KfW - Nachweis über Verwendung der Mittel

Diskutiere KfW - Nachweis über Verwendung der Mittel im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Vorbedingungen: Es ist einiges an Eigenkapital vorhanden, weiterhin werden KfW 153 (ENeV2009) sowie Bankdarlehen in Anspruch genommen....

  1. #1 Headhunter2, 30.05.2010
    Headhunter2

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    Hallo,

    Vorbedingungen: Es ist einiges an Eigenkapital vorhanden, weiterhin werden KfW 153 (ENeV2009) sowie Bankdarlehen in Anspruch genommen.

    Nun schreibt die KfW ja in ihren Bedingungen dass
    1. die jeweils abgerufenen Beträge innerhalb von 3 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden müssen.
    2. innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens der programmgemäße und zeitgerechte Einsatz der Mittel gegenüber der Hausbank nachzuweisen ist

    => Wir wollen nun zuerst Eigenkapital in den Bau reinstecken, danach dann das KfW-Darlehen abrufen und erst spät das Bankdarlehen verwenden, um nicht unnötig Zinsen zu zahlen (ist wohl logisch).

    Frage 1: Wenn ich nun den Rohbau komplett mit EK finanziere, und das KfW-Darlehen erst für Innenausbau usw. verwende, ist das dann auch noch "programmgemäß", soll heißen zählt hier jeder Aspekt des Hauses (auch Elektro, Estrich, Sanitär, Fliesen, ...)? Weil das sind zwar alles Bestandteile des Hauses, aber haben nicht wirklich was mit Energiestandards zu tun.

    Frage 2: Wenn die KfW-Mittel vollständig ausgezahlt sind, aber das Haus nicht innerhalb von 9 Monaten nach Komplettauszahlung komplett fertig ist (z.B. noch nicht vorhandener Aussenputz), was passiert dann? Soweit ich weiß erfolgt dieser Nachweis ja durch die Überprüfung des Energieberaters (+ Eintragung des Ist-Energiebedarfs usw. im Energieausweis), aber das klappt ja wohl nicht wenn eben z.B. der Aussenputz noch nicht drauf ist und deswegen die Gebäudehülle noch nicht ihren endgültigen u-Wert hat...

    Kann mir die 2 Fagen jemand beantworten? :)
     
  2. face76

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    Zu 1) Der Zweck ist ja der Neubau eines KfW-Effizienzhauses - da ist es egal, ob das Geld im Rohbau oder in der Haustechnik oder den Fenstern steckt.

    Zu 2) Eventuell reichen der Hausbank ja (zumindest fürs Erste) Rechnungen, die mit eben diesen KfW-Geldern bezahlt wurden. Die Bestätigung über den erreichten Standard -wie im Antrag- kann ja erst erfolgen, wenn das Haus fertig ist.
     
Thema: KfW - Nachweis über Verwendung der Mittel
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