Geplantes Gelände

Diskutiere Geplantes Gelände im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wie ist das, wenn der Archi ein geplantes Gelände in der Zeichnung gezeichnet hat (und das dann so im Kenntnisgabeverfahren durch ist),...

  1. Hugole

    Hugole

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    Hallo,

    wie ist das, wenn der Archi ein geplantes Gelände in der Zeichnung gezeichnet hat (und das dann so im Kenntnisgabeverfahren durch ist), dass sich dann in der Praxis nicht so realisieren lässt? Bei uns wären nun zwei Fenster überdeckt.
    Muss man das dann so auffüllen? Wenn was geplant ist, muss das dann so ausgeführt werden? Ist Geplant = Ausführungspflicht? Oder kann das im alten Geländeverlauf bleiben?
     
  2. Julius

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    Warum läßt es sich denn nicht verwirklichen wie geplant?
     
  3. Hugole

    Hugole

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    Weil der Archiplan diesbezüglich an einer Stelle Murks ist. Wir haben da zwei Fenster drin, wie auch im Grundrissplan eingezeichnet. Dummerweise wird laut geplantem Gelände dort aufgefüllt. Die zwei Fenster würden in Erde versinken.

    (Wir wissen, dass der Archi da einen Bock geschossen hat. Aufgrund mehrerer Böcke haben wir so gut wie keinen Kontakt mehr zu dem.)
     
  4. Julius

    Julius

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    Ich mein das umgekehrt:
    Warum muß denn unbedingt aufgefüllt werden?
    So ne Planung kann man ja ändern, oder?

    Unabhängig von dieser Frage solltet Ihr aber umgehend den Archi auf jenen seinen Fehler hinweisen und um Korrektur (wie auch immer - natürlich in Abstimmung mit Euch) bitten!
    Das geht dann selbstverständlich auf seine Kosten.
     
  5. Hugole

    Hugole

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    Der Meinung waren wir auch. Da der Nachbar nun seine Treppe auf unsererm Grundstück abstützen will und wir da nicht mit einverstanden sind, ist das Rathaus drauf aufmerksam geworden. Zitat Rathaus: der Archi sollte nicht auf die Idee kommen nun einen zweiten Plan einzureichen (wird nicht genehmigt). Die Gemeinde meint eher, wir sollten dies dem Nachbarn erlauben.
    Unsere Meinung: er muss seine Treppe verkehrssicher bauen, ohne sich auf unserem Grund abzustützen. Rutscht unser Zeug (Opalinuston-Formation im Übergang zur Eisensandstein-Formation; die von Sanden oder Schotter mit unbekannter Mächtigkeit überdeckt sind-Zitat Bebauungsplan) und die Abstützung, sind wir die Gelackmeierten. Lt. Bebauungsplan neigt das zu Rutschungen. Haben deshalb auch ein Megafundament beim Haus.
    Der Archi hatte das Aufschütten damals eingezeichnet. Ich hatte noch protestiert, aufgrund der Fenster kann man ja nicht aufschütten. Er meinte, das sei egal, das sagt nichts aus. (Haben zu dem Thema einen eigenen Thread aufgemacht.)
     
  6. sepp

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    ihr dürft alles bauen, was dem deutschem baurecht entspricht!
    maßgebend für dessen einhaltung ist der bebauungsplan in weiterer instanz der bauherr mit seinem bauvorlageberechtigten.
    und solche aussagen von gemeindekasperl liebe ich "... wird nicht genehmigt" und ihr sollt auf euer eigentumsrecht verzichten und den nachbarn machen lassen was er will? denen würde ich was erzählen.
    natürlich könnt ihr eine tektur des bauantrages vorlegen!
    kann aber mit höheren gebühren einhergehen.
     
  7. Hugole

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    Sehe ich das richtig? Wenn ich bei meiner Gartengestaltung innerhalb des Bebauungsplans bleibe, kann denen das schnurz sein, was ich mach. Auch wenn sie es verschlafen haben zu meckern, weil im Bauantrag höhere Aufschüttungen drin sind, wie im BP vorgesehen? BP sagt 1 m abgraben und aufschütten sind drin. Archi hat beim Pläne malen ca 1,5 m Aufschüttung an einer Stelle reingemalt. Was da Quatsch wäre, weil sonst die Fenster zugeschüttet sind.
     
  8. Julius

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    Dann schüttet doch einfach dort soviel weniger auf, daß die Fenster nicht verdeckt werden.

    Gibt es denn einen direkten räumlichen Bezug zwischen der Fenster(nicht)aufschüttung und der nachbarlichen Treppenaufschüttung?
     
  9. Hugole

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    Zwischen Fenster und Treppe sind ca. 6 m dazwischen. Das Ganze ist Hanglage. Neben den Fenstern unten ist die Terasse. Dort dachte sich der Archi eine Stützmauer. Ich hab die Ansicht mal angehängt und die Fenster in etwa eingezeichnet.
    Der Nachbar musste die Garagenansichtsfläche kleiner machen. Elegante Lösung: Treppe in die Ansichtsfläche ziehen. Dadurch kommt er aber höher mit seiner Treppe, als wenn er sie flacher machen würde. Schön für ihn, aber wir sollen das aufsstützen. Er kann es angeblich laut seinem Landschaftsgärtner nicht auffangen (1,5 m bis zur Grenze). Er meint, wir müssten das sogar, weil wir ja noch auffüllen müssen. Er hat das ja so hoch genehmigt bekommen, also macht er es so. Er ist auf dem Standpunkt, die Gemeinde hätte es uns zur Auflage machen müssen, seine Treppe aufzufangen.
    Stand jetzt ist unser Gelände so wie es ursprünglich war mit Ausnahme des für den Kran verdichteten Plateaus. Das müssen wir ja sowieso wegmachen, da auf dem Schmutzschotter nix wächst.
    Fakt ist, die Aufschüttung des Archi ging im Kenntnisvergabeverfahren durch, widerspricht aber dem Bebauungsplan. Nachbar will das wir seine Treppe aufstützen, mit allen Konsequenzen.
     
