Verzicht auf die Stellung einer Erfüllungsbürgschaft?

Diskutiere Verzicht auf die Stellung einer Erfüllungsbürgschaft? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Unser BT hat uns angeboten, vertraglich auf die Stellung einer Erfüllungsbürgschaft bis zur...

  1. AdiLen

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    Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Unser BT hat uns angeboten, vertraglich auf die Stellung einer Erfüllungsbürgschaft bis zur Auszahlung der WFA-Fördermittel zu verzichten.

    Leider verstehe ich nicht ganz was damit gemeint ist.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
     
  2. #2 Baufuchs, 10.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Soll jetzt doch vor Bewilligung der WFA Mittel ein Vertrag unterschrieben werden?

    Dann denk an das von der WFA vorgeschriebene Rückstrittsrecht.

    Eine Erfüllungsbürgschaft ist eigentlich eine Bürgschaft, die der Auftragnehmer -also der BT- zu stellen hat. (Sofern vereinbart)

    Wozu sollte ein BT Erfüllungsbürgschaft vom Käufer fordern? Der BT bleibt doch eh bis zur vollständigen Zahlung Eigentümer im Grundbuch.

    Bist Du sicher, da nichts falsch verstanden zu haben?
     
  3. #3 charlie2, 10.06.2010
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    BT-Gewäsche, um Kunden zu verunsichern. Mein Tipp: Vor Vertragsabschluss zum Rechtsanwalt. Es lohnt sich!
     
  4. AdiLen

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    Die Zusage der WFA haben wir jetzt.

    Es ging eigentlich darum das wir die Förderung nicht zwischenfinanzieren wollten und deshalb den Bauträger darum gebeten haben diese Forderung erst bei Einzug fällig zustellen.

    Darauf will er sich wohl nicht einlassen und hat uns das mit der Erfüllungsbürgschaft angeboten.
     
  5. #5 rudi1106, 11.06.2010
    rudi1106

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    Geht es vielleicht um die 632a-Sicherheit in Höhe von 5 %?
     
  6. #6 Baufuchs, 11.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Müsste er die als Bauträger (Kaufvertrag nicht Werkvertrag) überhaupt stellen?
     
  7. AdiLen

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    Ich denke auch es geht um die 632a-Sicherheit.

    Der Bauträger äußerte sich aber auch dahin gehend das wir sowieso bis zum Einzug noch insgesamt 28,1% Einbehalten würden.

    Die Zahlung der WFA-Fördermittel macht bei uns ca. 35% aus. Da sollte doch von Seiten des Bauträgers noch was drin sein oder?
     
  8. #8 Baufuchs, 11.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn es 632a sein sollte, dann hätte der BT euch nicht den Verzicht angeboten (so wie in #1 von dir geschrieben) , sondern von euch den Verzicht gefordert.
     
  9. #9 Baufuchs, 11.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn der BT nicht ganz blöd ist, dann weiss der ganz genau, dass die Bewilligung der WFA Fördermittel objektbezogen ist.

    Solltest Du also sein Objekt doch nicht erwerben, muss der Antrag neu gestellt werden.

    Warum sollte das also noch was drin sein?
     
  10. AdiLen

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    Wir sind die einzigen Interessenten und stehen kurz vor Vertragsabschluss. Würde da der BT uns nicht eher entgegenkommen als vielleicht das Risiko einzugehen, dass wir abspringen?

    Es geht vom Prinzip um ca. 25.000,-Eur die der BT erst vielleicht 2 - 3 Monate später als nach MBV bekommt.

    Zusätzlich argumentiert der BT, dass wir sonst auch zu sehr von der MBV abweichen würden und das der abweichende Zahlplan unfair gegenüber den anderen Käufern(andere Doppelhaushälfte und weitere Reihenhäuser) wäre.

    PS: Rohbau steht bereits, Dachstuhl folgt in den nächsten Wochen. BT hat von uns noch keinen Cent bekommen.
     
  11. #11 Baufuchs, 12.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na dann frag doch den BT mal.
     
  12. KlausK

    KlausK Gast

    Warum soll vor Einzug/Übergabe etwas an den BT gezahlt werden?
     
  13. #13 charlie2, 12.06.2010
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    Genau das ist es doch. Da sich der Laie normalerweise mit den ganzen Bürgschaften nicht so gut auskennt, ist der BT mal ganz großzügig und bietet an die Bürgschaft wegfallen zu lassen. Dass das für den Bauherren eine deutliche Verschlechterung der Lage darstellt, erfährt dieser erst, wenn er sich nach Vertragsunterschrift und bei Problemen mal näher damit befasst. Eine ganz fiese Tour. Ich würde bei sowas sofort den ganzen vertrag vom RA prüfen lassen. Wer weiß, was für "tolle Angebote" da noch versteckt sind.
     
  14. #14 Baufuchs, 12.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Weil der Zahlungsplan nach Makler-/Bauträgerverordnung so etwas vorsieht.
     
  15. #15 Baufuchs, 12.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bürgschaften nach 632a sind für Werkverträge vorgesehen.

    BT Vertrag = Kaufvertrag.
     
  16. #16 susannede, 12.06.2010
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    Vielleicht doch kein BT?
     
  17. #17 Baufuchs, 12.06.2010
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  18. #18 rudi1106, 14.06.2010
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    Der § 632a BGB gilt auch für Bauträgerverträge. Ist ja in Abs. 2 ausdrücklich geregelt.

    Mit dem Verzicht auf die Bürgschaft könnte gemeint sein, dass der Bauträger diese Bürgschaft nach Abs. 3 nicht stellt. Dann kann der Erwerber von der ersten Rate die 5 % einbehalten (muss also nur 25 % zahlen) und müsste erst nach rechtzeitiger Fertigstellung ohne wesentliche Mängel zahlen. Das wäre das einzige, was irgendwie Sinn ergibt, ist aber nur geraten...
     
  19. #19 rudi1106, 14.06.2010
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    Hätte ich jetzt fast vergessen, @baufuchs:

    Der Bauträgervertrag ist kein Kaufvertrag! Gaaaanz rotes Tuch für Baurechtler:yikes
     
  20. AdiLen

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    @rudi1106

    Wir dürfen uns von der ersten Rate die 5% abziehen, aber hat das etwas mit der Formulierung des BT zu tun?

    Müsste ich sonst eine Bürgschaft über diese 5% stellen?

    Ich glaube das wäre ja echt ein Witz oder?
     
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