Baustellenverordnung

Diskutiere Baustellenverordnung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hat jemand einen Link parat, wo es vl. etwas Material gibt zur BaustellenV? Als Bauherr werde ich ja dafür verantwortlich sein, gelesen habe ich...

  1. #1 greentux, 20.05.2010
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    Hat jemand einen Link parat, wo es vl. etwas Material gibt zur BaustellenV? Als Bauherr werde ich ja dafür verantwortlich sein, gelesen habe ich das "Werk" auch. Vielleicht gibts aber irgendwo eine Broschüre o.ä.?
     
  2. #2 Skeptiker, 20.05.2010
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    das war einfach: http://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/index.html
     
  3. #3 greentux, 20.05.2010
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    Gehe direkt auf Start, ziehe keine 20.000 Euro ein.
    Das war nix.
    GELESEN habe ich es nämlich schon. Was ich brauche ist eher mal ein praktischer 10 Punkte-Plan.
     
  4. #4 Skeptiker, 20.05.2010
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    Du suchst also einen SiGeKo nach BaustellenV, der Dir einen solchen Plan aufstellt? Dann: Laß Dir Angebote von entsprechend qualifizierten und auch tätigen Personen in der Nähe Deiner Baustelle machen. Wenn Du den nicht suchst, verstehe ich nicht, was Du willst. Dann entschuldige bitte, dass ich Dir geantwortet habe, soll nicht wieder vorkommen :bef1004:
     
  5. #5 ManfredH, 20.05.2010
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  6. #6 greentux, 20.05.2010
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  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 20.05.2010
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    Nein - eine Menge Kollegen haben sich das Haftungsrisiko nicht angetan.
    Aber selbst wenn IHR Architekt einer wäre - das Honorar bleibt gleich und wäre auch an Ihren Architekten wie an einen externen SiGeKo zu zahlen.
     
  8. #8 greentux, 20.05.2010
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    Das ist mir klar.
    Nur habe ich in diesem Forum wesentlich öfter von wesentlich unwichtigeren Themen gelesen...
    Also entweder haben die meisten Bauvorhaben keinen externen SiGeKo und der Bauherr macht es einfach selbst oder das Thema wird komplett ignoriert.
    Klar, bei GÜ siehts dann anders aus.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 20.05.2010
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    Es gibt in der Verordnung Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein SiGeKo erforderlich ist.
    500 Manntage sind für ein EFH schon ein Wort.
    52 Wochen (= 1 Jahr) a 5 Werktage macht 260 Manntage.
    Also können bei einem halben Jahr Bauzeit 3,8 Arbeiter jeden Tag Mo. - Fr. auf der Baustelle sein. (Ich weiß - woher bekommt man 0,8 Arbeiter? :D)
    Da kommen die meisten EFH aber gar nicht hin.
    Und 20 Arbeiter gleichzeitig hab ich beim EFH noch nicht erlebt.
    Das wird ja mit 10 schon "stimmungsvoll" :p.
     
  10. #10 Skeptiker, 20.05.2010
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    Wenn man's ab Baumfällung / Baugrubenaushub bis zur Feinreinigung und Außenanlagenfertigstellung genau durchrechnet, liegt beim Massivbau die kritische Grenze je nach Bauweise meist irgendwo zwischen 150 m2 und 250 m2 BGF. Aber das sollte man im Einzelfall wirklich genau überschlagen. Im Zweifelsfall würde ich eher beauftragen als die letzten Cent sparen zu wollen. Ein einziger Unfall mit Rettungsdiensteinsatz verursacht mehr Aufregung und Aufwand.

    Eine Einsparmöglichkeit liegt in Baugebieten manchmal darin, einen SiGeKo für mehrere Projekte gemeinsam zu beauftragen, wodurch sich dessen Gesamtaufwand und damit auch die Kosten deutlich reduzieren. Man sollte jedoch von vornherein Regelungen für Verzögerungen vorsehen, damit nicht später überraschend hohe Nachtragsangebote ins Haus flattern.

    Nicht wundern, ein durchschnittlicher einzelner wöchentlicher Besuch eines SiGeKo beim EFH dauert selten mehr als 10 Minuten. Dazu gibt's dann jeweils noch ein kurzes schriftliches Protokoll.
     
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