  10. sepp

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    es ist doch ganz klar.
    wenn ihr abgrabt müsst ihr des nachbarn eigentum sichern.
    wenn er aufschüttet muss er euer eigentum sichern.
    er muss seine treppe so gründen, daß die gründung auch auf seinem grundstück gesichert ist.
    wenn ihr einen lichtschacht ausgrabt, müsst ihr das gelände durch entsprechende vorkehrungen sichern (stützwand), so dass das grundstück des nachbarn keine beeinträchtigung erfährt.
    was er genehmigt bekommen hat, ist irrelevant.
    er kann sich nicht darauf berufen, daß das nachbargelände aufgeschüttet wird. es sei denn es ist im b-plan die geländeerhöhung festgeschrieben. dann wäre die neue geländehöhe als soll anzusehen.
    ansonsten gilt das bestandsgelände.
     
  11. Hugole

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    Also, verstehe ich das richtig: Wir brauchen auch nach dem Archi seinem Fehler nicht aufschütten, da der Bebauungsplan 1m Abgrabungen und Auffüllungen erlaubt. Das wir unsere Erdarbeiten stützen ist klar. Aber wir brauchen nicht des Nachbarn Zeug zu stützen. Der Nachbar wollte uns weismachen, wir müssten es. Und will von uns oder der Gemeinde die Kosten für seine Aufstützung erstattet haben.Nachdem er von der Gemeinde in den die Pläne bekam und den Stuss vom Archi sah, war es für ihn klar.
    Ab Montag müssen wir uns nun bei der Baurechtsbehörde melden.
     
  12. sepp

    sepp

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    ihr könnt sowieso nicht gezwungen werden, euer aufgeschüttetes gelände so zu verdichten, daß es für eine statische gründung des nachbarn reicht!
    völliger unsinn.
     
  13. face76

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    Es kann sein, dass ihr aufschütten müsst:

    Wenn der Bebauungsplan eine maximale Anzahl an Vollgeschossen vorschreibt und nur durch Aufschütten der Keller nicht als Vollgeschoss gerechnet werden kann, musst du in den sauren Apfel beißen oder halt Antrag auf Genehmigung stellen, damit du diese maximale Anzahl einhältst. :bef1021:
     
  14. sepp

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    das hat alles nix mit der problematik zu tun.
    hauptsache mal was geschrieben?
     
  15. face76

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    Es ist bisher noch nicht klar, weshalb das Rathaus diese Aussage gemacht hat, daher mein Einwand. Ein zweiter Plan des Architekten würde an der Abstützungssituation des Nachbarn auf SEINEM Grundstück normalerweise nichts ändern - dazu hat sepp alles gesagt.
     
  16. Hugole

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    So, nun haben wir mit der Dame vom Landratsamt telefoniert. Diese hat sich den Sachverhalt anhand von Bildern von uns angeschaut.

    Fazit der Nachbar kann seine Treppe so machen, wie er es geplant hat, ABER: "Natürlich muß Ihr Nachbar bei der Gründung der Treppe auf seinem Grundstück bleiben."

    Der restliche Text ist das übliche Wischiwaschiblabla.
     
  17. Hugole

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    Update

    Gestern gabs nun eine Diskussion mit dem Nachbar. "Zufällig" kam sein Landschaftsgärtner mit dazu.

    Wir haben uns jetzt darauf verständigt, dass er seine Treppe so baut wie er will. Am Kopf des Hangs macht er eine provisorische Abstützung aus Schmutzschotter, die zu uns rüberragt, so lange bis wir wissen, wie wir unser Gelände machen. Ob die so standhaft ist mag sich zeigen. Gartenplanung kommt bei uns so ganz am Schluss. Wir sind grad am rödeln, dass der Estrich rein kann.

    Wir hoffen jetzt, dass das "provisorisch" auch provisorisch heißt und nicht in dauerhaft umgewandelt wird und wir dann nichts mehr machen können.
     
  18. sepp

    sepp

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    ich kann nicht verstehen warum ihr euch auf son unsinn einlasst.
    glaubst du er baut später eine fundamentwand unter die treppe?, wenn ja wann?
    dann könnt ihr euch zanken bis zum umfallen, wenn ihr ein anderes geländeniveau haben wollt. :mauer
    der soll gründen wo se hingehört.
     
  19. Hugole

    Hugole

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    Spätabends, Hunger und der kam mit seinem Landschaftsgärtner. Uns kotzt das alles sowas von an. Seine Frau heulte fast rum.. Wir müssen die Treppe jetzt machen... die Mieterin will doch kommen... Unsern Archi kannst Du in die Tonne treten. Der einzige, der sich in unserem Bekanntenkreis mit auskennt, will nix von wissen. In allen Baugebieten, in denen ein Grundstück höher wie das andere ist, die wir gesehen haben, funktioniert das wohl, das jeder nach seinem Zeug schaut. Wir wollen keine A*******hnachbarn sein. Das geht grad echt an die Substanz. Es vergeht kein Tag, an dem ich mich nicht damit beschäftige. Uns wird dabei immer ein schlechtes Gewissen gemacht.. wir leben schließlich die nächsten 30 / 40 Jahre nebeneinander.

    Irgendwie müssen wir da wohl was Schriftliches aufsetzen. Oder?
     
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