Nachbargrundstück abfangen?

Diskutiere Nachbargrundstück abfangen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexperten! Zur Erklärung des beigefügten Bildes: Haus Nr. 1 ist meines, Haus Nr.2 gehört meinem zukünftigen Nachbarn. Das...

  1. tojo

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    Hallo liebe Bauexperten!

    Zur Erklärung des beigefügten Bildes:
    Haus Nr. 1 ist meines, Haus Nr.2 gehört meinem zukünftigen Nachbarn.
    Das Nachbargrundstück liegt im Bereich der Garage 1,5 Meter höher.
    Auf meiner Seite ist noch Lehmboden, dieser muss (auch hinter dem Haus)
    abgetragen werden, damit auch ich eine Garage aufstellen lassen kann.
    Da bereits die Garage des Nachbarn steht, werde ich diese wohl auf meine
    Kosten unterfangen (unterfüttern) müssen.
    Der Besitzer von Haus 2 will natürlich zu seiner Garage eine ansteigende
    Zufahrt pflastern lassen. Mir wurde seitens meines Bauleiters gesagt das
    ich eine Abgrenzung zum Nachbargrundstück machen muss.
    Mir wurden L Steine aus Beton empfohlen, wie ich mir erklären ließ, muss
    dafür mindestens 1 Meter beim Nachbarn abgetragen werden, damit die
    Steine eingebaut werden können (anschließend neu verfüllen und verdichten).
    Irgendwie sehe ich nicht ein, dass ich diese relatiev teure Methode wählen
    soll nur damit dem Nachbarn später nicht das Pflaster abrutscht wenn der
    mit seinem Auto darauf steht.
    Kann ich nicht eine günstigere Methode wählen? Ich meine, warum soll ich
    sein Grundstück derart aufwendig abfangen?
    Im Notarvertrag steht:
    Die dem Käufer bekannten Baulasten (priviligierte Grenzbebauung und Geländean-
    schüttung auf dem Nachbargrundstück) werden vom Käufer übernommen.
     
  2. Eric

    Eric

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    Ich gehe davon aus, daß die Anfrage keine Fake ist.

    Warum Sie die Garage und die Zufahrt abfangen müssen?

    Weil Sie Ihr Grundstück vertiefen wollen und dann gefälligst auch dafür zu sorgen haben, daß Sie das Eigentum Ihres Nachbarn nicht beschädigen.

    L-Steine kann man natürlich auch anders herum einbauen, nämlich mit dem Fuß auf Ihrem Grundstück. Auf dem Grundstück Ihres Nachbarn haben Sie nichts, aber auch gar nichts zu buddeln.

    Warum erhöhen Sie nicht einfach Ihr Grundstück auf Garagen und Zufahrtsniveau des Nachbarn ?
     
  3. tojo

    tojo

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    Hallo???

    Es geht darum in welcher Art und Weise ich abfangen muss/soll!
    Evtl. gibt es weniger Kostenaufwendige Varianten. Mein Nachbar baut selbst noch und wenn erforderlich ist eine gemeinsame Absprache kein Problem, ich weiss gar nicht warum Sie gleich so krantig werden!
    Das ich die nutzbare Fläche meines Grundstücks möglichst komplett nutzen möchte ist wohl verständlich. Ich frage mich, wenn der Nachbar eine Zufahrt zu seiner Garage haben will/muss, warum muss er nicht selbst dafür sorgen das diese so befestigt ist, das diese nicht auf mein Grundstück rutschen kann.
    Liege ich da so falsch?
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    wieweit ist Haus 1 von der Garage weg ???
     
  5. tojo

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    Hallo Josef,

    der Abstand von Aussenwand bis Garage (Grundstücksgrenze) beträgt 3,5 Meter.
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "das" hab

    ich fast vermutet ... die Garage hat doch sicher Fundamente ??? ... wie weit ist es von Unterkante Garagenfundamente bis Unterkante Aushubtiefe für Haus 1 ???
    -
    "momentan" seh ich den Sinn der Unterfangung der Garage noch nicht ... "welcher" Boden ? und wer kam auf die Idee daß man die Garage unterfangen müsste ??? ... "der" Tragwerksplaner ???

    Fragen über Fragen :)
     
  7. tojo

    tojo

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    Also das Fundament der Garage ist aus Beton gegossen und ist etwa 80 cm tief. Zum Haus Nr.2 hin wurde das Fundament abgetreppt, sodas es gegen das Haus Nr.2 abgestützt wird.
    Die Bodenplatte der Garage liegt 1,5 Meter über meiner Bodenplatte (EG) ohne Estrich.

