Keiner verantwortlich?

Diskutiere Keiner verantwortlich? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Sache mit dem Rechtsnachfolger in Bezug ist eine gute Idee, ich werde also nochmal bein LK vorstellig werden. Einsicht in die Bauakte steht...

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  1. #21 ChristianMa, 14.06.2010
    ChristianMa

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    Einsicht in die Bauakte steht dir zu. Allerdings gibts auch Fälle, in denen die Bauakte nicht mehr vorhanden ist (Fall bereits miterlebt) - einen Anspruch auf Vorhaltung derselben besteht nicht. Aber da ist sie ja wohl noch.

    Was erhoffst du dir denn aus der Akte? Weil, was im Bauantrag dargestellt wurde muss ja nicht auch gebaut worden sein..

    Grüße Christian Martin
     
  2. bernix

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    ..dein Tag war lang und arbeitsreich? Das entschuldigt vieles....:biggthumpup:

    Die "Biene" und das "Blümchen" hat mit den zwischenmenschlichen Aktionen zweier Erwachsener auch nur bedingt was zu tun...zur Erklärung der Basics an ein Kind reichts....:D

    @Christian: die Werkstatt ist der Gutachter und oder das Gericht....
     
  3. #23 ChristianMa, 14.06.2010
    ChristianMa

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    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

    Das Gericht hat überhaupt nichts damit zu tun, denn es erfolgte ja gerade kein Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung. In deinem Beispiel wäre das also eine andere Werkstatt, die vor der Bremsenwerkstatt ebenfalls um Kostenvoranschlag gebeten wurde - jedoch bei der Reparatur nicht zum Zuge kam. Salopp formuliert.

    Der Gutachter erstellt das Wertgutachten für das Gericht(!) und nicht für die Bieter oder gar freihändigen Käufer. Hierbei ist auch wesentlich -schrieb ich bereits, dass bei diesen Gutachten erheblich größere Abweichungen (20-30% oder teils noch mehr) gegenüber den "normalen" Wertermittlungsgutachten zu tollerieren sind.

    Falls der TE seinem Anwalt nicht glaubt/vertraut wäre der Tipp einen weiteren Anwalt einzuschalten.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2010
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    Hört doch mal auf, zu streiten und bemüht statt dessen Tante google. Da findet Ihr dann u.a. folgenden link
    http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=93104&docClass=NEWS&from=AddOn.035
    Also muss schon einmal nachgewiesen werden, dass es grob fahrlässig war, das Baujahr nicht im Gutachten zu erwähnen.

    Und dann ist dieser Absatz aus dem Text höchst interessant
    Dieser Fall liegt ja ähnlich dem benannten Vergleich.

    Im Prinzip wäre also (wenn es seit dem keine höchstrichterliche anderslautende Entscheidung gibt) ein Haftung theoretisch denkbar.
    Aber die Chancen, das objektiv hinzukriegen und dann noch ein entsprechendes Urteil zu bekommen, dürften gegen 0 tendieren und einen Gang durch die Instanzen erfordern, weil der SV seine Haftpflichtversicherung im Rücken haben dürfte, die seine Prozesskosten i.d.R. trägt.

    Von daher wäre sehr zu überlegen, ob die Fragestellerin gutem Geld noch schlechtes hinterher werfen sollte!
     
  5. bernix

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    ...die Frage stellt sich ja schon bei einem normalen Mahnverfahren, wenn der Streitwert nicht so hoch ist....

    Grundsätzlich bestätigt aber dein Artikel: Es ist möglich den Gutachter zu verklagen auch wenn das Gutachten nicht für den Geschädigten erstellt wurde genauso wie eine Werkstatt zu verklagen auch wenn die Reparatur für den Vorbesitzer des Fahrzeuges durchgeführt wurde.

    @Jana: aus teilweise eigener Erfahrung: Schadenersatz gibts dann, wenn man sich nicht von anfänglichen Absagen entmutigen lässt und wenn der Fall sauber recherchiert und dokumentiert wird. Letzteres kostet Zeit und Geld...
     
  6. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Grundsätzlich kann man jeden verklagen.
    Ob er damit zu tun hat oder nicht.
    Fragt sich nur, wie grandios (und teuer) man dann scheitert...

    Ralf Dühlmeyer sagte lediglich, daß er persönlich (und daher genauso unmaßgeblich wie ich oder Du) annimmt, daß man den Fall mit dem angeführten Beispiel vergleichen könne.

