Schock im Bebauungsplan - Hochsp. Leitung vs. Baufenster

Diskutiere Schock im Bebauungsplan - Hochsp. Leitung vs. Baufenster im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich habe mir ein Grundstück reserviert, Erbpacht, liegt schick, alles bestens. Das Grundstück ist durchgehend 21 Meter...

  1. #1 ridgeback, 27.05.2010
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    Hallo zusammen,

    ich habe mir ein Grundstück reserviert, Erbpacht, liegt schick, alles bestens.

    Das Grundstück ist durchgehend 21 Meter breit, und hat an der oberen Seite 26 Meter Tiefe und an der "unteren Seite" 31 Meter Tiefe. 655 m² wunderbar.

    Jetzt habe ich eben den Bebauungsplan bekommen und ich glaub ich brech zusammen. Da ist auf dem Plan eine 20 KV Hochleitung eingezeichnet, die auf dem Grundstück verläuft.

    Am oberen Ende ca. 3 Meter am unteren Ende ca. 5 Meter. Dann ist ein Sicherheitsabstand von 7.5 Meter zu dieser Hochleitung eingezeichnet, der nicht bebaut werden darf, erst dann kommt das Baufenster.

    Die Hochspannungsleitung existiert allerdings nicht mehr!

    Also wäre es ja völliger Schwachsinn vorne 15 Meter Hof zu haben und dann hinterm Haus noch 2 Meter Garten, nur weil da mal Abstand zu einer Hochspannungsleitung haben muss, die gar nicht mehr existiert.

    Im Bebauungsplanb selbst steht dazu auch gar nichts in den Unterlagen, nur wie die Bepflanzung im Bereich der Hochleitung auszusehen hat. Der Typ vom Amt meinte, ich solle das mit dem RWE klären.

    Nur wird mir der Energieversoger ja nicht ein größeres Baufenster genehmigen. :mega_lol:

    Ich habe das Grundstück 2 Wochen reserviert, habt Ihr eine Idee, wer mir da ne Auskunft geben kann, ob das Baufenster verändert werden kann, oder nicht?

    Der Bürgermeister, das Amt, doch das RWE?

    Hat schonmal jemand einen ähnlichen Fall gehabt?

    Kommen da zusätzliche Kosten auf mich zu, sollte es mir gelingen das Baufenster innerhalb des Bauplatz soweit nach vorne zu ziehen, dass ich evtl. nur 5 Meter Hof und 15 Meter Graten habe. ;-)

    Bin für jeden Tipp über die weitere Vorgehensweise sehrt dankbar.
     
  2. jens

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    Die RWE soll dem Bauamt schriftlich bestätigen, dass die Leitung nicht mehr existiert und dass folglich kein Grund mehr besteht, einen abweichenden Bebauungsplan für diese Parzelle aufrecht zu erhalten.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.05.2010
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    Ohne RWE wird da nix gehen. Die Gemeinde wird wohl kein Problem haben, das Baufenster zu vergrössern, wenn RWE auf sein Fenster verzichtet oder dieses verkleinert. Aber eben nur dann.

    Also mit RWE verhandeln und alles schriftlich fixieren. Denn an sich geben solche Versorger ihre Rechte nur ungern her - es könnte ja sein...... (mir geht da grad ein Lied durch den Kopf - In the year 25-25...)
    Kaufen also nur, wenn RWE das sicher bestätigt hat. Ggf hier schon mal einen Notar im Boot haben.
     
  4. #4 Der Bauberater, 28.05.2010
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    Befreiung vom Bauplanungsrecht, überschreitung des Baufensters bzw. bau außerhalb Baufenster :yikes
    Das gibt ne satte Befreiungsgebühr :bef1009:

    Da freut sich das Bauamt :bounce:
     
  5. #5 greentux, 28.05.2010
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    Die man ja aber bei der Kaufpreisverhandlung mit einfliessen lassen kann...
     
  6. #6 Baldbauherr, 28.05.2010
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    Kaufpreisverhandlung bei Erbpacht? Wer verpachtet denn? Stadt oder Kirche?
     
  7. #7 greentux, 28.05.2010
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    Gut, dann eben bei der Erbpacht verhandeln. Etwas allgemeiner: bei der Kohle.
     
  8. #8 Baldbauherr, 28.05.2010
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    Ja, die Frage ist eher: kann man bei einem Grundstück, welches man erstmal nur "pachtet" überhaupt in so eine Richtung selbst aktiv werden oder muss das nicht der "Verpächter" regeln?
     
  9. #9 ridgeback, 28.05.2010
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    Verpachten tut die Kirche.

    Beim RWE habe ich jetzt zumindest mal meinen Ansprechpartner genannt bekommen, der heute leider nicht im Haus ist, also kann ich erst Montag was genaueres dazu sagen.

    Wie läuft das denn überhaupt, wenn jetzt das RWE grünes Licht geben sollte, muss dann zwangsläufig das Bauamt entscheiden oder langt es wenn die Gemeinde sich da einig ist, oder hat diese in dem Fall gar nichts zu sagen.

    Ich wohne hier ja in nem Kleinen Ort und die Ortsgemeinde wird der Kirche sicher kein Bein stellen.

    Ich würde mal behaupten mit diesem Baufenster wird die Kirche das Grundstück in den nächsten 100 Jahren nicht los. :shades
     
  10. Dingo

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    Kirche als Verpächter muß diese Sache regeln.
    Da du Interesse hast, dass es geregelt wird, kannst du nur unterstützend ermutigend vorwärtsschubsend die Sache ins Rollen bringen.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2010
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    Nicht unbedingt.

    Regeln kann das auch der Steller des Baugesuchs

    Ablauf grob vereinfacht:

    RWE verzichtet schriftlich auf sein Leitungsrecht.
    Ist dies über eine Baulast gesichert, Antrag auf Austragung ans Amt. Das kann evtl. der Pächter.
    Ist das Recht im Grundbuch, kann nur der Verpächter die Änderung vornehmen (lassen).
    Dann Antrag auf Ausnahme/Befreiung beim Bauamt über die Gemeinde.
    Wenn dem stattgegeben wurde - Bauantrag (oder beide Anträge ggf. zeitgleich)

    Wenn RWE grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, eine Bauvoranfrage bzgl. der Änderung des Baufensters stellen.
    Gibt schnell belastbare Sicherheit
     
  12. #12 ridgeback, 28.05.2010
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    Gerade doch noch jemanden beim RWE erreicht. Lt. Ihm ist das kein Thema.

    Ich soll Ihm ne Mail schreiben, den Auszug vom Beb. Plan mit anhängen und dann wird er mir was entsprechendes schreiben.

    Endlich mal was, was fluppt wie es soll. ;-)

    Lt. Ralf muss ich jetzt folgendes prüfen:

    • Ist dies über eine Baulast gesichert, Antrag auf Austragung ans Amt. Das kann evtl. der Pächter.
    • Ist das Recht im Grundbuch, kann nur der Verpächter die Änderung vornehmen (lassen).

    Wie bekomme ich das raus? Kirche fragen? Grundbuchasuzug habe ich ja keine Berechtigung zu einzusehen, oder?
     
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