    Ich habe nur die Aussage von meinem Bauleiter und eines Erdbauers, das es notwendig sei die Garage vor dem Aushub des Lehmbodens neben der Garage ab zu fangen. Ein Tragwerksplaner war da nicht beteiligt.
     
  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "versteh" ich nicht

    Arbeitsraum der Baugrube = 50cm ... 3.50m - 0.50m ist 3.00m ...
    Böschung 45 Grad ab Baugrube hiesse auf eine Tiefe von 1.50m würde die Böschung 1.50m vom Garagenfußpunkt entfernt vorbeilaufen (!) ... "hab" ich des richtig verstanden ??? ... "wenn" ja dann frag ich mich für was die Unterfangung ... Auelehm oder was ist daß für ein Boden daß der Bauleiter u. der Tiefbauer zu dieser Erkenntnis kommen ????
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "äääh"

    die 1.50m sind ja bis Bodenplatte das hiesse minus der Fundamente 80cm tief verbleiben "NUR" noch 0.70m tieferer Aushub wie UK Fundamente ... und das 3.00m von der Baugrubensohle entfernt ... langsam wird mir des suspekt :mad:
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    tojo: du musst das deshalb richtig machen, weil es so vereinbart ist. Dein Nachbar war zuerst da.

    Der hat einen Bestandsschutz. Alle Schäden, die du (oder deine Erfüllungsgehilfen = BU) verursachen, musst du ersetzen.

    Nebenbei: willst du noch länger ein gutes Verhältniss mit dem Nachbarn haben? Wäre nicht schlecht, wenn du das Haus auch bewohnen willst...
     
  11. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "schmarrn"

    auch eine Unterfangung in kleinen Abschnitten kann Setzungsrisse herbeiführen (!) ... eine Unterfangung macht man nicht zu Gaudi ... entweder ist sie erfoderlich oder sie ist es nicht ... im geschilderten Fall unter zugrundelegung der Daten sofern ich die richtig verstanden habe frag ich mich schon awengerl was das soll ? ... wenn der Boden wirklich so sauschlecht sein sollte daß die 0.70m zusätzlich Aushubtiefe ab UK Fundamente auf 3m Entfernung ned herhalten wird auch die Unterfangung nichts bringen ... sprich kaum Setzungsfrei herzustellen sein ... "dafür" gibt´s dann aber andere Möglichkeiten (!)
    .
    "die" Geschichte bleibt mir weiter Suspekt ... "wird" Zeit daß Sie mal einen erfahrenen Fachmann (Tragwerksplaner) zu Rate ziehn (!)
     
  12. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "oh" verzeihung

    ich zieh meine Komentare allesamt zurück ... irgenwie hab ich des wohl überlesen daß es um Ihre künftige Garage geht die tiefer liegt wie die Garage des Nachbarn ... "da" war ich der ganzen Zeit auf den Holzweg weil ich dachte es geht um die Gründung von Haus 1 :mad:

    "sorry"
     
  13. tojo

    tojo

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    Klar, keine Frage!
    Meine ursprüngliche Frage bezieht sich ja eigendlich nicht auf die Garage sondern das Abfangen der Zufahrt.
    Lasst mich mal anders anfangen. Also das Grundstück ist 30 m lang und zwischen vorne 9m und nach hinten 9,5 Meter breit. Das Gelände steigt auf den 30 Metern insgesammt bis hinten 1,6 Meter an. Was empfiehtl sich hier als Abfangung? Falls es L Steine sein sollen, ist es egal wie die aufgestellt werden (Links/rechts)? Bei mir wird auch noch ca. 20 cm Kies aufgeschüttet werden, vermutlich wäre es dann egal.

    Was wäre für mich die preisgünsstigste und dennoch gute Variante? Ich könnte mir vorstellen eine Mauer aus Beton gießen zu lassen, Evtl. Metalpfeiler in den Boden und dann voll laufen lassen :)
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

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    deine fragen lassen den bauleiter ganz schön alt aussehen!
    stellt der sich nur so dumm?

    die abfangung der zufahrt (die strasse muss ja ein famoses gefälle haben) ist das kleinere problem, bei gutem nachbarlichen einvernehmen ist genehmigtes abgraben sinnvoll, die abfangung erfolgt kaum mit einer betonmauer - und L-steinchen sind wohl etwas unterdimensioniert - sondern mit statisch berechneten winkelelementen, deren horiz. schenkel ist leider (statisch ungünstig) auf deinem grund.

    richtig spannend wird´s bei der unterfangung/sicherung der nachbarlichen garage.

    du kannst dir mal überlegen, jemanden mit ahnung hinzuzuziehen...
     
