Photovoltaik - Antrag auf Netzeinspeisung

Diskutiere Photovoltaik - Antrag auf Netzeinspeisung im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo an alle, kennt sich von euch einer mit den Regeln und Gesetzen der Netzeinspeisung von Photovoltaikanlagen aus, oder weis zumindest wo...

  1. FK1982

    FK1982

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    Hallo an alle,

    kennt sich von euch einer mit den Regeln und Gesetzen der Netzeinspeisung von Photovoltaikanlagen aus, oder weis zumindest wo ich nachschlagen kann?

    Kann das EVU einen Antrag auf Einspeisung von 5kW abweisen?
    Irgendwo im Internet hab ich gelesen, dass die Stromversorger Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Größe nicht abweisen können. Stimmt dass?

    Falls jemand den Hintergrund der Frage interessiert, dann könnt ihr den langen nächsten Beitrag lesen.

    Schönen Gruß
    Florian
     
  2. FK1982

    FK1982

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    Es geht um die Photovoltaikanlage meiner Schwiegereltern. Zu einer vorhandenen Anlage mit 22 kWp soll nun eine Anlage mit 12 kWp dazukommen.
    Von unserem EVU (E*N-B*yern*) wurde eine Netzprüfung auf die Kosten der Schwiegereltern durchgeführt (da über 30 KWp), mit dem Ergebnis dass eine neue Leitung vom Trafo gezogen werden muss.
    Die Schwiegereltern unterschrieben einen Netzeinspeisungsvertrag mit dem EVU mit dem Vermerk der neuen Leitung. Dieses Schreiben und die Gespräche mit dem EVU haben sich so angehört (man liest es auch so), dass das EVU in der nächsten Zeit diese Leitung kostenfrei legt.
    Soweit so gut. Darauffolgend wurde die Solaranlage auf dem Dach installiert und der Wechselrichter angeschlossen. Meine Schwiegereltern telefonierten danach wieder mit dem EVU um herauszufinden, wann denn der Anschluss erfolgt. Daraufhin bekamen sie die Antwort, dass meine Schwiegereltern doch zuerst das Kabel zum Trafo legen sollten (Der Trafo ist ca. 300 Meter entfernt).
    Das war natürlich ein Schlag ins Gesicht. Jetzt wissen meine Schwiegereltern nicht so recht weiter:
    - Kompletter Rückbau der Anlage
    - Teilweiser Rückbau bis zur kW-Grenze die das EVU vorgibt.
    - den Teil der Anlage über der kw-Grenze, über den Nachbar (ich) an das Netz anschließen. ---> daher meine Frage in Beitrag 1.

    Vielen Dank

    Florian
     
  3. #3 Astrafahrer, 09.06.2010
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    bis 30 kWp am Hausanschluss

    Bis zu einer Leistung von 30 kWp ist der Hausanschluss der Übergabepunkt. Eine eventuell notwendige Netzverstärkung muss vom EVU übernommen werden. Liegt die Gesamtleistung über 30 kWp dann wird der Einspeisepunkt vom Netzbetreiber zugewiesen, in diesem Fall also die Trafostation. Die Ausbaukosten für die Leitung dorthin muss der Einspeiser (also deine Schwiegereltern) selbst tragen.

    Mein persönlicher Tipp: Anlage auf 30 kWp reduzieren und mit den restlichen Modulen eine weitere Anlage auf einem anderen Grundstück aufbauen.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Zuerst mal klären was die Leitung bis zur Trafostation kosten soll. Vermutlich wird es aber auf einen Rückbau hinauslaufen, und dann den Rest mit eigenem Einspeisevertrag über den FK1982 laufen lassen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. Julius

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    Wie kann man bitteschön derart planlos in eine solche Situation laufen?
    Das sind doch absolute Grundlagen!

    Den Solarteur eingespart, weil der Sohnemann das ja so nebenbei erledigt?
    Oder wie, oder was...?

    Die Preisermittlung kann man sich schenken.
    Wegen läppischen 4kW mehr invesiert man doch keine mindestens vierstellige Summe!
    Das kann sich nie im Leben rentieren (auch nicht in dem der Erben...).
    Also - wie schon gesagt wurde - Rückbau auf in Summe nicht mehr als 30kW.
    Rest auf anderes Grundstück über anderen Hausanschluß.
     
  6. Julius

    Julius

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    Bei eigener Leitung müßte man auch damit rechnen, daß die Messung in der Trafostation stattfindet, statt im Haus. Damit ginge der Leitungsverlust (auch der Bestandsanlage!!!) nicht mehr zu Lasten des Netzbetreibers, sondern auf Kosten des Einspeisers.
    Kann in Summe also nur nachteilig sein.
     
  7. FK1982

    FK1982

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    Danke für die Antworten,

    @Julius
    Ich wollt mit der Solaranlage gar nichts am Hut haben. Jetzt hab ich damit leider nur Stress. Und ein Solateur ist vorhanden.


    Mein Haus liegt direkt neben dem Haus meiner Schwiegereltern. Unsere beiden Häuser liegen auf der selben Zuleitung vom Trafo zum Verteiler auf der Straße.
    Also wird das EVU fast gezwungen sein, eine neue Leitung zu verbauen?
    Wir haben heut eine neue Anfrage zur Netzeinspeisung gestellt, meine Schwiegereltern mit 5 kW (das die 30 kW voll werden) und ich mit 7 KW. Schaun mer mal was rauskommt.

    P.S. Falls das klappt, soll die komplette Anlage auf dem Dach meiner Schwiegereltern bleiben. 2 Wechselrichter (5 und 7 kW). Von dem einen Wechselrichter dann über die Grundstücksgrenze zu mir. Ist das möglich, oder würden wir hiermit wieder ein Gesetz/Regelung überschreiten??

    Schönen Tag noch,

    Florian
     
  8. Julius

    Julius

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    Eine derartige Aufteilung halte ich ja nun für einen ganz großen Unsinn!

    Wenn schon, dann neue Anlage komplett in einem über Deinen HA.
    Und selbstverständlich ist dafür in aller Regel keine neue oder verstärkte Zuleitung nötig.

    Rein leistungstechnisch wäre sehr wahrscheinlich die Zusatzanlage auch am HA Deiner Eltern noch möglich gewesen. Aber dazu besteht eben oberhalb von 30kW keine Verpflichtung (sowas kann aber von der Spannungslage her kritisch werden)...
    Also findet sich so gut wie immer ein anderer (schön teuer weit weg liegender) Verknüpfungspunkt. Man will es der honigsaugenden Konkurrenz ja nicht zu leicht machen!

    Eigentlich müßte die Anlage dazu auch auf Dein Dach umgesetzt werden.
    Und nach der Vorgeschichte würde ich davon ausgehen, daß der VNB dies nachprüfen wird...

    Wenn es den Solarteur tatsächlich gibt, ist er in meinen Augen ne ganz große Pfeife!
    Eine derart unprofessionelle Herangehensweise spottet jeder Beschreibung.
     
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Photovoltaik - Antrag auf Netzeinspeisung

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