Bauherrhaftung bei Benutzung des Privatwegs mit Baumgeräten Gewicht 48T

Diskutiere Bauherrhaftung bei Benutzung des Privatwegs mit Baumgeräten Gewicht 48T im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir möchten bei uns im Dorf ein Grundstück kaufen (808qm). Das Grundstück liegt mit der einen Seite (32m) an der öffentlichen Straße....

  1. #1 knooridje, 13.06.2010
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    Hallo,
    wir möchten bei uns im Dorf ein Grundstück kaufen (808qm). Das Grundstück liegt mit der einen Seite (32m) an der öffentlichen Straße. Dort befindet sich außerdem am Rand unseres Grundstücks eine Wallhecke, d.h. es stehen dort mehrere große Bäume, genauer gesagt 4Eichen und Buchen, die erhalten werden müssen. Die Zuwegung zum Grundstück und auch der Eingang sollen von den Privatweg verflogen, den an der schmalen unteren Seite (24m) des Grundstücks verläuft und anteilig von uns mitgekauft wird. Der Privatweg ist 3m breit, rechtsund links ist jeweils noch ca. dein Meter Platz. Es stehen noch drei weitere Häuser an den Privatweg. Der Bauunternehmer möchte jetzt, das wir von den Nachbarn (und Mitbesitzern) des Wegs die schriftliche Erlaubnis einholen, dass er den Weg mit Baugeräten im Gewicht von (48T!!!) und 4Meter Breite befahren darf und das wir als Bauherren für evtl. entstehenden Schäden haften. Ich habe nun mit den anderen Besitzern des Weges gesprochen. Sie würden uns zwar die Erlaubnis erteilen, warnen uns aber ausdrücklich davor die Haftung hierfür zu übernehmen. Da 48T ja extrem viel sind. Der Mann vom Ordnungsamt der Gemeinde teilte uns mit, dass der Bauunternehmer bereits zum Befahren und Parken auf der öffentlichen Straße eine Sondergenehmigung benötigt.
    Unsere neuen Nachbarn haben uns geraten, dem Bauunternehmer mitzuteilen, Sie wären nicht mit dem Befahren des Weges einverstanden und das er stattdessen von der öffentlichen Straße zwischen den Bäumen hindurch (Abstand ca.10m) arbeiten soll. Sie sind der Meinung, dass auf uns extrem hohe Kosten zukommen, wenn wir für den Privatweg haften würden.
    Der Bauunternehmer war noch nicht vor Ort, um sich den Bauplatz anzuschauen. Wir sollen erst mit einer Kreditzusagen zu ihm kommen, dann will er das Grundstück anschauen. (Anmerkung:Der Unternehmer baut bei uns im Landkreis sehr viel und hat beste Referenzen.)
    Ich habe jetzt Angst, dass wir Mittwoch den Kredit anfordern, er da schon eine Woche später zuteilungsreif wird und wir nachher doch nicht auf dem Grundstück bauen können, weil auf uns sehr viel höhere Kosten zukommen als wir zahlen können. Dann stehen wir da mit einem Kredit.
    Brauche dringend fachmännische Hilfe und Tipps. Herzlichen Dank. Tschüss knooridje
     
  2. #2 MoRüBe, 13.06.2010
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    MoRüBe Gast

    junge die...

    ... nen Schwertransport für nen Einfamilienhaus, das hat man nicht alle Tage:respekt

    Aber Fakt ist: selbst dann, wenn es nur "normale" Transporte wären und die den Weg dann in Grus und Mus fahren, haftet der Verursacher, also der Bauunternehmer. Und der hält sich natürlich den Rücken frei, weil er es dem Bauherrn aufs Auge drückt.

    Jetzt kann man natürlich den Weg sichern :(Blechstraße) kostet. Oder zwischen den Bäumen durch: kostet. Wenns durch die Bäume gehen kann, ist mit Sicherheit der bessere Weg, daß spart Streß mit den Nachbarn.
     
  3. #3 lawrence, 13.06.2010
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    Hinzu kommt ja auch noch, für welche Last der Privatweg ausgelegt wurde und wie der Erhaltungszustand ist. Also die Haftungsfreistellung würde ich dem BU nie und nimmer geben.
     
