Bauträger-muss ich Handwerkern Bezugsfirmen für Material überlassen?

Diskutiere Bauträger-muss ich Handwerkern Bezugsfirmen für Material überlassen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag zusammen, wir haben mit Bauträger gebaut und haben einige Änderunsgwünsche. Beispiel: Fliesen inkl. Verlegung bis 20€ sind im Preis...

  1. #1 Palmita, 30.05.2010
    Palmita

    Palmita

    Dabei seit:
    28.05.2010
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Bochum
    Guten Tag zusammen,
    wir haben mit Bauträger gebaut und haben einige Änderunsgwünsche. Beispiel: Fliesen inkl. Verlegung bis 20€ sind im Preis enthalten. Wenn ich nun eine teurere Fliese (Markenprodukt) verlegen lassen möchte, muss ich dem ja schon beauftragten Handwerker die Fachhändlerauswahl überlassen, wo er sie bezieht?

    Wenn also die Fliese XY vom Markenhersteller XY in dem einen Fachhandel bspw. 25 € kostet, in dem vom Handwerker bevorzugten Fachhandel aber 33 €, kann ich ihn dann verpflichten, die(gleiche) Fliese lieber bei dem günstigeren Fachhandel einzukaufen?

    Vielen Dank für Antworten
    Palmita
     
  2. #2 Pirellitx31, 30.05.2010
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    Fliesen liefern und verlegen für 20 €/m² ? Das ist wohl ein Tipfehler..

    Nein!
     
  3. Vossi

    Vossi

    Dabei seit:
    30.11.2008
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wohnraumgestalter
    Ort:
    Wolfenbüttel
    Benutzertitelzusatz:
    Freigeist und Erfinder
    So nicht ganz richtig. Wenn es sich um das identische Produkt handelt, könnt Ihr ihm sicherlich den Tip geben und Ihn woanders kaufen lassen. Ist ja Euer Geld. Wenn nicht kauft das Material selbst, um keinen Streit vom Zaun brechen zu lassen...
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nein!
    Darauf hat der Käufer keinen Anspruch.
    Und selber beschaffen ist schon gleich gar nicht (empfehlenswert wäre es nichtmal dann, wenn der Handwerker bzw. BT sich darauf einließe - Haftung!).


    Ihr sollt da einfach in der BT-üblichen Weise abgezockt werden. Dagegen kann man nach Unterschrift leider nichts machen.
    Das ist das beliebte "Vogel-friß-oder-stirb"-Verfahren.
    Die Sonderwünsche hättet Ihr VOR Unterschrift klären und beziffern sollen!
     
  5. #5 Baufuchs, 30.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vossi, so läuft das nicht.

    Der BT wird z.B. argumentieren, dass er bei seiner ständigen Bezugsquelle Rabatt erhält und dass er diesen bei seiner Kalkulation berücksichtigt hat.

    Bauseits gestelltes Material muss der Handwerker nicht verarbeiten.
     
  6. Vossi

    Vossi

    Dabei seit:
    30.11.2008
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wohnraumgestalter
    Ort:
    Wolfenbüttel
    Benutzertitelzusatz:
    Freigeist und Erfinder
    Bei identischem Artikel?? Geht ja nicht um 'ne Bauplatte oder ähnliches. Sachen gibts. Nun ja, wieder was dazugelernt und als nicht nachahmenswert befunden. Bei Baustoffen und Verbrauchsmaterialien würd ich vllt ähnlich reagieren, aber bei Fliesen?? Wer bezahlt, trägts auch rein....
     
  7. #7 Baufuchs, 30.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja, und wer es reingetragen hat, bringst an die Wand.:biggthumpup:
     
  8. Vossi

    Vossi

    Dabei seit:
    30.11.2008
    Beiträge:
    1.413
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wohnraumgestalter
    Ort:
    Wolfenbüttel
    Benutzertitelzusatz:
    Freigeist und Erfinder
    Sehe schon, ein hartes Geschäft mit den BTn. Vielleicht bringt ja ein Gespräch was. WEnn der Kollege so nett ist wie wir, macht er es vllt.
     
