Reihenfolge - Notar, Grundbuch, Finanzamt, Auszahlung ect.

Diskutiere Reihenfolge - Notar, Grundbuch, Finanzamt, Auszahlung ect. im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hatte heute den Notartermin und so im Nachhinein tauchen jetzt einige Fragen auf. Vielleicht kann mir einer von euch da etwas...

  1. #1 Linda2010, 27.05.2010
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    Hallo zusammen,

    ich hatte heute den Notartermin und so im Nachhinein tauchen jetzt einige Fragen auf. Vielleicht kann mir einer von euch da etwas auf die Sprünge helfen.

    Also die Finanzierungszusage haben wir, Vertrag ist unterschrieben und liegt der Bank vor.
    Heute Notartermin mit Unterschrift vom Kaufvertrag und der Grundschuldbestellung. Beides geht beglaubigt an die Bank.

    Soooo..... Laut dem Vertrag meiner Bank siehts wie folgt aus. Unterschriebener Kreditvertrag sowie Einzugsermächtigung muss vorliegen (OK), beglaubigter Kaufvertrag nebst der Grundschuldbestellung muss vorliegen (wird Anfang nächster Woche auch so sein), danach möchten Sie eine beglaubigte Abschrift vom Grundbuch in dem wir als Eigentümer eingetragen sind und die Bank auf dem 1. Rang steht und die Grundschuld eingetragen ist. Erst dann wir die erste Rate ausgezahlt.

    Jetzt mein Problem. Das Gemeindegrundstück kann nicht belastet werden. Also geht das ganze über ein Treuhandkonto der Gemeinde. Zusage wurde schon schriftlich der Bank zugeschickt. Aber wir werden doch erst als Eigentümer eingetragen wenn vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, sprich wenn wir die Grunderwerbssteuer bezahlt haben. Aber ohne Eintragung keine Kohle?! :mauer

    Wie kann das aber funktionieren? Meist kommt vom Finanzamt erst nach 3-6 Monaten eine Zahlungsaufforderung + Unbedenklichkeitsbescheinigung.... wir müssen das Grundstück aber in 14 Tagen bezahlt haben.....

    Kann mich einer von der hohen Leitung wieder runter holen? :irre:D

    LG
    Linda
     
  2. #2 Baufuchs, 27.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Frag mal bei der Bank, ob für die Auszahlung nicht auch ein sog. "Rangattest" ausreicht.

    D.h. eine Bestätigung des Notars, dass nach Vorliegen der Voraussetzungen die Grundschuld an rangrichtiger Stelle eingetragen wird.
     
  3. #3 CD26052006, 27.05.2010
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    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann liegt es also daran, dass ihr die Grunderwerbsteuer auch finanziert ?! :mauer :mauer :mauer :mauer
    Also bei uns war die Grunderwerbsteuer zwar auch nicht "ohne", aber die knapp 3000 Euro hatten wir schon noch im EK übrig.
    Im Anschluss hat der Notar sofort alles fertig gemacht.
     
  4. #4 Linda2010, 27.05.2010
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    Bei uns ist es so, dass wir den Kaufpreis des Grundstückes nicht ganz durch unser EK decken können. Somit zahlen wir natürlich auch die Grunderwebssteuer über unsere Finanzierung. Denn unsere Bank verlangt (und das ist bestimmt üblich so), dass wir erst unser EK aufbrauchen sollen, bevor wir Zugriff auf den Kredit bekommen. Und nicht jeder hat mal eben so eine dicke Summe auf der hohen Kante :motz

    Natürlich haben wir noch Geld auf der Seite, das wir aber für den Bau als Sicherheit auf der Seite haben wollen.

    Wenn wir das Geld hätten, legen wir das dem Notar vor und er bestätigt die Zahlung? Oder wie funktioniert das?
     
  5. #5 Linda2010, 27.05.2010
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    .... oder soll ich das EK für die Kaufnebenkosten verwenden und den Kaufpreis mit dem übrigen EK und den Rest über Kredit bezahlen? Jetzt ist die Verwirrung ganz komplett.
     
  6. #6 Baufuchs, 27.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Macht

    doch Sinn, erst das Eigenkapital einzusetzen und erst danach die Finanzierungsmittel. Ab Auszahlung von Teilbeträgen läuft die Verzinsung.
     
  7. lulu66

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    Sobald die Zahlungsvoraussetzung erfüllt ist (teilt der Notar mit), leg die EK-Kohle dem auf den Tisch, der sie bekommen soll (Notaranderkonto falls vereinbart oder Verkäuferkonto).
    Der Empfänger bestätigt dem Notar den Eingang, der die weiteren Schritte veranlasst.

