Nachbargrundstück abfangen?

Diskutiere Nachbargrundstück abfangen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Was hat es mit schwätzen zu tun, wenn man sich Schwimmflügel anlegt, bevor man ins Wasser steigt ( ! ) Bitte tut mir doch einfach einen...

  1. tojo

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    Bitte tut mir doch einfach einen Gefallen, macht konstruktive Vorschlaege. So Dinger wie selber schuld, oder das wäre mir nicht passiert, kann ich echt nicht mehr hören.

    Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich muss sehen wie ich das Beste daraus mache.

    Um zurück auf meine ursprünglich gestellte Frage zu kommen: Wie seht Ihr das, muss ich zum Nachbargrundstück mit Palisaden oder L-Steinen abfangen, oder könnte ich auch auf meinem Grundstück abböschen?
     
  2. #22 Gast888, 24.08.2004
    Gast888

    Gast888 Gast

    Und wo ist das Problem? Da steht, dass Sie dauerhaft zustimmen, dass der Nachbar eine Geländeanschüttung vornimmt, also seine Garageneinfahrt oder was auch immer x cm höher macht als das Gelände eigentlich ist. Ist doch nicht schlimm! Sie erlauben ihm nur, dass zu tuen, Sie müssen nicht die Kosten tragen. L-Steine (oder was auch immer erforderlich sein mag) muß der Nachbar zahlen. Nur die Garage denke ich, müssen sie abfangen.

    Ist bleibt alles wie Tamkat geschrieben hat! Das einzige was in ihrem Vertrag steht ist, sie dürfen ihrem Nachbarn nie verbieten, die Geländehöhe (auf seine Kosten) zu erhöhen.
     
  3. tojo

    tojo

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    Hallo zusammen,

    ich habe mir zwischenzeitlich die eingetragene Baulast besorgt. Das Bauamt hat scheinbar verfügt das der Nachbar x cm höher liegen muss, aus diesem Grund ist bei mir die Geländeanschüttung mit rein gekommen. Ich frage mich nur, wieso das Bauamt entgegen den scheinbar üblichen Regeln in NRW entschieden hat, das die Böschung auf meinem Grundstück stattzufinden hat. :irre
    Kann mir einer von Euch sagen wo man sowas nachlesen kann?
     
  4. #24 Baufuchs, 09.09.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Baulast

    sagt nicht dass die Böschung auf Ihrem Grundstück anzulegen ist, sie erlaubt dem Nachbarn die Geländeanschüttung auf seinem Grundstück!
     
  5. #25 Bauherrensohn, 10.09.2004
    Bauherrensohn

    Bauherrensohn Gast

    Hallo,

    da haben Dich der Käufer und der Notar ganz schön geleimt.

    Der Käufer hat wohl mit dem Nachbarn xxx extra etwas ausgehandelt und als damaliger Eigentümer zum Eintrag ins Grundbuch beantragt.
    Der Notar sollte neutral sein und hätte Dich speziell auf diese nachteilige Vereinbarung hinweisen müssen.

    Dir hätten zumindest die beeintragten Eintragungen vorgelegt werden müssen bzw. hätten diese meiner Meinung nach sogar in den Vertrag mit eingefügt werden sollen.
    War ein Makler beteiligt.

    Besorg Dir erst mal die Eintragugen, damit Du die Rechte Deines Nachbarn auch genau kennst.

    Das riecht für mich sehr nach arglistiger Täuschung. Kennst Du einen Juristen, der sich die Angelegenheit mal näher und in der Zeitfolge anschauen kann.

    Gruß
    Max
     
  6. #26 Baufuchs, 10.09.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Arglistige Täuschung?

    Zitat:
    Baulasten, im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten und nachbarliche BEschränkungen werden vom Käufer übernommen. Die dem Käufer bekannten und zur Eintragung beantragten Baulasten (privilegierte Grenzbebauung und Geländeanschüttung auf dem Flurstück xxNachbarxx) werden vom Käufer übernommen, soweit sie den Kaufgegenstand betreffen. Weitere Baulasten sind dem Verkäufer nicht bekannt........ [/B][/QUOTE]

    Wird wohl nicht so einfach zu beweisen sein, denn schließlich hat der Käufer mit seiner Unterschrift bestätigt, daß ihm die Baulasten bekannt sind.
     
Thema: Nachbargrundstück abfangen?
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