Schaden! Durch falsche Beratung?

Diskutiere Schaden! Durch falsche Beratung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das... Die generelle Beratungspflicht besteht dann, wenn die Bank nicht davon ausgehen kann, dass ich mich ohnehin sehr gut auskenne. Da ich...

  1. #21 Olaf (†), 24.06.2010
    Olaf (†)

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    Das...

    ist genau der Punkt, der mich am meisten interessiert, wo er den hervorgezaubert hat. Es geht hier nicht um eine Geldanlage! Woraus soll die sich denn ergeben?
     
  2. mick77

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    Bei einer Geldanlage muss die Bank quasi "vorauseilend" auf Risiken aufmerksam machen. Dies ist hier nicht der Fall. Klar.

    Ich habe die Bank ja aber direkt gefragt, was zu tun ist. Die Antwort der Bank war unvollständig. Es wäre ok gewesen wenn die Bank gesagt hätte: "wenden Sie sich bitte direkt an die KFW" oder "beachten Sie die Bedingungen der KFW" oder sonstwas. Aber das haben sie nicht getan, daher musste ich davon ausgehen, dass ich mich auf die Aussage der Bank verlassen kann.

    Ich bin aber ja auch nur Laie und hoffe, dass ich das Prinzip richtig verstanden habe, auf dessen Grundlage der Anwalt nun aktiv wird. Er selber schätzte die Chance immerhin recht gut ein.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Für Banken gehört das zum Tagesgeschäft, und nachdem die sich in den vergangenen Jahren einige blaue Augen abholen durften, wurden bei allen Banken mit denen ich zu tun habe die Verträge überarbeitet. Ich möchte nicht behaupten dass diese wasserdicht sind, bin ja nur jur. Laie, aber deren Rechtsabteilungen sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen.

    Bin gespannt darauf.

    Ich bin weiterhin der Meinung, dass man zumindest hätte versuchen sollen eine Kulanzregelung zu finden die noch im Kompetenzbereich des Sachbearbeiters liegt. Jetzt geht die Sache einige Etagen höher und natürlich auch an die Rechtsabteilung. Damit werden bankintern Vorgänge angestoßen die man so einfach nicht wieder aufhalten kann.

    Trotzdem, viel Erfolg.

    Gruß
    Ralf
     
  4. mick77

    mick77

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    Das hatten wir natürlich vorher getan! Aber diesen Spielraum hat er einfach nicht. (Oder er sieht es halt einfach anders als wir.) Er selber hatte auch bereits gesagt, dass wenn wir der Meinung sind, dass er einen Fehler gemacht hat, ich mich halt schriftlich an die Bank wenden muss. Genau damit der Vorgang auch innerhalb der Bank die bürokratischen Wege durchläuft und in der Bank andere darüber befinden können.

    Dieses Schreiben setzt jetzt halt für uns der Anwalt auf und nicht ich selber. Als Laie hat man dort ansonsten m.E. einen sehr schweren Stand!

    Ich denke bis die Reaktion der Bank vorliegt ist alles weitere tatsächlich reines Spekulieren.

    Noch mal vielen Dank an alle!
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Jepp. Achte mal darauf ob man Dir einen neuen Sachbearbeiter zuteilt bzw. ob Dein Engagement in eine andere Abteilung wandert. Dann s.o. nach Alternativen Ausschau halten.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ganz einfaches Beispiel:

    Als die Banken letztes Jahr auf Grund der EG-Richtlinien ihre Geschäftsbedingungen überarbeiten mussten, hat man gleich einigen "lästigen Balast" mit abgeworfen - so auch die Plausibilitätskontrolle Konto Nr. und Empfängername -.
    Als ich in diesem Punkt von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollte, hat meine Bank mir mitgeteilt, man würde dann die Geschäftsbeziehung beenden müssen. Nach 35 Jahren ohne Miese auf dem Konto.

    Aber Deine Bank ist bestimmt anders :D
     
  7. #27 Baufuchs, 24.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da liegt der Hase im Pfeffer, die haben 35 Jahre an dir nichts verdient.:biggthumpup:
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Uppps :o
     
  9. mick77

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    Der Ombudsmann...

    Hallo zusammen,

    hier also mal ein Update in der Sache, denn es sind inzwischen 15 Monate vergangen und seit heute gibt es eine (Vor-)Entscheidung.