  9. #9 Palmita, 31.05.2010
    Palmita

    Palmita

    Dabei seit:
    28.05.2010
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Bochum
    Hallo zusammen,
    danke für die Antworten. Dann muss ich also das ein oder andere Gewerk wohl rausnehmen..
     
  10. #10 ThomasMD, 31.05.2010
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Erschrick Dich aber nicht, wie klein die Gutschrift sein wird, über die abbestellten Leistungen, falls sich der BT überhaupt darauf einlässt.
     
  11. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    :28:

    Vielleicht sollte man nochmal zusammenfassen...
    Wenn das Gewerk komplett entnommen wird (sofern das Vertragsbestandteil ist oder noch nachvereinbart werden kann), kann die Gutschrift u.U. deutlich geringer ausfallen als gedacht...
    Wenn die Fliesen beigestellt werden (sofern das .... s.o.) ist zu klären, welcher Mehrpreis zu zahlen ist, wer liefert, abholt, hochträgt... und zwar vorher, denn u.U. kann ein Rabatt beim Stammlieferant zum gleichen Mehrpreis führen...sodass es unerheblich ist wo bestellt wird....
     
  12. #12 Baufuchs, 31.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So einfach läuft das mit dem herausnehmen nicht.

    Außer wenn, wie Bernix schon schreibt, die Möglichkeit "Herausnehmen" vertraglich vereinbart ist.

    Ist es das nicht, kann der BU das als Teilkündigung des Vertrages ansehen.

    In diesem Fall steht dem BU die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Das können bitterlich kleine Gutschriften werden.
     
  13. #13 Palmita, 02.06.2010
    Palmita

    Palmita

    Dabei seit:
    28.05.2010
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Bochum
    Hallo zusammen,
    also um beim konkreten Beispiel zu bleiben: ich kann meine Wunschfliesen (Markenprodukt 1.Wahl) genau für die 20 € bekommen, die vertraglich vorgesehen sind. Lieferung käme natürlich extra. Verlegung ist über den BT bereits bezahlt. Also besteht das Problem offenbar für den Handwerker darin, dass er sozusagen keinen "Schnitt" macht, oder? Da muss ich wohl nach dem Motto "leben und leben lassen" mal sehen, was sich machen lässt:e_smiley_brille02:

    Danke für die Antworten
    Palmita
     
  14. #14 MoRüBe, 02.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sag mal...

    ... sind denn die Handwerker die Deppen der Nation?

    Es ist schon schlimm genug, wenn der Fachhandel die selben Rabatte an den Endkunden gibt, wie an den Fachhandwerker. Und nun sollen die Handwerker daran nix mehr verdienen dürfen?

    Ich glaubs doch langsam nicht mehr hier:mauer:mauer:mauer
     
  15. #15 Gast943916, 02.06.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    nur Materialwert
    da sind ja bereits Mehrkosten fällig

    @Rübe, ist dir das etwa neu???
     
  16. lulu66

    lulu66

    Dabei seit:
    02.06.2009
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Bonn
    Da ist dann der Fachhandel der Buhmann (zu Recht).
     
  17. #17 Schnabelkerf, 02.06.2010
    Schnabelkerf

    Schnabelkerf

    Dabei seit:
    26.05.2009
    Beiträge:
    662
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    EDV-Support
    Ort:
    Hamburg
    Warum wird dann nicht klar zwischen Arbeitslohn und Material unterschieden? Was spricht dagegen das der Handwerker seinen "Schnitt" mit der Arbeitsleistung macht und das Material nur "durchreicht"?

    Gerade dann wenn man als Handwerker eh keine besseren Preise bekommt als der Endkunde im Baumarkt macht es doch immer weniger Sinn auch noch am Materialpreis mitverdienen zu wollen.

