Vorschriften Loggia

Diskutiere Vorschriften Loggia im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich bewohne eine Dachgeschosswohnung und würde mir gerne eine Loggia gönnen. Meine Frage dazu ist, wie viel Abstand muss zum Nebenhaus...

  1. #1 sascha271, 24.05.2010
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    Hallo,

    ich bewohne eine Dachgeschosswohnung und würde mir gerne eine Loggia gönnen.
    Meine Frage dazu ist, wie viel Abstand muss zum Nebenhaus gelassen werden?
    Braucht man eine Baugenehmigung und wenn ja, wie bekommt man die und was kostet der Spass?

    MFG
     
  2. #2 susannede, 24.05.2010
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    "Vorbauten und untergeordnete Bauteile (Absatz 7)

    Vorbauten (zum Beispiel Erker und Balkone) müssen nunmehr einen größeren Mindestabstand zu den Nachbargrenzen (mind. 3 m) einhalten. Damit wird berücksichtigt, dass beispielsweise Balkone wegen ihrer Rundumsicht in der Regel von Nachbarn als besonders unangenehm empfunden werden, wenn sie wie bisher bis zu 2 m an die Nachbargrenze ragen. Dies hatte in der Vergangenheit in vielen Fällen zu Streitigkeiten unter Nachbarn geführt.

    Ergänzt wurde die Regelung über Vorbauten um so genannte Altane. Altane sind in den Obergeschossen ins Freie führende Plattformen, die offen oder überdeckt, von Mauern, Pfeilern oder Säulen gestützt werden und nicht wie Balkone frei auskragen. Es hat sich gezeigt, dass in vielen Fällen die nachträgliche Anbringung von Balkonen als Vorbauten im Sinne von Absatz 7 (auskragende Bauteile) aus konstruktiven Gründen nur mit sehr hohem Aufwand zu realisieren ist. Aus diesem Grund werden die Altane den Vorbauten nunmehr gleichgestellt.

    Der neu eingeführte Satz 2 stellt klar, dass die Tiefe einer Loggia nicht auf das Maß von 1,50 m anzurechnen ist, da die Wandabschnitte, die eine solche Loggia zum Gebäudeinneren hin einfassen, nicht die die Gebäudeflucht bestimmenden Wandabschnitte sind. Dies wird insbesondere für Balkone und Altane in der Praxis von Bedeutung sein.

    Da Balkone und Altane mindestens 3 m von Nachbargrenzen entfernt bleiben müssen, ist eine solche Regelung aber auch unter Berücksichtigung nachbarlicher Belange vertretbar."

    aus:

    http://www.baurechtsexperte.de/abstandflaechenrecht-in-nrw-geaendert-db30422.html
     
  3. #3 Baufuchs, 24.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "ich bewohne eine Dachgeschosswohnung"

    Ich unterstelle mal, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt, in diesem Fall ist neben den baurechtlichen Gesichtspunkten auch zu beachten, dass die Miteigentümer dem Einbau einer Loggia zustimmen müssen.
     
  4. #4 susannede, 24.05.2010
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  5. #5 sascha271, 24.05.2010
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    Das auf dem ersten Bild.....

    Also muss ich 3 Meter zum Nachbarhaus einhalten? Also bei vielen Loggias gibt es einen solchen Abstand nicht...da sind es max. 60-120 cm.

    Kann das wirklich sein
     
  6. #6 susannede, 24.05.2010
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    Nach dem vorhergehenden Link tatsächlich neuerdings 3 m bis zur Nachbarwand !

    Frage:

    darf man sich "das Nachbarhaus" als Art Reihenhaus vorstellen, also mit den Giebeln aneinanderstehende Häuser?

    Früher hätte man nach BauO NRW §35 (5) und (6) zitiert:

    "(5).........Bei aneinander gebauten giebelständigen Gebäuden ist das Dach für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen in der Feuerwiderstandsklasse F 30 herzustellen. Öffnungen in Dachflächen müssen mindestens 2 m von dem Gebäudeabschluss entfernt sein; eine geringere Entfernung ist zulässig, wenn der Abstand zu Öffnungen in der gegenüberliegenden Dachfläche mindestens 4 m beträgt.

    (6) Dachvorsprünge, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen und Lichtkuppeln sind so anzuordnen und herzustellen, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann. Von der Außenfläche von Gebäudeabschlusswänden und von der Mittellinie gemeinsamer Gebäudeabschlusswände (§ 31 Abs. 2) oder Gebäudetrennwände müssen sie mindestens 1,25 m entfernt sein."

    Diverse Gestaltungssatzung zu Bebauungsplänen (Bauplanungsrecht, neuerdings z.T. vorrangig zu Bauordnungsrecht) benennen hier aber auch gerne mal "frei Schnauze" Maße von 1,20 - 1,50 m hinsichtlich Dacheinschnitten.

    Sinnvoll ist daher mal der Gang zu einem, der's für die bestimmte Situation in Wuppertal tatsächlich weiss (Bestand ? Bebauungsplan ?).
     
  7. #7 susannede, 24.05.2010
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