    Der Verlauf:
    Im Juli 2010 begann unser Anwalt die Bank anzuschreiben. Zunächst reagierte sie gar nicht, was den Anwalt doch sehr verwundert hat. Anschließend wurde mehrere Briefe mit der Rechtsabteilung der Bank gewechselt, in denen die Bank mehrmals die Begründung änderte, warum wir denn selber Schuld seien. (z.B. zu passiv von uns, wir hätten ein Merkblatt erhalten als Bestandteil des Vertrages etc.)

    Im Februar 2011 schrieb unser Anwalt dann ein letztes Mal, wir konnten gegen alle Behauptungen der Bank unsere Forderung aufrecht erhalten - dieses "Merkblatt" hatten wir z.B. nicht bekommen. Alle Vertragsunterlagen (auch AGBs usw.) wurden von uns unterschrieben - als unser Anwalt dann im Februar nach einer Kopie des unterschriebenen Merkblatts fragte, hat die Bank nicht mehr reagiert!

    Um einer Klage vorzubeugen, haben wir dann an den Ombudsmann der Banken geschrieben und heute kamm dann endlich die Entscheidung:
    Der Ombudsmann schlägt einen Vergleich vor. Die Bank soll 2/3 des Schadens übernehmen. Interessant ist die Begründung, denn dort werden die Argumente der Bank erheblich angezweifelt. Weiter heißt es zu dem 2/3 Anteil, dass diese Quote aufgrund des deutlich höheren Prozessrisikos zu Lasten der Bank gewählt wurde. Letztlich müssten aber Zeugen angehört werden, was im Schlichtungsverfahren aber generell ausgeschlossen ist - also kein richtiges "Schlichtungsurteil". Es wurde aber auch noch mal darauf hingewiesen, dass dieses Urteil ohnehin für die Bank nicht bindend wäre, da der Streitwert zu hoch liegt und daher dieser Vergleichsvorschlag gewählt wurde, weil er im Sinne der Kläger sei.

    Wie geht es weiter? Wir werden diesen Vergleichsvorschlag wohl akzeptieren, weil ich dann auch froh bin, dass die Sache zu einem Ende kommt. Allerdings bin ich gespannt, wie die Bank antwortet. Sollte sie dem Vergleich nicht zustimmen, werden wir wohl klagen (auch bestärkt durch die rechtliche Prüfung des Schlichters).

    Was bleibt ist die Erkenntnis, dass wir wirklich Glück haben, damals so viel per mail bzw. Post erledigt zu haben. Ohne diese schriftliche Dokumentation hätten wir keine Chance gehabt.

    Außerdem haben wir gelernt, wie das Geschäftsgebaren unserer Bank in kritischen Situationen ist. Nicht so sehr das Nicht-Anerkennen-Wollen der Schuld war befremdlich, sondern eher die Art und Weise. Vom schlichten Versuch es einfach auszusitzen, bis hin zu m.E. eher fadenscheinigen, sich teilweise widersprechenden und nicht belegbaren Argumenten. Insofern stellt sich für uns inzwischen weniger die Frage, ob die Bank uns eine Anschlussfinanzierungen geben wird, sondern eher, ob wir überhaupt mit der Bank weiterhin zusammenarbeiten möchten.

    Vielen Dank bis hierhin für die interessanten Gedanken und teilweise auch kontroverse Diskussion / Kritik.

    Viele Grüße
    mick
     
  10. #30 Vanessa Weber, 22.04.2022
    Vanessa Weber

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    Lieber Mick77,

    haben Sie hier etwas erreichen können?
    Ich wurde von meiner Bank damals falsch beraten.
    Mir wurde ein KfW Kredit ausgeredet, man hat mir stattdessen einen Bausparvertrag verkauft.
    Im Nachhinein stellte sich nun heraus, dass mir ein sehr hoher Schaden entstanden ist (fast 20.000 Euro).
    Für mich ist das ein großes Problem. Mir ist ein dieser Schaden entstanden. Natürlich beauftragte ich einen Fachanwalt, davor war ich bei dem Obmudsmann, aber die Bank streitet jegliches Fehlverhalten ab, wir müssen also vor Gericht ziehen. Leider kann ich mir ein Gerichtsverfahren nicht leisten. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert (Kaufsumme der Wohnung). Da es sich um einen Neubau handelt, übernimmt auch leider keine Rechtsschutz etwas, sodass ich nun wirklich kräftig in den .... bin. :-( Mich würde daher sehr interessieren wie die Sache bei Ihnen ausging. Viele Grüße
     
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