Entnahme aus bestehendem Riestervertrag für Eigenheim

Diskutiere Entnahme aus bestehendem Riestervertrag für Eigenheim im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, habe vor einiger Zeit (müßte Anfang Januar gewesen sein) hier mal eine Frage bzgl. Entnahme von Eigenkapital aus bestehenden...

  1. Ayindi

    Ayindi

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    Hi,

    habe vor einiger Zeit (müßte Anfang Januar gewesen sein) hier mal eine Frage bzgl. Entnahme von Eigenkapital aus bestehenden Riesterverträgen gefragt um sich Wohneigentum zuzulegen. Leider konnte mir niemand so richtig weiterhelfen aber jetzt bin ich selber durch die Sache durch und möchte einen kleinen Erfahrungsbericht abliefern. Es gab einige PMs, in denen ich gebeten wurde meine Erfahrung zu schildern. Diese Möglichkeit gibt es ja erst seit 2010 und ist damit quasi brandneu! :)

    Hintergrund:
    Seit 2010 ist es möglich sich bisher angespartes Kapital aus einem Riestervertrag auszahlen zu lassen um sein Eigenkapital zu erhöhen wenn man sich Wohneigentum zulegt. Vor 2010 hätte man mindestens 10.000 EUR entnehmen müssen, was mit Sicherheit so gut wie niemand seit Start von Riester angespart hatte. Von AGBs im Riestervertrag sollte man sich nicht irritieren lassen, die sind ungültig und die Anbieter müssen sich an die neue Regelung halten. Mir wurde am Telefon auch das Gegenteil von den Callcentermitarbeitern erzählt. Kann mir auch gut vorstellen, dass das nicht mal in böser Absicht geschehen ist, aber man weiß ja, was man von Aussagen eines Callcenters halten kann! ;) Von daher sollte man die in dieser Sache gar nicht beachten.

    Vorgehen (so wie meine Partnerin und ich es gemacht haben):
    Man schickt ein Schreiben an die Zulagenstelle (Adresse unter: https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de ) und stellt den Antrag, dass man Kapital entnehmen möchte und bekommt ein Antwortschreiben, in dem einiges an Unterlagen verlangt wird. Man sollte sich von der ziemlich langen Liste nicht verunsichern lassen, da hier nur mehrere Möglichkeiten genannt sind, wie man den Erwerb nachweist. Im ersten Moment dachte ich man müßte alles vorlegen (z.B. Handwerkerrechnungen, Kostenvoranschläge usw.) Letztendlich reicht natürlich auch einfach ein Kaufvertrag für den Nachweis.
    Um die Sache abzukürzen sollte man auch zeitnah und proaktiv einen "Nachweis über die geförderten Erträge" von seinem Riesteranbieter anfordern. Dabei geht es um die Summe der Zulagen, die bisher ausgezahlt wurden. Mal ein einfaches Rechenbeispiel: Wenn man seit 3 Jahren riestert und jedes Jahr die 154 EUR gefördert bekommt, dann steht auf dem Schreiben die Zahl 462 EUR.
    Das klingt jetzt natürlich extrem banal, aber meine gute Sachbearbeiterin konnte mir leider nicht genau sagen, was sie jetzt eiglt. von mir will. Das war ne echt schwierige Geburt und bis das mal klar war hatte sich das Ganze um 4 - 6 Wochen verzögert. (kein Witz...)

    Was man noch beachten sollte, dass nur das Geld ausgezahlt werden kann, was auch schon gefördert wurde. Man muss sich das etwa so vorstellen mit einer vereinfachten Rechnung:

    Angenommen im Jahr 2009 zahlt man 1000 EUR ein, dann wird dieses Geld im Laufe von 2010 gefördert. Da wir ja gerade am Jahresanfang standen als wir den Antrag gestellt hatten war die gesamte Einzahlung von 2009 also noch ungefördert und konnte somit noch nicht entnommen werden. D.h. Im Endeffekt konnte ich ~1400 EUR weniger entnehmen als gedacht. Ist nicht weiter tragisch, da wir großzügig gerechnet haben und wir natürlich auch in ein paar Monaten einen neuen Antrag stellen könnten um das Geld von 2009 zu bekommen. Wahrscheinlich könnte man auch Widerspruch usw. einlegen, aber den Schuh wollen wir uns jetzt nicht anziehen uns reichts jetzt erstmal mit dem Papierkram! ;) Ich denke man sollte einfach nur wissen, dass man nicht einfach die aktuelle Jahresbescheinigung des Anbieters hernehmen kann und jeden EUR verplanen sollte.

    Als wir dann letztendlich die Bescheinigung hatten (Hat bei meiner Freundin ca 2 Monate, bei mir 3 Monate gedauert), genügte ein formloses Schreiben an meinen Riesteranbieter und ich hatte innerhalb von ca 3- 4Wochen mein Geld. (War echt überrascht, dass es so schnell ging) Bei meiner Freundin hat sich der Anbieter (ist ein anderer) allerdings deutlich mehr Zeit gelassen. Sie hat ihr Geld immernoch nicht und hatte Ihre Bescheinigung ca 3 Wochen früher als ich abschicken können.

    Hoffe das hilft einigen Leuten weiter! Wenn noch jemand Fragen hat versuche ich sie so gut es geht zu beantworten.
     
