Fliesen Preis festgelegt - wo muß ich einkaufen?

Diskutiere Fliesen Preis festgelegt - wo muß ich einkaufen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In der Baubeschreibung wurde ein Fliesenpreis von 30,- Euro/qm festgelegt. Weiteres ist aus der Baubeschreibung nicht zu entnehmen....

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  1. #1 luciluci, 18.06.2010
    luciluci

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    In der Baubeschreibung wurde ein Fliesenpreis von 30,- Euro/qm festgelegt.
    Weiteres ist aus der Baubeschreibung nicht zu entnehmen. Grundsätzlich kaufe ich kein Neuwagen zum Listenpreis haben wir den Generalunternehmer mitgeteilt. Dessen Aussage, "nein sie kaufen bei uns im Großhandel" haben wir vertraut.:mauer
    Jetzt werden wir zu eine ganz edlen Firma geschickt die V&B Fliesen das doppelt verlangen wie z.B. im Internet angeboten. Kein Großhandelspreis. D.h. wir zahlen dann die Fliesen 2x. Bei 100 qm kommt da was zusammen. Sanitär sollen wir auch im Großhandel kaufen...
    Ich glaube nicht, daß ich rechtlich verpflichtet bin, teuer einzukaufen. Einen Passus konnte ich im Vertrag nicht finden. Wir bauen nach VOB. Ihr könnt mich sicher eines bessen belehren...:bef1021:
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso, das Wort hat er doch gehalten. Er hat doch nicht zugesagt, seine Rabatte durchzureichen!

    Natürlich bekommt der Fliesör auf die Preise, die im Schauraum angeschlagen sind, zwischen 30 und 50 % Rabatt.
    Dafür muss er aber seine Gemeinkosten an den Fliesen
    Verschnitt
    Bruch
    Verhau
    usw. bestreiten.

    Bemüh mal die Suche ein bissel, so eine ähnliche Debatte hatten wir grad erst.

    Als Kaufmann solltest Du Dich nicht nur mit Sparen, sondern auch mit Verträgen und der Tatsache, dass man diese vor Unterschrift wasserdicht macht, auskennen.
     
  3. #3 MoRüBe, 18.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sag mal Herr Kaufmann ...

    ... wo hast denn Du Deinen Job gelernt? Bei Qualle?:mauer

    Glaubst Du ernsthaft, Dein Vertragspartner ist ein Wohltäter, der alles umsonst macht??

    Wenn Du das auf Deinen Job ummünzt, dann kauf ich gerne bei Dir ein.

    mannmannmann, ich glaubs doch nicht mehr:mauer
     
  4. #4 luciluci, 18.06.2010
    luciluci

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    "Ach Herr Dühlmeyer, wie nett Ihre Ratschläge/Belehrungen wieder sind".
    Wir haben schon sehr versucht alle Unwegbarkeiten im Vorfeld abzustellen, daß wird einen aber wohl nie ganz gelingen. Es ging aber hier grundsätzlich um die Frage ob ich verpflichtet bin (wenn keine Angaben/ Besichtigung/ Ausstellung o. ä.im Vertrag steht) "fahren Sie doch mal dort hin" zu folgen.
    Ich suche jetzt noch mal...
     
  5. #5 Baufuchs, 18.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schon die

    Frage "wo muss ich kaufen?" ist nicht korrekt gestellt.

    Du hast schon gekauft und zwar bei deinem GU.
    Der zeigt dir jetzt seine 30.- € Fliesenkollektion bei seinem Lieferanten.

    Umgekehrt wird ein Schuh draus:
    Wieso solltest Du den GU zwingen können die Fliesen z.B. im Internet zu bestellen?
     
  6. #6 ReihenhausMax, 18.06.2010
    ReihenhausMax

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    Hallo Luciluci,

    ich glaube nicht, daß Du da große Chancen hast ... Ich gehe mal von
    aus, daß Du die Fliesen nichtmal selber kaufen wirst sondern das der GU macht.
    Hast Du denn schon mal mit dem GU gesprochen, ob der "Ladenpreis" für Dich gilt? Ansonsten hilfts in dem Bereich wohl nur, wenn man sich vorher selber die Fliesen
    und Sanitärartikel aussucht, Preise aus dem Internet besorgt und die
    bei der Verhandlung auf den Tisch legen kann. Dann kann sich der GU
    überlegen, ob er mit viel Ärger in diesem Bereich seinen Schnitt machen
    will oder wo anders. In dem erwähnten Thread hat mir auch keiner beantworten
    wollen/können, ob es mit Blick auf die Steuern günstiger ist, wenn der
    Handwerker über den EK/VK Preis des Materials seinen nötigen "Gewinn"
    macht oder über die Arbeitsstunden (die ich als Kunde in gewissen Grenzen
    und wohl nicht beim Neubau als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen kann).
     
