Firma baut nicht weiter, Vorgehen?

Diskutiere Firma baut nicht weiter, Vorgehen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ein Nebengebäude, dessen Fundament noch im Dez. 09 gemacht wurde, wird nicht fertiggestellt bzw. nur Teilarbeiten werden alle paar...

  1. #1 Tristan, 19.06.2010
    Tristan

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    Hallo,

    ein Nebengebäude, dessen Fundament noch im Dez. 09 gemacht wurde, wird nicht fertiggestellt bzw. nur Teilarbeiten werden alle paar Wochen gemacht.
    Seit 2 Monaten wartet jetzt das Stahlgeflecht der Wände auf EInschalung. Vereinbarte Termine wurden mehrfach nicht eingehalten.
    Kann man der ausführenden Firma eine Frist setzen ? Ist das sinnvoll oder welche Druckmittel gibt es, den Bau endlich fertigzustellen?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Danke!.

    Schönen Samstag,
    Tristan
     
  2. #2 Olaf (†), 19.06.2010
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    Was...

    steht denn in Euerem Vertrag zwecks Fertigstellung?
     
  3. #3 Thomas B, 19.06.2010
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    Habt Ihr schon was gezahlt und wenn JA wieviel (prozentual). Evtl. hat der AN sein Geld schon verdient (wenn zu viel gezahlt wurde) und ist nun nicht so recht motiviert....
     
  4. #4 Gast23627, 19.06.2010
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Fristsetzung

    nur schriftlich mit Terminangabe und per Einschreiben mit Rückschein an den AN senden.
    Nach verstreichen der Frist nochmals ebenfalls schriftlich ectr. eine Nachfrist setzen.
    Nutzen Sie mal die Suchfunktion hier dazu.
    mfg.
     
  5. #5 Tristan, 19.06.2010
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    Danke für diese gute Frage...Hab meine Unterlagen durchgesehen und bemerkt, daß das Nebengebäude ein Nachtrag war und ich diesen Vertrag nicht finde.
    lt. Bauzeitenplan 4.12.09, allerdings traten davor Verzögerungen ein, die nicht im Verschulden dieser Firma lagen. Andererseits ist das jetzt ein halbes jahr her...Und viel weiter sind sie nicht gekommen.

    MfG,
    Tristan
     
  6. #6 Tristan, 19.06.2010
    Tristan

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    Gezahlt noch gar nichts, keinen Cent, kam keine Rechnung!
    Es ist ja auch die Frage, welche Konsequenz eine FRist hat?
    Tristan
     
  7. sepp

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    bgb oder vob vertrag?
    eine fertigstellungsfrist kannst du nicht setzen, wenn sie nicht verienbart wurde.
    aber - eine frist für den leistungsbeginn und eine mahnung für leistungsverzögerung. die können genauso in vertragskündigung und schadensersatz enden. das sollte aber ein fachanwalt durchspielen.
    nachtrag - wenn es ein richtiger nachtrag ist (vertragssache), gilt er als zusatzleistung zum hauptauftrag und dann gelten dessen konditionen,
    wenn keine fristen vereinbart wurden.
     
  8. #8 Tristan, 19.06.2010
    Tristan

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    Drüber steht: Bauwerksvertrag, GEwährleistung nach VOB.
     
  9. #9 Tristan, 30.06.2010
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    So...

    ...mit weiterem Zureden und Quälen durch Anrufe oder warum auch immer: Firma baut weiter, sogar richtig flott.
    Zwischendurch war nochmal ein LKW kaputt und alles mußte umgeladen werden (....wo kann man eigentlich das Buch: "1001 Ausrede für Handwerker" kaufen und warum nehmen alle dann immer nur die Ausreden der ersten 2 Seiten??).


    Danke allen Beiträgern.

    Schöne WM, Handwerker haben ja immer mindestens 2 Tore gemacht....

    Tristan
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2010
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