    Das ist immer noch arg dünn für einen Nachweis Deiner Behauptung!

    Ich bin nach wie vor anderer Ansicht, schon weil der Autoritätsanspruch des den Vergleich empfehlenden Richters im fraglichen Fall überhaupt nirgends vorkommt.

    Und Schädigungsvorsatz (nach §826 BGB) seitens der Schlechtachters wurde ja nichtmal vom Fragesteller in Erwägung gezogen...
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Falsch bernix

    Der Artikel sagt etwas anderes:
    Er sagt 1), der Gesetzgeber wolle für solche Fälle wie den beschriebenen oder Janas Fall (immer dann, wenn es kein Urteil gibt), die Haftung des Gutachters ausschliessen, weil dieser nicht maßgeblich an der Entscheidungsfindung beteilgt war. Und 2) sagt er, dass es Fälle geben kann, in denen auch ohne Urteil das Gutachten maßgeblich für die Entscheidung war (wie bei Jana).
    3) und schlußendlich zieht der Autor daraus seine kompetente, aber immer noch ganz private Meinung, in solchen Fällen müsste der SV haftbar zu machen sein im Sinne von - es wäre sinnvoll im Sinne der Gerechtigkeit.

    Deswegen schrieb ich theoretisch, da Jana mit dieser Argumentation in den Prozess ziehen müsste.
    Nehmen wir mal den unwahrscheinlich Fall an, alle Beteilgten würden Jana glauben, das Gutachten sei entscheidungsrelevant gewesen (was der Anwalt des SV bestreiten wird).
    Dann müssten die Richter eine Entscheidung im Sinne des Autors und gegen die amtliche Meinung fällen.
    So etwas ist zwar denkbar. Aber die Chancen sind so minimal, dass Jana wohl eine Lupe brauchen würde, um sie zu sehen. Zumal das wohl bis zum BGH getrieben werden müsste.
    Denn gegen jede niederinstanzliche Entscheidung würde die Versicherung vorgehen müssen, um sich vor einer Erweiterung der Haftungrisiken zu schützen.
     
  8. bernix

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    nochmal zu dem einfachen Beispiel zurück:
    Ihr kauft ein Auto. Dieses wurde von einer Werkstatt A nachweislich (vorhandene Rechnung)einige Tage/Wochen vor dem Verkauf repariert. Das Auto verunfallt Kurz nach der Übergabe. Werkstatt B (oder eine Sachverständiger) stellt fest: Unfallursache =Fehler bei der Reparatur.
    -
    Wie gehts weiter? Wie gut sind die Chancen von Werkstatt A entschädigt zu werden (Bonität vorausgesetzt)?
    gruss
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2010
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    Wenn schon Auto, dann bitte so:

    Werkstatt A hat Bremsenbetrieb C mit den Bremsen beauftragt, deren Ausführung B nun für gefährlich hält.
    Welche Chancen hat der Käufer, von C Geld zu kriegen, wenn C Subunternehmer von A war?
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2010
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    Oder noch besser:
    A hat nach Bremsenreparatur TÜV machen lassen und ist pleite. Wie hoch sind die Chancen, Geld vom TÜV zu kriegen :D
     
  11. #31 rudi1106, 15.06.2010
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    Eigentlich hätte A auch noch die Prüfung beim TÜV abbrechen müssen, nachdem der Prüfer X durchblicken lassen hat, dass die Bremsen wohl durchgehen. Kann dann der nachträgliche Käufer B, der ohne neuen TÜV gekauft hat, Schadensersatz gegen X geltend machen, wenn ein anderer Prüfer Y keine Plakette gibt?:irre
     
  12. bernix

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    Sorry Jana

    ...manchmal geht bei den Jungs der Spieltrieb durch.....:biggthumpup:
     
  13. #33 capslock, 15.06.2010
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    Was sagt der Pfarrer?

    (unqualifiziertes Vorurteil zu den Zuständen in Südoldenburg)
     
  14. #34 rudi1106, 16.06.2010
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    bernix, das sollte die Bienchen und Blümchenerklärung dafür sein, dass die Idee, man könne den SV auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, absolut abwegig ist.

    Hör bitte auf, der jungen Frau falsche Hoffnungen zu machen. Das hier nennt sich Expertenforum. Daher besteht die Gefahr, dass dir jemand glaubt, was du schreibst.
     