  4. #4 knooridje, 13.06.2010
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    Der Privatweg

    ist in einem sehr guten Zustand. Er ist gepflastert worden. Die zukünftigen Nachbarn haben mir erzählt, dass der Weg beim Bau des dritten Hauses bereits bestand und für den Bau auch befahren wurde. Allerdings nicht mit 48T und trotzdem war an den Rändern am Ende das Pflaster weggedrückt. Welche Belastung der Weg verträgt lässt sich nicht in Erfahrung bringen. D.H. es gibt nirgendwo Unterlagen darüber. Im Weg verläuft außerdem der Abwasserkanal für unser zukünftiges Haus und für das Haus gegenüber. Das macht mir eigentlich mehr Sorgen. Der Weg ist insgesamt ca. 25-30m lang. Nur das Pflaster richten oder ersetzen ist wahrscheinlich noch am günstigsten. Aber wie gesagt. Dafür haben wir eigentlich auch kein Geld. Also was würdet ihr empfehlen?
     
  5. Julius

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    Ich würd dem BU klar sagen:
    Baustellenzufahrt (und zwar für ALLE Fahrzeuge!) NUR über die "Baumseite" (also direkt von der öffentlichen Straße), sonst gibts keinen Vertrag!
     
  6. #6 knooridje, 13.06.2010
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    Ich werde morgen gleich um 8.00Uhr beim Büro des Bauunternehmers anrufen und ihm

    mitteilen, dass der Privatweg nicht genutzt werden darf. Ferner bitte ich Ihn, für diese Woche zu einem Besichtigungstermin zu kommen und das Ganze in Augenschein zunehmen. Würdet ihr trotzdem schon den Kredit beantragen oder abwarten, wie sich die Sache mit dem Grundstück weiterentwickelt? Wir haben eigentlich Mittwoch einen Termin, um den Kredit für den Bau zu beantragen. Aben gerade ein Superangebot erhalten. Der Bauunternehmer meinte, er kommt, wenn den Kredit steht. Aber dann bin ich in der schlechteren Verhandlungsposition-oder?!
    Tschüss knooridje
     
  7. #7 greentux, 13.06.2010
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    Normalerweise verhandelst Du den Vertrag mit dem Bauunternehmer. Dabei läßt Du Dich von einem Sachverständigen unterstützen. Darin sollte dann ein Finanzierungsvorbehalt enthalten sein. Danach gehst Du zur Bank und beantragst den Kredit (die Bank möchte ja auch ein paar Sachen sehen, wie Bauantrag, Bauzeichnungen, usw usf. Ggf auch den Vertrag inkl. Kostenberechnung). Wenn alles geklappt hat, werdet ihr 2-4 Wochen später den Kredit in der Tasche haben und könnt loslegen.
    Im Moment scheints mir, der Weg wäre nicht das eigentliche Problem.
    Wird das Haus eigentlich im Ganzen geliefert? Was braucht denn 48t????

    Gruß
     
  8. #8 knooridje, 13.06.2010
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    Bisher haben wir mit dem Bauunternehmer abgesprochen welche Extras (z.B. Solaranlage u.ä.) in unser Haus sollen. Dafür und für die Grundleistungen hat er ein Angebot gemacht. Ferner besitzen wir einen Innengrundriss sowie eine Wohnraumberechnung bis jetzt. Über den genauen Preis sollte nochmal verhandelt werden.Auch möchten wir die Raumanordnung nochmal geändert haben. Die Tochter des Bauunternehmers (die das Büro für ihn leitet), sagte ich solle nun erstmal den Keditrbeantragen und das mit dem Privatweg sowie der Gewichtsbeschränkung für die öffentliche Straße klären. Dann würde Sie den Grundriss anpassen und wir alles für den Vertag vorbereiten.

    Ich weiß übrigens nicht, was so schwer ist, dass es 48t wiegen soll. Auf dem Angebot des Bauunternehmers steht als Bedingung jedoch dick gedruckt
    "Die Baustelle muss befahrbar sein mit einem 48t schweren LKW,
    die Zufahrt muss mindestens 4m breit sein,
    für Schäden am Privatweg haftet der Bauherr".
    Hm das Ganze ist echt :frust!!!!
    Ist es sinnvoll die Kreditanfrage trotzdem schon Mittwoch zu stellen? Das Angebot der Bank ist echt super!
     
  9. #9 Thomas B, 13.06.2010
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    Zwei Möglichkeiten:
    - ändern
    - anderen BU beauftragen bzw. andere Angebote einholen (so dies noch nicht geschehen ist).

