Fertiggarage - Rücktritt vom Vertrag ?!

Diskutiere Fertiggarage - Rücktritt vom Vertrag ?! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauherren, wir haben folgendes Problem. Auf der Suche nach einer Betonfertiggarage, folgten wir einen Tipp eines guten Bekannten, der sich...

  1. #1 bauherrinX, 15.06.2010
    bauherrinX

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    Hallo Bauherren,

    wir haben folgendes Problem.
    Auf der Suche nach einer Betonfertiggarage, folgten wir einen Tipp eines guten Bekannten, der sich durch einen Herrn X von einer Firma Y beraten lassen hat und sehr positiv vom Preis/Leistung Verhältnis überrascht war.
    Darauf hin haben wir auch einen Termin mit dem Herrn X ausgemacht und waren auch positiv überrascht. Wir haben dann den Antrag/Vertrag über eine Fertiggarage unterschrieben. 5600 Euro 9x3 m inkl. Tür und gr. Fenster exkl. Selektionstor, ein super Preis für eine Betonfetiggarage, oder ?
    Als ich dann am abend mir dem Vertrag genau durchließ, konnte ich meinen Augen nicht glauben. "Stahlelemente in Systembauweise (kein Beton!)"
    Wir wollten keinesfalls eine Blechgarage. Herr X erzählte, dass die Elemente aus Stahlbeton sind ! Nur deshalb haben wir unterschieben.
    Am nächsten morgen rief ich sofort Herrn X an. Er behauptete weiterhin, es sind keine Stahlelemente sondern Stahlbetonverbund oder sowas. Dann habe ich zu der Firma angerufen und mir wurde bestätigt, dass die Wände aus verzinkten Stahl sind.
    Ich habe sofort einen Rücktritt vom Vertrag in schriftlicher Form aufgrund von falscher Beratung an die Firma gesendet und heute als Antwort bekommen, dass kein kostenloser Rücktritt möglich sei.

    WAS KÖNNEN WIR JETZT MACHEN ?
    Hat jemand Erfahrungen mit solchen Betrügern ? Soll ich einen Anwalt einschalten ?
     
  2. #2 wasweissich, 15.06.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn es system hat (das mit der falschen beratung ) werden noch andere betroffen sein .......

    die gilt es zu finden (verbraucherzentrale ??)
     
  3. #3 ecobauer, 15.06.2010
    ecobauer

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    Da der Vertrag bei euch zu Hause gefertigt wurde, dürftet ihr ja wohl auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen haben!
    Der Firma das gleiche Schreiben mit Einschreiben mit Rückschein schicken, damit ihr einen Zugangsnachweis habt.
    Eine Kostenberechnung ist in solch einem Fall nicht zulässig!
     
  4. #4 S.Oertel, 15.06.2010
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    Kein "Haustürgeschäft",

    denn die haben den "Herrn X" ja offensichtlich eingeladen - oder sind nach Verabredung zu ihm gefahren...
     
  5. #5 HolzhausWolli, 16.06.2010
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    Hat den dieser gute Bekannte auch einen Vertrag unterschrieben oder sich "nur" beraten lassen?

    Dann bitte ihn doch einfach, er soll DAS doch bitte als Ergänzung nochmals bestätigen. Möglichst mit Bezug auf eine Referenzadresse, damit auch keine Materialfehlinterpretationen mehr anfallen.

    Dann weiß also der Verkäufer nicht wie sein Lieferant fertigt?

    Ziemlich abstrus, diese Situation.

    Nachfrage: Erfordert der Anspruch eines Rücktrittsrechtes unbedingt ein unangefordertes Haustürgeschäft?

    Gleichwohl: ich würde den Auftrag per Einschreiben/Rückschein stornieren, fertig. Dem Risiko von Einwendungen -vor diesem Hintergrund- würde ich sehr gelassen entgegensehen.
     
  6. Julius

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    Das kann aber - wenn das Unternehmen es darauf anlegt - heftig schiefgehen!

    Bedenke:
    Im Zweifelsfall steht Deine/Eure Aussage gegen die des Vertreters (Du mußt nicht annehmen, daß der sich als Zeuge vor Gericht noch an den "Stahlbeton" erinnert...).
    Also hält sich der Richter notgedrungen an die Vertragsunterlagen.
    Und da steht einerseits Stahlblech und darunter Deine/Eure Unterschrift!

    Was soll der Richter dann machen???


    Fazit:
    Es ist generell irgendetwas zwischen leichtsinnig und (entschuldige!) dämlich, Verträge zu unterschreiben, ohne sie gelesen UND verstanden zu haben.


    @ Wolli
    Ja, wer den Haustürer einbestellt hat, genießt kein Widerrufsrecht.
     
  7. Dingo

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    Warum wurde der Vertrag erst am Abend genauer durchgelesen?

    Gibt es irgend welche kleingedruckten "Vertragsfloskeln" die einen
    möglichen Rücktritt vom Vertrag regeln?

    Wieviel will den die Firma als "schnell verdiente Enschädigung" haben
    und steht diese im Verhältnis für den ihr entstandenen Schaden?
    Zwischen Vertragsunterzeichnung und Auftrag sowie deinem Storno lag ja nur die Nacht und so fix werden diese wohl deine Garage nicht in die Produktion gegeben haben.
     
  8. Julius

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    Na, die Höhe des verlangten Schadenersatzes dürfte zumindest den vollständigen entgangenen Gewinn und die Provision des Vertreters ausmachen...
     
  9. derF

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    Das Rücktrittsrecht zählt m.W. in einem solchen Fall.

    Zudem haben Verbraucher ja heutzutage so gut wie bei allen Verträgen ein Rücktrittsrecht.

