Verrechnung von U-Werten

Diskutiere Verrechnung von U-Werten im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Zusammen, ich hab' da mal eine Frage ;-). Ich bin gerade in der Hausplanung. Im Haus ist eine ELW im EG vorgesehen. Nun hat mein...

  1. USERBC

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    Hallo Zusammen,

    ich hab' da mal eine Frage ;-).

    Ich bin gerade in der Hausplanung. Im Haus ist eine ELW im EG vorgesehen.

    Nun hat mein Statiker für die Aussenwand der ELW einen U-Wert von 0,38 vorgesehen. Lt. Architekt und Statiker sei dies vollkommen in Ordnung, da der Gesamtwärmebedarf und der Gesamttransmissionswert einem Effizienzhaus 85 entsprechen würde.

    So wie ich die ENEV bisher verstanden habe, muss ich aber bei JEDEM Gebäudeteil die ENEV mindestens einhalten UND die Aussenwand der ELW ist meiner Meinung nach eine Aussenwand und keine Wand gegen Erdreich oder gegen einen unbeheizten Raum.

    Daher werden wird dies so sicher nicht machen. Aber wer hat hier Recht ? Ich oder die Fachleute ?

    Wer wäre im Fall der Fälle haftbar (Bussgeld bis 50 000)? Ich als Bauher oder die Fachleute ? Ich hätte ja eigentlich nicht leichtfertig gehandelt, schließlich habe ich ja einen Architekten beauftragt das Haus zu planen (und der muss die aktuellen Vorschriften kennen und einhalten).

    Schon mal vielen Dank.

    Euer UserBC
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    na toll :p
    was wird das? da ist ein halber t7 (21cm) noch besser ..
    die frage, wer haftet, stellt sich doch nicht, da das noch nicht gebaut ist ..
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 16.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Warum soll die ELW einen anderen Dämmwert als der Rest des Hauses haben????
    Und warum bestimmen Architekt und Statiker so was? Du bezahlst, also bestimmst Du.
    Oder sind Statiker & Architekt gar nicht "Deine", sondern vom GÜ???
     
  4. #4 F Gleiwitz, 16.06.2010
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    Scheinbar willst du ein Wohngebäude mit einer Einliegerwohnung errichten.
    Wenn dem so ist, dann ist der Energieausweis sowie der EnEV Nachweis für das Gesamtgebäude zu erstellen.

    einzelne Bauteile können mit ihrem U Wert schlechter sein als die Referenzwerte der EnEV, es kommt auf die Gesamtbilanz des Gebäudes an.

    Effizienzhaus 85 ?
    wenn alle deine Außenwände diesen U Wert haben, scheint da wohl ein Rechenkünstler am Werk zu sein

    Nähere Angaben zum Gebäude wären nicht schlecht
     
  5. USERBC

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    Verrechnung

    Hallo Zusammen,

    schon mal vielen Dank für die Antworten.

    Der U-Wert der restlichen Wände liegt bei 0,21.
    Eben, bestimmen tue ich das, daher wird es auch nicht so gemacht.

    Aber dürfte der U-Wert der ELW-Aussenwand wirklich so schlecht sein ?

    Und wer WÜRDE im Extremfall haften, wäre es so gebaut worden und zu einem Verstoß gegen die EnEV gekommen ?

    Ich oder der Fachmann, den ich mit der Planung beauftragt habe ?

    Gruss
    UserBC
     
  6. #6 F Gleiwitz, 16.06.2010
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    wie bereits gesagt

    einzelne Bauteile können mit ihrem U Wert schlechter sein als die Referenzwerte der EnEV, es kommt auf die Gesamtbilanz des Gebäudes an

    Wichtig ist das der Mindestwärmeschutz nach DIN eingehalten wird ( ist er auch)
    Das Beiblatt 2 der DIN 4108 beachtet wird usw.

    Sprich den Archtitekten bzw EnEV NAchweisersteller drauf an und lass es dir erklären.

    Jedes Bauvorhaben ist anders, hat seine Besonderheiten und spezielle Ausführungsvarianten bei Umsetzung, die man einfach so nicht im Internet klären kann.

    Das lässt sich auch nicht so einfach beantworten

    Was ist denn wenn:
    jemand den Nachweis erstellt auf Grundlage von Plänen des Architekten.
    der Architekt ändert im Nachhinein die Pläne, gibt dem EnEV Ersteller aber keine Rückinfo

    oder
    oder
    oder

    es kommt immer auf die Situation an, pauschale Aussagen sind da schwer zu treffen
     
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