Besitz eines Grundstücks

Diskutiere Besitz eines Grundstücks im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich habe mich nun für ein Grundstück entschieden, auf dem ich bauen möchte. Am Montag habe ich nun den Notartermin. 6 Leute...

  1. mbraun

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    Hallo Leute,

    ich habe mich nun für ein Grundstück entschieden, auf dem ich bauen möchte. Am Montag habe ich nun den Notartermin. 6 Leute verkaufen mir und meinem Bruder das Haus mit Grundstück, wobei das Haus dann ein Abrissobjekt ist.

    Jetzt habe ich mal eine Frage an euch. Ab wann genau gehört mir dann das Grundstück? Sofort nach dem Abschluss des Kaufvertrages oder wenn ich im Grundbuch stehe. Bzw. wann kann ich das Grundstück betreten, um die Abrissarbeiten & co. zu planen?
     
  2. #2 Baufuchs, 29.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

    Diese erfolgt i.d.R. Zug um Zug, d.h. nach Zahlung des Kaufpreises.

    Natürlich muss für die Umschreibung auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegen, die i.d.R. nach Zahlung der Grunderwerbssteuer erteilt wird.

    Nicht zu vergessen auch die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde.
     
  3. mbraun

    mbraun

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    Ist es bei allen Immobilien so, dass man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts braucht? Ich habe nämlich vor rund drei Jahren ein PKW Stellplatz in einer TG gekauft und das Geld in Bar während des Notartermins übergeben. Die Verwalterzustimmung erfolgte auch am gleichen Tag. etwa eine Woche später hatte ich dann einen Grundbuchauszug, dass ich der neue Eigentümer bin. Da hatte ich noch kein Cent an das Finanzamt gezahlt.

    Was muss ich denn machen, damit ich rechtmäßig auf das Grundstück darf?
     
  4. H.PF

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    ganz einfach: den Besitzer freundlich fragen ob du drauf darfst... Wenn er ja sagt kann dir keiner etwas...

    Das Leben kann auch schon mal einfach sein...
     
  5. #5 Jessi75, 29.05.2010
    Jessi75

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    Hallo,

    wir haben beim Notartermin offen mit dem Makler und dem Verkäufer darüber gesprochen, ab wann wir rein können. Wir wollten auch einiges abreißen und verändern. Der Verkäufer hat uns dort direkt den Schlüssel gegeben und sagte, wir können machen was wir wollen. Der Makler war ziemlich geschockt und sagte ihm noch, dass wir nicht nur Tapeten abreißen sondern Wände. Er sagte aber, er vertraut uns dass das alles klappt und den Schlüssel haben wir direkt bekommen.

    Einfach mal fragen. Mehr als nein sagen kann er nicht...
     
  6. lulu66

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    So etwas sollte im Notarvertrag geregelt werden, Stichwort Eigentumsübergang.
     
  7. #7 moep3fx, 31.05.2010
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    Stichwort ist Besitzübergang.
    Eigentumsübergang erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch.
     
  8. #8 Karlheinz, 31.05.2010
    Karlheinz

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    Super Tip für den OP. Er fängt also an, nach Besitzübergang (Zeitpunkt wird im Kaufvertrag vereinbart) das Haus abzureißen. Danach ergeben sich dann irgendwelche Schwierigkeiten (z.B. weil der Verkäufer schnell noch eine Grundschuld eintragen lässt, bevor der Antrag auf Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt eingeht). Dann hat der OP das Haus abgerissen, den Kaufpreis vielleicht voll bezahlt und noch eine Grundschuld an der Backe.

    Ernstgemeiner Rat an den OP: Klär' das mit dem Notar - nach Möglichkeit vor der Beurkundung, spätestens bei der Beurteilung. Für die - teilweise falschen - Ratschläge hier im Forum haftet eh' keiner. Ich würde jedenfalls nicht mit den Abrissarbeiten anfangen, bevor mir der Notar schriftlich bestätigt hat, dass das in Ordnung ist (wann das ist, hängt von den Regelungen im Vertrag ab - da können wir jetzt hier viel spekulieren, auch ein wahrscheinliches Szenario entwerfen, ist aber sinnlos, wenn wir den Vertrag nicht kennen).
     
  9. sepp

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    wer issn OP?
     
  10. Bautz

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    Deine Ratschläge sind aber auch nicht viel besser.
    Seit wann erfolgt die Kaufpreiszahlung, bevor eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers eingetragen ist? Und ist diese Auflassungsvormerkung erst einmal drin, dann kann der Verkäufer auch nicht "schnell noch" eine Grundschuld eintragen lassen.

    Ich würde den Zeitpunkt der Eigentumsübertragung im Kaufvertrag festlegen lassen. Allerdings wird der Verkäufer den Zeitpunkt der Eigentumsübertragung an den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung knüpfen wollen :deal.
    Der Zeitpunkt des vertraglich festgelegten Eigentumsübergangs hat nichts mit der Umschreibung des Grundbuchs auf den neuen Eigentümer zu tun.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 31.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    So etwas würde ich ganz genau im Vertrag regeln lassen.

    Und für einen Abriss würde ich Euch als Verkäufer erst aufs Grundstück lassen, wenn ich mit allem raus bin, Ihr also im Grundbuch steht.
    Denn haftbar gegenüber Dritten ist im Zweifel der, der im Grundbuch steht.

    Wenn Ihr/Euer Abrrecher also einem Passanten ne Wand auf den Kopf wirft, ist der Verkäufer ggf. dran und muss sich bei Euch schadlos zu halten versuchen.
     
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