    Wenn du es ganz genau wissen willst: Frag den Notar, dafür ist er da und dafür bekommt er einen Haufen Geld.
     
  8. #8 CD26052006, 27.05.2010
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    :bef1002:

    Also wenn deine Finanzierung gut durchdacht ist (davon geh ich jetzt mal aus) dann ist es der Bank erstmal vollkommen "wurscht" wofür du dein EK ausgibst. Schließlich wartet sie eh mit der eigenen Zahlung bis deine angegebene EK-Summe erreicht ist.



    Einfach mal mit der Bank reden, dass du quasi "jetzt" dein EK schon mal anpackst, um die Voraussetzungen für den Kredit (Grunderwerberssteuer gezahlt = Grundstückkauf möglich) erst einmal zu schaffen.
    Wenn der Kredit dann "fix" ist, packst du den Rest des EK und Tle der Finanzierung und legst los.

    :bau_1:


    Wenn jetzt nicht noch Haus und Grundstück zusammen verrechnet werden, dann sollte sich das schon machen lassen.
    Sarkasmus an:
    Und je höher deine Grunderwerbsteuer ist (3,5 % vom Kaufpreis Grundstück, kann viel sein, sollte es aber bei eh wenig EK nicht), desto mehr mach ich mir Sorgen über die Finanzierung wenn es für die schon nicht gleich reicht
    Sarkasmus aus:
     
  9. #9 Linda2010, 28.05.2010
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    Wie kommst du oder manch Anderer darauf dass wir wenig EK haben? Hab ich hier irgendwie mit Zahlen jongliert?!
    Ich möchte mal denjenigen Sehen, der mal eben ein Grundstück von über 75.000,- Euro Bar cash aus der Tasche zaubert! + den Kaufnebenkosten. Man jetzt stehts mir echt bis hier mit den Anspielungen. :motz:mauer
    14.700,- Euro fehlen uns bis zum vollen Preis. 20.000,- an Eigenleistungen bringen wir auch. Reicht das nicht für ein Hausbau? Oder bin ich falsch informiert. Es gibt ja wohl einige andere Häuslesbauer die ohne EK mit viel Risiko bauen. Dann muss ich mir hier sowas nicht anhören bzw. lesen. Natürlich haben wir noch eine Summe als Sicherheit auf dem Sparbuch. Aber das möchten wir eben auch als Sicherheit für den Bau behalten und nicht jetzt schon raus schmeißen.
     
  10. lulu66

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    Du hast im ganzen Thread nur davon geschrieben, dass es um die Voraussetzung zur Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch geht.

    Und dafür musst du eben nur die Grunderwerbsteuer zahlen!

    Wenn du also bei diesem Betrag anfängst rumzueiern und von Auszahlung der Finanzierung zu sprechen, dann musst du dich nicht wundern, wenn jeder annimmt, das EK ist FÜR DIESE ZAHLUNG nicht vorhanden.

    Butter bei die Fische, dann klappts auch mit den Antworten, weil keiner was vermuten muss.
     
  11. #11 Linda2010, 28.05.2010
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    Nunja, ich bin eben davon ausgegangen, dass wir unser EK komplett für den Grundstückspreis aufbringen müssen. Dass wir davon was für die Steuer abzwacken können, wusste wir nicht. Wir bauen eben auch zum ersten Mal. Entschuldige mein blauäugiges Verhalten :cool:

    Also dann ist unser Vorgehen wohl so... Grunderwerbssteuer zahlen und den Rest fürs Grundstück verwenden.
     
  12. #12 greentux, 28.05.2010
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    Nein müßt ihr nicht! Man kann mit jeder Bank reden. Und die meisten verstehen sogar, das man einen Anteil vom EK auch noch eine Weile zurückhalten möchte. Weiterhin sollte es hoffentlich noch Geld geben, welches als "eiserne Rederve" nicht zum EK gehört und trotzdem da ist. Das kann man für die Steuern verwenden und die Rechnung später bei der Bank einreichen.
     
  13. #13 Linda2010, 28.05.2010
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    Ja aber natürllich. Eine eiserne Reserve+etwas mehr ist auf jeden Fall vorhanden. Sonst hätte ich den Schritt mit dem Bau noch nicht gewagt. Es geht ja meist immer was kaputt wenn man es gerade nicht gebrauchen kann... und außerdem wissen wir ja, dass so ein Bau immer teurer kommt als man denkt :wow

    Ich habe mich mit meinem Mann nochmal darüber unterhalten. Wir zahlen die Notargebühren, Grunderwebsteuer + Grundbuch von unserer Reserve und reichen die Rechnungen später mit den Erschließungskosten ein.
     
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