  2. #2 Desperado, 03.06.2010
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    danke ayindi für den ausführlichen bericht. ich gehörte ja auch zu denen, die dich per pn gefragt hatten.

    ich habe dazu noch eine frage: was wäre gewesen wenn ihr keine kapitalentnahme vorgenommen hättet. wir haben nämlich unsere verträge (beim gleichen anbieter) beitragsfrei stellen lassen und gleichzeitig einen wohn-riester vertrag abgeschlossen. nun fragen wir uns: was passiert mit den bisher eingezahlten beträgen und zulagen, wenn wir die stehen lassen. gehen die mit auf das wohn-förder konto?
     
  3. Ayindi

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    Hi Desperado,

    also so wie ich das verstehe spielt es keine Rolle, ob du einen weiteren Riestervertrag beim gleichen Anbieter abgeschlossen hast. Wenn du gar nichts tun würdest, dann würde dein neuer Vertrag die (max. 154 EUR) Riesterförderung kassieren und der alte Vertrag vor sich hingammeln.
    Meiner Meinung nach läuft das so, du stellst deinen "alten" Vertrag beitragsfrei (haben wir auch gemacht) und beantragst auf diesen alten Vertrag die Entnahme. Nachdem die Zulagenstelle alles genehmigt hat bekommst du dann irgendwann das Geld aus dem alten Vertrag ausbezahlt und kannst es dann das Geld z.B. zur Sondertilung nehmen oder für "was-weis-ich" rund um den Hauskauf verwenden.
    Hier ergab sich übrigens auch ein "interessanter" Unterschied zwischen dem Antrag von mir und meiner Lebenspartnerin. Bei dem Bewilligunsschreiben von meiner Freundin gab es drei zusätzliche Absätze, dass nochmal der Wohnungskauf nochmal nachgewiesen werden müßte, nachdem der Betrag ausgezahlt wurde. Das stand bei mir definitiv nicht drinnen. Ich nehme an, dass es sich hier um leider ganz normalen Behördenwahnsinn handelt, weil wir beide haben den Kaufvertrag zum Nachweis hingeschickt und sie muss wohl nochmal nachweisen (was ja kein Problem sein sollte) und ich nicht. Wie sich das im Details auswirkt weiß ich noch nicht. Mal sehen...

    Wenn meine Freundin, den Betrag ausgezahlt bekommt, dann wird sie nochmal anrufen und das klären.
     
  4. AdiLen

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    Mich würde mal interressieren wie es mit den eingezahlten Beträgen weitergeht die noch nicht gefördert wurden und nicht abgerufen werden können.
     
  5. Ayindi

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    Die bleiben ganz normal im Vertrag und werden dann als Rente irgendwann ausgezahlt! :D
    Ich werde die Zahlung wieder aufnehmen, wenn die Finanzierung durch ist. (Also in ~20 Jahren)

    Man kündigt ja nicht, sondern entnimmt nur.
     
  6. AdiLen

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    Ich habe mich auch schon mal mit der Thematik beschäftigt. Frage ist wie Sieht dieser Riestervertrag nach 20 Jahren aus wenn da nicht eingezahlt wird?

    Wenn man jährliche Gebühren zahlen muss werden die weiter fällig und fressen das Restguthaben auf. Und was wenn man dann kein Guthaben mehr hat? Leider gibt es da wohl noch zu wenig Erfahrungswerte.
     
  7. #7 kingofbv, 07.06.2010
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    Hallo Ayindi,

    wann habt ihr denn aufgehört in den Rister-Vertrag einzuzahlen. Mit Antragstellung oder zum Zeitpunkt der Auszahlung?

    Ciao Kingo
     
  8. Ayindi

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    @AdiLen
    Wie das mit den Gebühren läuft kann ich leider nicht genau sagen, die fallen aber auch "nur" die ersten paar Jahre an soweit ich weiß. (Unter anderem deswegen sollte man ja auch nicht kündigen und irgendwann neu abschließen sonst muss man wieder die Abschlussgebühren zahlen)

    @kingofbv
    Mit der Einzahlung in den Vertrag haben wir aufgehört als klar war, dass wir wirklich was kaufen werden. Die Einzahlung kannst du immer, zu jederzeit einstellen/pausieren. Das hat nichts mit der Entnahme zu tun.
     
  9. AdiLen

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    @Ayindi

    Bei uns ist das etwas anders. Wir zahlen pro Depot jährlich 15,80 Eur.

    Solange noch Restguthaben drauf ist können die ja abbuchen, aber was wenn nicht? Haben wir dann irgendwann einen negativen Betrag stehn?
     
  10. #10 kingofbv, 18.01.2011
    kingofbv

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    Entnahme Erfolgreich

    Hallo,

    wollte nur bestätigen, dass die Abwicklung der entnahme aus dem Rister Vertrag geklappt hat. vielen Dank für die Beschreibung. kingo
     
  11. korkie

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    Hallo,

    der Riesteranbieter ist gesetzlich verpflichtet bei Rentenbeginn mindestens die eigenen Einzahlungen 'zur Verfügung zu stellen'. Auch wenn der Vertrag ruht/geruht hat.

    Bei einer Auszahlung zum 'Wohnungsbau' aus einem 'Spar-Riester' ist zu beachten, dass auch hier ein Wohnförderkonto gebildet wird, dessen Saldo in der Rentenzeit zu versteuern ist.
     
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