    Ihr müßt ja nicht mit dem BU zu dessen Bedingungen einen Vertrag abschließen.

    Wer weiß was doch noch für "merkwürdige" Formulierungen/ Forderungen zu fnden sind....?

    Thomas
     
  10. #10 BauKran, 13.06.2010
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    Vielleicht ist das mit den 4 Metern und 48 Tonnen der Standardsatz, den der Unternehmer immer dort stehen hat und er aber für euch ggf. relativiert?
     
  11. #11 wasweissich, 13.06.2010
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  12. #12 ecobauer, 13.06.2010
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    Ich wusste gar nicht, dass auf deutschen Straßen Fahrzeuge mit mehr als 40 Tonnen Gesamtgewicht ohne Sondergenehmigung fahren dürfen.
    Und mit was der da anrollen will, erschließt sich mir auch nicht.
    Oder liefert der das Haus etwa am Stück????:think
     
  13. #13 knooridje, 15.06.2010
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    Hallo,
    herzlichen Dank für die Antworten.
    Also ich habe mich mit dem Bauunternehmer auf dem Grundstück getroffen, damit er das Ganze in Augenschein nehmen kann. Dort habe ich zu ihm gesagt, dass die Anwohner nicht möchten, dass er mit so schwerem Gerät auf den Privatweg fährt.
    Jedenfalls sind nun die Baugeräte nur noch 30T schwer. Er sagt er hätte lieber ein bisschen(!) Gewicht draufgelegt.
    Nun haben wir vereinbart, dass ich bei der Gemeinde einen Antrag stelle, dass wir zwischen den Bäumen von der öffentlichen Straße arbeiten dürfen. Falls das wegen der blöden Wallhecke abgeleht wird, muss es doch der Privatweg sein.
    Allerdings würde er dann nur schräg übers Heck fahren und das über maximal 5qm. Dort liegt auch kein Abwasserkanal.
    Er hat mir zugesichert den Weg sehr gut mit Baggermatten zu schützen. Sollten trotzdem einige Steine weggedrückt werden (er sagt, etwas anderes könnte nicht passieren, weil die Qualität der Steine sehr gut ist) würden wir uns den Schaden teilen. Es sagt es ginge lediglich darum die weggedrückten Steine wieder zu richten. Preis ca.200Euro.

    Ich habe nun vor, dass in dem Bauvertrag festzuhalten.
    Ist die Absprache so ok? Was meint ihr?
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2010
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    Sorry für jetzt folgenden harten Worte, aber das muss denke ich sein!

    Du gehst die (wahrscheinlich) grösste und langfristigste Investition Deines/Eures Lebens an wie einen Osterspaziergang. :mauer

    Auf der einen Seite willst Du einen Kreditvertrag unterschreiben, auf der anderen Seite hast Du ein unverbindliches und mit 99% Wahrscheinlichkeit nach oben offenes Angebot.
    Das muss doch knallen.

    Sinnvolle Vorgehensweise:
    Mit der Stadt die Zuwegung klären (gilt dann unabhängig vom BU)
    Baugrundgutachten einholen
    Auflagen in Sachen Baum- und Wurzelschutz klären (Handschachtung im Wurzelbereich :yikes)
    Planung auf die Reihe bringen (mit BU oder Architekt(in) oder BauIng.)
    Kosten ermitteln/verbindliches Angebot bekommen
    Bankzusage einholen
    Verträge unterschreiben.

    Wenn der BU erst nach Unterschrift planen will, einen gesonderten (und in jedem Falle zu bezahlenden) Planungsvertrag vorweg abschliessen - unabhängig vom Bauvertrag.
    Geht er darauf nicht ein, ist er nicht der richtige Partner.

    Wobei ich sowieso bezweifle, dass er der richtige Partner ist, wenn er so wie beschrieben agiert.
    Wenn er nur 30 to braucht, wieso will er dann 48 freigegeben kriegen? Und wieso kann er Kosten nennen, ohne das Grundstück je gesehen zu haben? Nachtrag, ich hör Dir tapsen!

    Schalte bitte mindestens einen Gang runter, sonst wirfts Euch aus der Kurve - und zwar heftig.
     
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Bauherrhaftung bei Benutzung des Privatwegs mit Baumgeräten Gewicht 48T

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