  15. tojo

    tojo

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    Hallo zusammen,

    also ich habe mal ein paar Bilder gemacht und vielleicht könnt Ihr mir anhand der Bilder genaueres sagen.

    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]

    Mein Nachbar möchte auf seiner Seite die Zufahrt auch noch ca. 30 cm anheben, damit der auf die Höhe der Lichtschächte kommt. Da stellt sich mir erst recht die Frage ob das auch noch auf meine Kappe gehen soll.
     
  16. TAMKAT

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    Hallo,

    die Baustelle ist in NRW, hier gibt es Regeln, an die sich jeder zu halten hat. Wer höher liegt hat mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, das der Nachbar nicht beeinträchtigt wird. Ihr Nachbar könnte seine Einfahrt nur herstellen, wenn er auf Ihrem Grundstück mit anfüllt, damit sein Pflaster nicht abrutscht. Das darf er aber nicht, er darf die Grenze ja nicht überschreiten. Also Glas klar, er muß L-Steine versetzen, nicht Sie.

    Das ist doch eigendlich ganz einleuchtend, ohne L-Steine oder ähnlichem, kann Ihr Nachbar seine Einfahrt nicht machen. Also muß er auch die L-Steine versetzen lassen und auch bezahlen, natürlich haben die L-Steine auf seinem Grundstück zu stehen.
    Wenn Ihr grundstück nicht beaut würde, sondern leer wäre, bliebe ihm ja auch nichts anderes übrig als selbst L-Steine zu versetzen. Die tatsache das Sie da nun auch bauen ändert daran nichts.

    Wenn Sie ihre Garage bauen, müssen Sie natürlich die Nachbargarage Unterfangen, und die Kosten Tragen.

    TAMKAT
     
  17. tojo

    tojo

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    Hallo TAMKAT,

    erstmal danke für Ihre Antwort !

    Ich habe mir zwischenzeitlich einen Ausdruck des Bauantrages des Nachbarn beim Bauamt besorgt. Nir wurde gesagt das der Nachbar bis zur Grundstücksgrenze auf 1,56 MEter anschütten darf. Soweit so gut, nun habe ich nochmal einen Blick in meinen Notarvertrag geworfen und mir stockt der Atem.

    Auszug aus dem Notarvertrag:

    §5 Punkt 2.
    Baulasten, im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten und nachbarliche BEschränkungen werden vom Käufer übernommen. Die dem Käufer bekannten und zur Eintragung beantragten Baulasten (privilegierte Grenzbebauung und Geländeanschüttung auf dem Flurstück xxNachbarxx) werden vom Käufer übernommen, soweit sie den Kaufgegenstand betreffen. Weitere Baulasten sind dem Verkäufer nicht bekannt........
     
  18. #18 demetor, 14.08.2004
    demetor

    demetor Gast

    Selber Schuld, sowas ließt man sich auch vorher durch!
    '
    Im übrigen sind sie für jeden einzelnen Haarriß haftbar der am Nachbargebäude auftaucht ... aber offenbar kennt man heute die Abstände und Normen nicht mehr so genau. Nicht ihre Schuld, aber peinlich!
     
  19. tojo

    tojo

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    Danke für die Blumen. Im Nachhinein ist es immer leicht zu schwätzen. Wir hatten den Entgültigen Notarvertrag 2 Tage zur Ansicht und keine Flurkarte. Ich bin davon ausgegangen das der Verkäufer (gehört zur Bauplanungsgesellschafft) keine krummen Dinger macht.
    Aus Sicht meines Nachbarn hat er für sich persönlich das Beste heraus geholt, er kann schließlich nichts dafür das mein Verkäufer uns belogen hat.
    Dennoch, bedeutet das nun das ich im Prinzip die komplette Auffahrt abfangen muss?
     
  20. #20 Hermine, 15.08.2004
    Hermine

    Hermine Gast

    Was hat es mit schwätzen zu tun, wenn man sich Schwimmflügel anlegt, bevor man ins Wasser steigt ( ! )
     
Thema: Nachbargrundstück abfangen?
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