichtet.
     
  6. #6 Hannibal Lecter, 19.05.2010
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    Nachtrag:

    Wie erwähnt sind beim Nachbarn 12 HK verbaut: 5 im EG, 4 im 1. OG und 3 im KG.
    Wenn man die 6 gutgeschriebenen HK für FBH abzieht, fehlen uns 3 HK. Im DG haben wir als Zusatzleistung 2 HK montieren lassen.

    Auf meine mehrfache Anfrage bekam ich jetzt eine Antwort vom Heizungsmonteur: ihm sei bei der Angebotserstellung ein Fehler unterlaufen und er habe uns versehentlich HK zuviel angeboten.

    Außerdem hat er eine für mich nicht nachvollziehbare Gegenrechnung aufgestellt, in der er wohl mehr Material verbraucht habe als im Angebot veranschlagt wurde. Das Interessante an der Sache ist, dass er für die Montage eines HK im KG als Sonderwunsch 750,- EUR wollte und in seiner Gegenrechnung rechnet er jetzt für zwei HK 500,- EUR?!?
     
  7. lulu66

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    Habt ihr nun die Heizkörper für den Keller bestellt oder nicht? Das hört sich so an, als wäre das eine Zusatzleistung im Angebot, die extra beauftragt werden müsste.

    Wenn der Inhalt von Angebot, Bestellung und Ausführung mal deutlich formuliert würde, käme hier sicherlich eine verwertbare Antwort.
     
  8. #8 Achim Kaiser, 19.05.2010
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    Ist Heizkörper gleich Heizkörper oder gibts da u.U. verschiedene Größen, Modelle und Montagearten etc ?
    Auch scheint wohl bei den 750 Talern der Verrohrungsaufwand dabei zu sein.

    Um wirklich was so solchen Fragen sagen zu können brauchts Details, Details und nochmal Details. Alles andere ist im Trüben fischen oder Kaffeesatzleserei.

    Ich würde ihn eben mal auf den Punkt ansprechen ...
    aber eins im Hinterkopf behalten ... jede *Änderung* bedeutet auch administrativen Aufwand der u.U. nicht unbedeutende Kosten verursacht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 Skeptiker, 19.05.2010
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    ... und wenn das ganze auch noch chronologisch geordnet wäre ...
     
  10. #10 Hannibal Lecter, 19.05.2010
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    Ok, mal janz von vorn:

    Vertrag mit Planungsbüro über Bau eines Reihenhauses zu einem Festpreis, die Aufgabe des Planungsbüros:
    Erstellung der Pläne und Statik, Ausschreibung vornehmen, Bauleitung, uns Handwerker benennen die das Reihenhaus nach den Plänen und der Bau- und Leistungsbeschreibung zum Festpreis erstellen.
    Die Werkverträge wurden von uns direkt mit den Handwerkern geschlossen, welche auch die Gewährleistung übernehmen.

    In der Bau- und Leistungsbeschreibung steht keine genaue Zahl wieviele Heizkörper installiert werden müssen.
    Wir bekommen das Angebot über die Heizung- und Sanitärarbeiten von der Fa. mit der das Planungsbüro immer zusammen arbeitet. In diesem Angebot ist ziemlich genau aufgeführt, was in diesem Festpreis alles drin ist, unter anderem 12 HK (jeder einzeln aufgeführt mit Größe und Zubehör) und die dazugehörigen Rohrleitungen. Nachsatz des Angebots: "Der Abstellraum im DG und der Vorratsraum im KG bleiben unbeheizt"

    Zusätzlich zu diesem Standardangebot bekommen wir (mit gleichem Datum) jeweils ein Angebot für die von uns zusätzlich gewünschten 2 HK im DG, die Fußbodenheizung EG und Bad 1. OG sowie die Solaranlage. In dem Angebot für die FBH werden uns nicht benötigte Heizkörper (keine genaue Anzahl) gutgeschrieben.
    Da wir das Angebot wohl nicht so genau gelesen haben wie der Nachbar, verzichten wir auf die Installation der 3 HK im Keller, da diese bei der Begehung des Rohbaus uns als Sonderwunsch deklariert werden.

    Wir nehmen alle 4 Angebote an und schließen mit dem Handwerker jeweils einen Pauschalvetrag (alle mit gleichem Datum).

    Im Standardangebot ist die Installation der kompletten Heizungsanlage im DG vorgesehen. Da wir dieses aber als Wohnraum nutzen und ausbauen lassen wollen, fragen wir nach Mehrkosten bei der Installation im Keller. Lt. Aussage des Heizungsbauers entstehen keine Mehrkosten, die Installation im Keller sei sogar einfacher und kein größerer Aufwand (Schlepperei des Speichers "nur" in den Keller und nicht ins DG.

    OK, Heizung im Keller.

    Gespräch mit einem Nachbarn des baugleichen Nebenhauses, jedoch ohne Sonderwunsch FBH: Er hat das gleiche Standardangebot (da alle Häuser über das gleiche Planungsbüro "gekauft") und zusammen mit dem Monteur sein Kontingent von 12 HK ausgeschöpft. Die HK im Keller will der Monteur nun plötzlich extra bezahlt haben obwohl diese im Angebot drin sind. Für die ebenfalls zusätzlich gewünschten HK im DG bezahlt er den gleichen Preis wie wir, obwohl sich hier, wie geplant, die komplette Heizungsanlage befindet.

    Uns fällt auf, dass wir nach Abzug der gutgeschriebenen HK drei weniger haben als der Nachbar ohne FBH.