  7. WolfB

    WolfB

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    Fliesen für 30 Euro

    ....In dem Angebot hat der Verkäufer halt "Fliesen für 30€" kalkuliert, und weil er so ein netter "Anbieter" ist, wollte er Dir sozusagen das Suchen nach einem Fliesenladen erleichtern.

    Ich würde an Deiner Stelle die Fliesen der Wahl suchen, Angebot machen lassen und dann den Verkäufer informieren: Kaufen Sie dort die Fliesen oder machen wir einen Vermerk und ziehen´s von der Rechnung ab.
    Dann kann er sich äußern.
    Verträge gehen nicht immer nur vom Vertragstext aus, sie können auch interpretiert werden, dazu bedarf es uU eines Fachmanns.

    Probieren schadet nix, wir haben in ähnlicher Situation die gesamten Fliesenarbeiten (vorher) aus dem Vertrag genommen und selbständig vergeben.

    gruß wolf
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist das entscheidende Wörtchen.

    Luciluci ist aber im Status >>hinterher<<. Die Gutschrift, die vom GÜ bekommen wird, ist so klein wie die Preise aus der Werbung mit der Blubb-Verona.

    Ihr habt scheinbar alle das System GÜ (egal ob gut oder schlecht) nicht verstanden. Er kann einen Festpreis nur kalkulieren, wenn die Rahmenbedingungen stehen!
    Und zu den Rahmenbedingungen gehört halt auch sein fixer Rabatt beim Fliesengroßhandel (bzw der seines Subs).

    Natürlich kann der auch in den Vertrag reinschreiben - Fliesen 20€ netto lt. Rechnung des Fliesengroßhandels.
    Dann bekommt Ihr den Rabatt - jedenfalls scheinbar.
    Denn der Fliesör rechnet dann Verhau, Verschnitt, Transport, Bruch usw halt in den Verlegepreis ein - und am Ende seit Ihr bei genau der selben Summe. Auf Heller und Pfennig!
     
  9. #9 MoRüBe, 18.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    das ist genau die...

    ... Hamburger Finanzierung:mega_lol::mauer
     
  10. #10 Baufuchs, 18.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    Ding wirft der GU in den Papierkorb.
     
  11. WolfB

    WolfB

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    Liebe Experten, es gibt doch nix Einfacheres als es zu tun. Ja, soll er doch das Schreiben in den Papierkorb schmeissen, wenn man schon dumme Verträge unterschrieben hat, kann "Dummstellen" doch auch nicht mehr schaden. Im Übrigen, Hinweis auf Fachmann "Anwalt" nicht verstanden ?

    Vertragsgestaltung kann auch sittenwidrig sein, genau diese Formulierung "Fliesen für 30€" sind uU. sittenwidrig, wenn damit nur das von einem Vertragspartner gemeinte herauskommt.

    Glaubt Ihr im Ernst, währen meiner Bauphase hätte ich nicht Nachträge bekommen? Glaubt Ihr im Ernst, ich hätte alle so bezahlt? Glaubt Ihr im Ernst, gerade mein GU war ein Trottel ?

    Und jetzt lasst das Messer stecken und beschimpft mich nicht wieder als doofen Laien, mein Haus steht......

    gruß wolf
     
  12. #12 githero, 18.06.2010
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    Das wird Dir auch keiner pauschal beantworten können. Grundsätzlich könnte es egal sein, wo der "Gewinn" herkommt. Aber der Handwerker wird versuchen, den USt-Teil gering und den Vorsteuerteil hoch zu halten, da er beides miteinander verrechnen kann. Wie er das am besten anstellt, kommt immer auf den Einzelfall an.
     
  13. #13 ReihenhausMax, 18.06.2010
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    Die Steuerersparnis auf Kundenseite wäre natürlich auch zu berücksichtigen
     
  14. #14 Olaf (†), 18.06.2010
    Olaf (†)

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    Was...

    willste dann noch hier außer rumschwätzen?
     
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