standortgerechte bäume

Diskutiere standortgerechte bäume im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; liebes forum, aufgrund der baumschutzsatzung meiner stadt mußte ich im zuge der baumaßnahme meines efh eine ausnahmegenehmigung für das fällen...

  1. #1 dquadrat, 08.06.2010
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    liebes forum,

    aufgrund der baumschutzsatzung meiner stadt mußte ich im zuge der baumaßnahme meines efh eine ausnahmegenehmigung für das fällen einer kiefer
    einholen. das amt will als ersatzpflanzung zwingend das pflanzen eines laubbaumes vorschreiben.

    in der baumschutzsatzung steht aber:

    frage: einheimisch sollte ich mir herleiten können, eine kiefer bspw. ist imo
    als einheimischer baum zu betrachten.

    was aber bedeutet standortgerecht? könnten nadelbäume im kleinstädtischen
    randgebiet nicht standortgerecht sein?

    vielen dank für womöglich erhellende antworten!
     
  2. Julius

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    Warum hättest Du denn lieber wieder ne Kiefer statt eines Laubbaumes?
    Andere Leute wären froh, das Kroppzeug loszuwerden...
     
  3. #3 ReihenhausMax, 08.06.2010
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    Nadelbäume sind im Wald besser aufgehoben. Wenn schon,
    dann bitte keine Koniferen.
    Ein Laubbaum spendet Dir im Sommer Schatten und gibt
    im Winter freie Sicht und läßt das Licht durch. Zu Leipzig würde
    natürlich eine Linde gut passen, aber wer hat dafür schon den
    Platz. Wie wäre es mit einem Obstbaum?
     
  4. #4 dquadrat, 08.06.2010
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    ich will nicht zwingend eine kiefer. ich möchte gerne eine eiche oder einen ahorn und dieser wird auch kommen. nur eben erst wenn die bauphase abgeschlossen ist, die jetzt schon knapp 3 jahre dauert und noch etwas dauern wird. so lange will sich das amt aber nicht in geduld üben.

    also kurze rede langer sinn, ich versuche nur zu ergründen ob die forderung des amtes auf der satzung beruht um argumentieren zu können falls die mir dumm kommen wollen.
     
  5. Lukas

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    Da würde ich ansetzen. Mit welchem Recht wollen die drängeln? Gibts da etwa ein Gesetz oder ne Verordnung drüber?
    Sind Dir Größen und Standort vorgeschrieben?

    Gruß Lukas
     
  6. Julius

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    Dein Argumernt verstehe ich aber auch nicht.
    Stünde ne (jetzt ersatzgepflanzte) Eiche nun im Weg, täte eine Kiefer das Gleiche...
    Oder?
     
  7. #7 Gast14207, 08.06.2010
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    Eventuell gibt es die Möglichkeit, bei einer Baumschule einen Baum zu kaufen, diesen dort aber weiter stehen zu lassen. Den Kaufbeleg der Behörde vorlegen.

    Nadelbäume werden nur noch in den seltensten Fällen zugelassen, weil als Solitär fast nie in der Natur vorkommend. Außerdem, so meine ganz private und politisch unkorrekte Meinung, scheiße hässlich.

    Grüße
    Stefan
     
  8. #8 Skeptiker, 08.06.2010
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    Es kommt auf den genauen Wortlaut der gültigen Satzung an. Die Sorge der Behörde, dass du dich dauerhaft drücken willst, ist aber nicht ganz von der Hand zu weisen. Lies noch einmal die Auflage für die Ersatzpflanzung genau durch. Was steht da wörtlich? Mir ist schon einmal eine Auflage begegnet, die eine "Kautionszahlung" vor der Fällung vorschrieb und deren Rückzahlung von der erfolgreichen Ersatz- oder Umpflanzung (Pflanze musste mehr als eine Vegetationsperiode am Standort gestanden haben) innerhalb einer bestimmten Frist abhängig machte. In der Praxis wurde einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr zugestimmt.
     
  9. #9 dquadrat, 08.06.2010
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    fristverlängerungen sind in der satzung nicht vorgesehen. ersatzpflanzung innerhalb eines jahres oder geldbuße in höhe der kosten für pflanzung und 3 jährige pflege.

    von daher denk ich werde ich damit
    nicht weit kommen, falls sich der amtsmann stur stellt :D

    standort i.ü. auch vorgeschrieben. auf dem grundstück wo der baum gefällt wurde, nur in ausnahmefällen und in absprache mit dem amt woanders.

    die elterliche seite des grundstücks hat in der zwischenzeit einen neuen nadelbaum erhalten.

    aha, hilft zu verstehen. danke.

    was die hässlichkeit angeht, kommt drauf an. wir haben hier 3 oder 4 kiefern stehen die so schätzungsweise irgendwo zwischen 10 und 15 metern hoch sind. ich möchte die nicht missen, sehen super aus und geben nen schönen kontrast zum haus.

    selbst meister gropius soll seine dessauer meisterhäuser ganz bewusst in einen kiefernwald gebaut haben :biggthumpup:

    [​IMG]
     
  10. Lukas

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    Ich meinte mit der Frage nach dem Standort mehr den Ort auf dem Grundstück.
    Haste keine Ecke, an der Du den Amtsbaum pflanzen kannst, ohne daß er Dich stört?

    Gruß Lukas
     
  11. #11 dquadrat, 08.06.2010
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    klar, aber dort wird noch gebuddelt. und dort wo nicht gebuddelt wird soll das grundstück noch aufgeschüttet werden.

    ich werd die sache mal diplomatisch in angriff nehmen...
     
  12. #12 Skeptiker, 08.06.2010
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  13. KATMat

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    standortgerecht

    ist in schtzungsweise 70 - 80% Deutschlands die Buche. In den bevorzugten Siedlungsgebieten (Auenlandschaften der Flüsse) eher Eiche und Hainbuche, auch Erle, Ulme, Esche. Kiefern sind auf Sandböden (z.B. Flugsand) standortgerecht, Fichten im Gebirge ab etwa 600 m.
    Standortgerecht heisst, dass die Bäume in einer natürlichen Waldgesellschaft auf dem Standort wachsen würden.
     
  14. #14 dquadrat, 09.06.2010
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