    Reaktion des Handwerkers
    Kostengegenüberstellung:
    Minderkosten für zwei fehlende Heizkörper + Zubehör, jedoch jetzt plötzlich ohne Verrohrung (den dritten HK vergessen wir mal ganz...)

    Jetzt auf einmal doch Mehrkosten für Heizung im Keller:
    Abgasrohre und Zubehör (insgesamt mehr als das dreifache als für zwei HK)

    Die nicht bzw. weniger benötigten Leitungen ins DG für Gas und Wasser (da Heizung im Hausanschlußraum) werden hier nicht berücksichtigt.

    So, ich hoffe die Sache ist etwas klarer?!?
     
  11. #11 Baufuchs, 19.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Als erste vergiss mal die stänigen Vergleiche mit dem Nachbarn. Es ist völlig wurscht, was der hat oder nicht und zu welchen Preisen bei dem gearbeitet wurde.

    Du hast deinen Vertrag und der hat seinen.

    Im übrigen:

    Mit dem Pauschalvertrag "Fußbodenheizung anstelle Heizkörper" und das zum Pauschalpreis ist die Nummer mit dem Gegenrechnen von Heizkörpern durch.

    Änderungen ab diesem Leistungsumfang wären zu vergüten/zu zahlen:

    - Verlegung in den Keller
    - Heizkörper im Keller sind dann nicht gesondert zu vergüten, wenn diese im 1. Angebot enthalten waren und die Änderung "Fußbodenheizung statt Heizkörper" sich eindeutig nur auf EG/DG bezieht und demnach auch nur gegen heizkörper EG/DG verrechnet wurde.

    PS:
    Klar sein dürfte allerdings auch, dass du bei deinem Planungsbüro kein Haus zum Festpreis gekauft hast.
     
  12. #12 Hannibal Lecter, 19.05.2010
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    Klar hat jeder seinen Vertrag, nur basieren beide auf ein und dasselbe Angebot. Der einzige Unterschied ist die FBH.

    Wenn ich den Vergleich weglasse, fehlen uns noch mehr HK.

    Mein Angebot für FBH:

    Pos. 1 1,00 Stck FBH im EG und Bad 1. OG kpl. bestehend aus:

    -1,00 ST Gutschrift für nicht benötigte Heizkörper

    (jetzt kommt das komplette Zubehör wie Dämmstreifen, Tackernadeln,....)

    Pos. 2 1,00 Stck FBH im 1. OG einschl. Handtuchwärmekörper kpl. bestehend aus:

    -1,00 ST Gutschrift für nicht benötigte Heizkörper

    (alles restliche aufgelistet)

    Fragt sich nur, worin der Unterschied zwischen Stck und ST liegt. Könnte beides Stück bedeuten......

    Demnach fehlt mir sogar die FBH im restlichen 1. OG (ausser Bad)
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2010
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    Damit ist die GESAMTE Debatte durch.
    Er hat Ihnen ALLE nicht benötigten HK gutgeschrieben. Und da keine Zahl genannt ist, braucht über Stückzahlen nicht philosophiert werden.
     
  14. #14 Hannibal Lecter, 19.05.2010
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    Gut, wenn Sie das so sehen Herr Dühlmeyer!

    Bei Gutschriften bedeutet also -1,00 ST keine bestimmte Anzahl und sonst ist 1,00 ST Handtuchwärmekörper auch tatsächlich nur ein Stück. Auch die im Standardangebot einzeln aufgeführten Heizkörper haben genau die Bezeichnung 1,00 ST oder sogar 2,00 ST (kuck an, 2 gleiche HK, oder vielleicht doch 5?)

    Das ist ja einfach!!!!:respekt

    Wie sieht es denn dann mit 52,00 M2 oder 52,00 qm aus? Sind die M2 oder qm nun keine bestimmte Maßeinheit?

    Entschuldigen Sie meinen Sarkasmus, aber dieser Bau kostet mich mind. 5 Jahre meines Lebens....ist ja leider nicht das einzige Problem!

    OK, lassen wir das mit den Stückzahlen....bleibt mir ja glücklicherweise noch dieses: "Der Abstellraum im DG und der Vorratsraum im KG bleiben unbeheizt." - Die im Hausanschlußraum und im Abstellraum KG kann er mir ja noch einbauen....


    Vielen Dank erstmal für eure Antworten, auch wenn ich teilweise etwas anderes erwartet habe....:28:
     
  15. #15 Baufuchs, 19.05.2010
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    Das steht nicht Gutschrift 1 ST Heizkörper =

    sondern: "1 ST Gutschrift für nicht benötigte Heizkörper". Kleiner, aber feiner Unterschied.

    Ansonsten wie Ralf D.
     
  16. #16 Hannibal Lecter, 19.05.2010
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    Gut, jetzt hab´ auch ich es verstanden....je länger man sich mit dem Sch... befasst, desto blöder....

    Eine Frage hab´ ich trotzdem noch: Wenn nicht ausdrücklich im Bauvertrag VOB erwähnt, gilt das BGB, richtig?
     
  17. #17 Baufuchs, 19.05.2010
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    Baufuchs Gast

    BGB gilt.
     
  18. #18 Hannibal Lecter, 19.05.2010
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    Vielen Dank,

    ich werde wohl bald mit einem neuen Thema "Wasser im Keller" wieder Rat bei euch suchen....
     
  19. #19 Hannibal Lecter, 10.06.2010
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    Hallo,

    wollte nur kurz mitteilen wie die Angelegenheit ausgegangen ist:

    Die fehlenden 2 HK im KG wurden auf Kosten des Handwerkers nach- installiert...
     
Thema: § 2 VOB Teil B - Mindermenge Pauschalvertrag
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