    Rücktritt schriftlich (Einschreiben) machen. Falls dann keine Ruhe ab zum Anwalt und den weitermachen lassen (incl. Anzeige wg. Betrug).
     
  10. Julius

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    Das
    ist Quatsch.

    Hast Du noch andere Quellen für diese Deine Annahmen als Dein Gefühl? :bef1006:

    Und wie willste dem Vertragspartner (Hersteller) Betrug nachweisen?
    Das würde bedeuten, daß der Käufer nachweisen müßte, nicht lesen zu können...
     
  11. #11 Baufuchs, 16.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann guck mal BGB § 312:

    Fragesteller hat den Berater zu sich nach Hause bestellt. Da ist nix mit Widerrufsrecht wg. "Haustürgeschäft".

    Wieso die Verbaucher heutzugtage bei fast allen Verträgen ein Rücktrittsrecht haben sollen, musst du mal belegen.
     
  12. #12 Olaf (†), 16.06.2010
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    Er....

    hat doch Recht!

    Hat ja nicht behauptet, dass das dann kostenfrei ist:D
     
  13. #13 haitabu, 16.06.2010
    haitabu

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    Hallo,
    wenn es die Firma ist, die einen schottischen Titel hat, würde ich sofort einen Anwalt einschalten. Die waren auch bei uns. Gingen dann aber schnell wieder, weil es ziemlich primitiv und unprofessionell wurde.
    Fehlte nur noch, dass sie meine Unterschrift selber draufgestzt hätten.
    Die Foren ware voll von dieser Company. Die haben dann eine PR Agentur eingeschaltet, damit beim googeln nur noch Positives kommt. Fertigen in Polen.
    Warnbriefe bezügl. dieser Fa. gingen auch von seriösen Wettbewerbern raus.
    Mir fällt der Name nicht ein, aber die stellen hochwertige Carports her.

    Falls es nicht die Firma ist, dann bitte ignorieren. Aber ich reg mich immer noch über die Machenschaften auf, wenn ich nur Wellblech höre...:offtopic:

    Die haben sich bei uns dermassen daneben benommen und gelogen unfassbar....

    LG
    Hait(h)abu
     
  14. derF

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    Bei Kaufverträgen, die nicht als Präsenzgeschäft geschlossen werden z.B.
    D.h. alles was Du im Internet bestellst, kannst Du einfach zurückschicken. Und dabei muss der Verkäufer sogar die Versandkosten tragen :mauer (gabs vor Kurzen ein Gerichtsurteil, meine von EuGH).

    @Julius: falls der Herr hier nur als Vermittler tätig ist, so kommt der Vertrag erst nach Annahme durch den Hersteller zustande. Falls BauherrinX ihre Willenserklärung vor Annahme des Herstellers widerruft, so ist nie ein Vertrag zustande gekommen.
    Falls der Herr die Vollmacht hatte, Verträge rechtsgültig im Namen des Herstellers abzuschließen, so muss sich der Hersteller auch das Handeln dieses Herren anrechnen lassen.

    Unabhängig davon könnte BauherrinX ihre Willenserklärung nach §119 BGB widerrufen, somit wäre auch kein Vertrag zustande gekommen.

    Aber da wir hier alle keine Rechtsanwälte sind, sollte BauherrinX sich m.E. von einem Anwalt beraten lassen, falls der Hersteller auf eine Zahlung besteht (wie oben auch schon geschrieben).
     
  15. KlausK

    KlausK Gast

    Kleine Korrektur: der Rücksendewert muss 40€ überschreiten, sonst trägt der Käufer die Versandkosten, §357 Abs.2 BGB. Gilt schon seit 2004.
     
  16. #16 bauherrinX, 18.06.2010
    bauherrinX

    bauherrinX

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    Herzlichen Dank für eure zahlreichen Antworten.
    Wir haben natürlich schriftlich mit Einwurfeinschreiben den Antrag gekündigt, bzw. sind zurückgetreten.
    Als Antwort:
    Kein Rücktritt möglich, da kein Haustürgeschäft, Rücktritt nach 25% der Gesammtsumme möglich.
    Ich denke nicht, dass es sich um eine skandinawische Firma handelt.
    Diese Firma sitzt bei Bielefeld.
    Meine Frau und ich haben eindeutig Stahlbeton verstanden.
    Ausserdem wurde meinem Bekannten auch von Stahlbeton erzählt, der aber noch keinen Vertrag unterschrieben hat. Dann steht es bereits 3:1 und womöglich gibt es noch mehr Geschädigte.
     
  17. #17 HolzhausWolli, 18.06.2010
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

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    Könnte dieser Zeuge bei Aussage gegen Aussage etwas bringen?
     
  18. #18 bauherrinX, 18.06.2010
    bauherrinX

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    ...das ist eine gute Frage. Jedoch gibt es mehrere Personen, denen mit Absicht falsche Infos gegeben wurden. Ich denke das bringt schon was, wenn es hart auf hart kommt.
     
  19. #19 Baufuchs, 18.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bevor weiter Recht gebastelt wird:

    Mit den Unterlagen zum Anwalt. Sonst wird das nix.
     
  20. #20 Gast360547, 18.06.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    der gockel hilft

    Moin,

    wenn es die sind, die ich beim googlen gefunden habe (drei Buchstaben?), dann habe ich lediglich einen, sehr versteckten Hinweis gefunden, wonach der Werkstoff Stahl bei Garagen nahezu unbegrenzte Gestalatungsmöglichkeiten bietet.
    Sonst nirgends ein Hinweis. Die Oberflächen sehen aus, als wenn es ein Rauputz ist.

    Grüße

    stefan ibold
     
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