  15. bernix

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    ...das hab ich nicht vor

    du könntest aber die Frage zur Werkstatt(haftung) beantworten und dann den Bogen weiterspannen und erklären warum ein SV nicht verklagbar ist (wenn dem so ist)
     
  16. #36 ChristianMa, 16.06.2010
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    Erklär du doch einfach mal, WARUM der SV erfolgreich verklagbar sein soll (insbesondere aufgrund welcher Rechtsbeziehung). Das Gutachten wurde NICHT für die TE (oder einen Rechtsvorgänger dieser) erstellt sondern für das Gericht.

    Davon abgesehen -habe ich in #11 schon geschrieben- gibt es wesentlich(!) geringere Anforderungen an ZV Gutachten (gibt auch genug Rechtsprechung dazu) und selbst wenn die Immobilie im Rahmen der ZV ersteigert worden wäre (was hier ja nicht der Fall ist) müsste grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um überhaupt Ansprüche gegen den SV erfolgreich begründen zu können.

    Grüße Christian Martin
     
  17. lulu66

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    Ich denke, mit den Fett markierten Punkten ist eigentlich schon alles klar:
    Wenn, dann hättest du direkt nach der Schlüsselübergabe reagieren müssen.

    Auch wenns vielleicht nicht mehr hilft, bleibt für mich eine Frage offen: Was für ein Baujahr steht im Kaufvertrag?

    Und warum hast du das Haus nichtmal besichtigt?
     
  18. #38 rudi1106, 16.06.2010
    rudi1106

    rudi1106

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    Hier nur mal ein paar grobe Problempunkte:

    Der SV müsste nicht nur grob fahrlässig gehandelt haben, sondern mit dem Vorsatz, der Käuferin in sittenwidriger Weise Schaden zuzufügen. Das dürfte man schon kaum hinbekommen.

    Es müsste eine zurechenbare Kausalität zwischen Gutachten und Schaden geben. Gibt es nicht, da das Gutachten nicht zur allgemeinen Bestimmung eines angemessenen Kaufpreises dient.

    Es muss überhaupt einen Vermögensschaden geben. Fraglich, da hier nicht der geschätzte Wert, sondern nur 7/10 gezahlt wurden.

    Und wenn man das alles beweisen kann, bleibt noch das erhebliche Mitverschulden der Käuferin.
     
  19. #39 Olaf (†), 16.06.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Sanfte...

    und freundliche Hinweise kannst oder willst Du offensichtlich nicht verstehen BERNIX

    Nachdem ich Dir versucht habe, Dir schon ein paar Mal zu vermitteln, dass es nicht zielführend, sondern eher verwirrend und manchmal auch grob falsch und fahrlässig gegenüber unseren "Kunden" ist, wenn Du Dich zu jedem Thema auslässt, egal, ob Du Ahnung hast oder nicht, Klartext:

    Dies ist weder eine Plattform, in dem man sich nach Lust und Laune verlustieren kann, um Arbeitspausen zu überbrücken noch der Ort, um sein eigenes Ego zu pflegen. Die Gäste erwarten zu Recht (auf Grund des Namens), dass sie fachkundigen Rat erhalten und nicht, dass von Laien spekuliert und sinnfreie Diskussionen geführt werden. Also halt Dich raus, wenn Du nichts substanzielles zum Thema beizutragen hast!
    Im Moment gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Du bremst Dich selbst oder die Mods müssten sich mal darüber unterhalten, ob Dir nicht die Schreibberechtigung entzogen wird.
    Und noch eine: Solltest Du es für angezeigt halten, darüber diskutieren zu wollen oder rumzumaulen, wird es geschossen (gesperrt) und danach intern drüber diskutiert.


    Irgendwie hab ich den Eindruck, Du bist Unternehmensberater: Überall mitreden, egal ob man mit der Materie vertraut ist, dolle Ratschläge erteilen und wenns nichts wird, war es halt nur ein Versuch.
     
  20. Huisje

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    Danke für diesen informativen Beitrag.


    @Rudi1106:
    Ist es in diesem Fall richtig, dass der TE, wenn überhaupt, nur der Verkäufer auf Schadenersatz verklagen kann?
    Wegen dessen Insolvenz, könnte der TE nur durch eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen Betrugs (so diese vorliegen würde, was nicht der Fall scheint) einen Titel erlangen, welche über dessen Insolvenz hinaus bestand hat?
    Oder gäbe es sogar in diesen hypotetischen Fall noch Probleme erfolgreich zu klagen?



    Huisje
     
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