Höhenversatz an Grundstücksgrenze

Diskutiere Höhenversatz an Grundstücksgrenze im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ich muss das Grundstück an der Grundstücksgrenze um ca. 25 cm auffüllen. Dazu möchte ich auf Streifenfundamente einen Schalungsstein setzen und...

  1. #1 prodomos, 31.05.2010
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    Ich muss das Grundstück an der Grundstücksgrenze um ca. 25 cm auffüllen. Dazu möchte ich auf Streifenfundamente einen Schalungsstein setzen und ausbetonieren.
    Der Nachbar hat nichts grundsätzlich dagegen, aber er bemängelt die Optik (betongrau und rauh)
    Meine Fragen:
    Wie hoch darf ich dass Grundstück genehmigungsfrei auf der Grenze „anheben“?
    Welches Mitspracherecht hat der Nachbar bei der Materialauswahl ?
     
  2. #2 Baufuchs, 31.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Guckst Du Nachbarrecht Brandenburg:

     
  3. Julius

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    Warum mußt Du?

    Welche alternative Ausführung schlägt der Nachbar vor?
     
  4. #4 prodomos, 01.06.2010
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    Müssen muss ich,

    weil das Gelände danach stark ansteigt, auf der Grundstücksgrenze der Stellplatz geplant ist, und das EFH 4,25 m von der Grenze entfernt beginnt,
    Als Alternative schlägt der Nachbar Pflanzsteine oä. vor, also hochwertigere Oberfläche, nicht nackter Beton. Die Frage ist ja, welches Mitspracherecht hat er dabei.
     
  5. #5 ecobauer, 01.06.2010
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    Grundsätzlich gar keines!
    Auf meinem Grundstück darf ich alles bauen, was zugelassen ist. Ob das dem Nachbarn gefällt, spielt erstmal keine Rolle. Wenn der jedoch durch eine Maßnahme über Gebühr beeinträchtigt wird, wird es schwierig.
    In dem Fall hier würde ich mit dem Nachbarn reden, alternative Vorschläge machen lassen und wenn die wesentlich teurer werden, wie das eigene Vorhaben, einfach mal fragen, ob er sich an den Mehrkosten beteiligt!:think
     
  6. #6 stefanSmi, 02.06.2010
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    mit gefährlichem Halbwissen
    was sind den die Mehrkosten ?
    und sind sie ein ggf langfristig gestörtes Nachbarschaftsverhältniss wert ?

    GGf kannst du ja mit Dielen Schalen, dann gibts eher eine Holzoptik (kann er dann ja streichen)
     
  7. #7 Thomas Traut, 02.06.2010
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    Vergiss es! Der Nachbar kann sogar den Rückbau verlangen. Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht verlangen auch schon mal für eine Aufschüttung nahe der Grundstücksgrenze eine Nachbarzustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung. Also, immer schön mit dem Nachbar einigen.
     
  8. #8 ecobauer, 02.06.2010
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    Hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alles gebaut werden darf, was zugelassen ist. Und wenn dazu eine Genehmigung erforderlich ist, dann ist die vorher einzuholen, zur Not auch mit verpflichtender Zustimmung des Nachbarn.
     
Thema: Höhenversatz an Grundstücksgrenze
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