Aus Ständerstellwerk mach Mauerwerk

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  1. #1 magnuscorona, 02.06.2010
    magnuscorona

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    Hallo zusammen :winken:winken
    Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und einen umsetzbaren rat bekomme!
    Folgende Ausgangslage: Ich habe mir eine Lagerhalle gekauft, welche anno 1970, im ständerstellwerkverfahren gebaut wurde.
    Darunter befindet sich ein Keller, welcher mit 24er Schwerbetonsteinen gemauert wurde.
    Das Ständerstellwerk will ich auf Grund der Belastung und des Alters abreißen.
    Das Dach ist ein selbsttragendes Dachwerk, was lediglich auf den Außenwänden aufliegt.
    So soll nun eine Loft entstehen.
    Nun habe ich mir gedacht, dass ich die Wände mit 24 Plansteinen mauern werde.(Da gibt es aber soooo viele verschiedene Sorten):mauer:mauer
    Da frage ich mich, wie kann ich einen gescheiten Dämmwert erreichen, der auch Kfw-Förderbar ist? Ferner soll auch eine gewisse Schalldämpfung sein, da ich gerne Ruhe habe ;o):sleeping:sleeping
    Ich habe schon so viel nachgelesen, aber irgendwie finde ich da keine Lösung. Denn wenn ich "den" Stein nehme und dazu ein 12cm Dämmung, wird mir gesagt, dass das Mauerwerk nicht richtig austrocknen würde. Nun habe ich die Halbwissenrecherche aufgegeben und bringe Euch mal ins Spiel.

    Vielen Dank im Voraus für eure Tipps.

    Achso, bevor ich es vergesse...die Decke zwischen Keller und EG ist eine Holzbalkendecke!
    Bitte auch nicht sagen, dass ich es komplett abreißen soll, denn dazu habe ich kein Geld um die ganzen Entsorgungskosten zu tragen ;o)
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Tja, da wurde der Gaul von hinten aufgezäumt und tritt jetzt ordentlich zu!

    Loft = Wohnraum = 24er Planstein taugt nicht mal ansatzweise!!! zur Erfüllung der EnEV.
    Ausserdem gibts da so etwas wie die Standsicherheit die immer gewährleistet sein muss. So eine Leichtfassade (Bestand) mag der Keller tragen, aber ob der dann noch samt Gründung für eine massive Aussenwand reicht, ist zu prüfen.

    Da es sich aber eh um eine Nutzungsänderung handelt, die genehmigungspflichtig ist, kann das alles in Ruhe im Rahmen das Bauantragsverfahrens und der damit einhergehenden Planung geklärt und in Kosten gefasst werden!.

    Eine kleine (kostenpflichtige) Beratung beim Fachmensch VOR dem Kauf hätte hier gewißlich viel Kummer gespart. Aber nu isses mal, wies is.
    Also Augen zu und durch.
     
  3. #3 magnuscorona, 02.06.2010
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    Mist, mal wieder falsch bzw zu einfach ausgedrückt.

    Die "Lagerhalle", so wie ich sie nenne, war als Kirche eines gemeinnützigen Verbandes genutzt.

    Somit laut Verkäufer und Architekt, keine Nutzungsänderung. Ebenfalls die Stadt hat einen Bauantrag abgelehnt, da sich die allgemeine Struktur nicht ändert und auch keine Nutzungsänderung vorliegt.

    Ein Bekannter, welcher leider verstorben ist und Architekt war, hat sich seiner Zeit die Zeichnung angesehen und sagte, dass das Fundament alle Mahle reicht.

    Aber OK, dann muss ich wohl den Weg gehen...Danke für die Auskunft
     
  4. #4 magnuscorona, 02.06.2010
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    Male, meinte ich!

    Übrigens bin ich weiterhin dankbar über weitere Vorschläge!!!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 02.06.2010
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    Altnutzung = Versammlung
    Neunutzung = Wohnen (???)

    Dann Nutzungsänderungsantrag. Ausserdem Eingriff in der / Veränderung der Standsicherheit -> Bauantrag.
     
  6. #6 Gast036816, 02.06.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Loft

    moin moin,

    aus meiner sicht ist es eine umnutzung. Wohnen ist nun einmal etwas anderes als eine versammlungsstätte.

    Ob nun mit oder ohne baugesuch - wenn die gemeinde das so entscheidet - planung und statik, vielleicht auch mehr, sind trotzdem erforderlich. Mit einer online-planung ist da nix zu machen - datt geht inne büx.

    Freundliche grüße aus berlin
     
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