    Genau so mache ich es als EDV Gewerbetreibender doch auch. Ich verkaufe nur meine Dienstleistung. Hardware erwirbt der Kunde auf meine Empfehlung hin direkt. Daran verdiene ich nichts aber dafür habe ich auch die Gewährleistung nicht an der Backe. Alles klar getrennt. Wenn der Kunde unbedingt Billigkram bei ALDI kaufen will dann kann mir das auch egal sein. Verdiene ich eher mehr da es dann eher Probleme und Arbeit in der Zukunft gibt.
     
  18. #18 Olaf (†), 02.06.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Dich...

    will ich sehen, wenn der Handwerker für ne Arbeitsstunde 120 EURonen haben will weil er
    a) die Abschreibung
    b) die versicherungen
    c) die Kreditzinsen
    d) den Büroaufwand
    e) usw.
    darüber realisieren muss.

    Du darfst Deinen Job, der im allgemeinen lediglich durch nen PC, Fachwissen und nem Bürostuhl untersetzt ist nicht mit nem handwerksbetrieb vergleichen. (Ich weiß wovon ich spreche, da mein Bruder ähnliches wie Du betreibst, und wenn ich dem seine gemeinkosten mit meinen vergleiche...)

    Vorher zu Ende denken.
     
  19. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    und dann streiten sich handwerker und lieferant (bauherr) über das angeblich mangelhafte bauteil oder den angeblich unsachemäßen einbau oder lagerung etc.!
    undenkbar bei einem komplexen bauwerk und völlig absurd.
    aus diesem grunde würde ich bei dir keine anlage bestellen, denn das theater im gewährleistungsfall würde ich mir nicht antun wollen.
     
  20. #20 Pirellitx31, 02.06.2010
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    es wäre wohl damit zu rechnen, dass die Arbeitskosten steigen. Es handelt sich für den Handwerker hier doch um eine Mischkalkulation

    funktioniert im Bauwesen aber nicht, weil Materialeinsatz und dessen Verarbeitung in viel engerem Kontakt stehen. Wie soll denn der Handwerker Gewährleistung auf seine Arbeit geben, wenn der Kunde zB billigstes Material einkauft und dem Handwerker bereitstellt. Bei jeglichem späteren Mangel wäre ein Streit darüber vorprogrammiert, ob das Ausgangsmaterial Mängel aufweist, oder ob es falsch verarbeitet wurde.
    Also: Handwerker kauft Material ein, verarbeitet es und gibt dafür auch die Gewährleistung. Macht mE Sinn.
     
Thema: Bauträger-muss ich Handwerkern Bezugsfirmen für Material überlassen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. beistellung von material handwerk

Die Seite wird geladen...

Bauträger-muss ich Handwerkern Bezugsfirmen für Material überlassen? - Ähnliche Themen

  1. Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz

    Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz: Hallo Forengemeinde, wir sind kurz davor ein Haus über einen Bauträger zu kaufen. Das Haus ist bereits fertig gestellt, jedoch fehlt noch der...
  2. Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau

    Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau: Hallo liebe Experten, Wir haben aufgrund des wassersensiblen Bereichs des Grundstücks (Bau Einfamilienhaus, schlüsselfertig) vor dem Antrag auf...
  3. Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt

    Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt: Hallo zusammen, wir sind gerade im Bau unseres Eigenheims - in einer Woche sollen die Bagger losrollen. Wir bauen mit Bauträger, die Finanzierung...
  4. Bauträger-Kauf: Garantie, auch wenn Service-Handwerker gewechselt wird

    Bauträger-Kauf: Garantie, auch wenn Service-Handwerker gewechselt wird: Hallo! Könnt Ihr mir bitte einen Tip geben. Wir haben Haus- und Grundstück bei einem Bauträger gekauft. Mit der Leistung der vom Bauträger...
  5. Bauträger insolvent - trotzdem Gewährleistung über Handwerker

    Bauträger insolvent - trotzdem Gewährleistung über Handwerker: Hallo, toi, toi, toi ist unser Haus rechtzeitig fertig geworden. Bauträger ist nämlich mittlerweile insolvent. Frage nun: wie sieht es mit der...