Tiefgarage anders gebaut-vor erker-als im notarvertrag

Diskutiere Tiefgarage anders gebaut-vor erker-als im notarvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo, wir haben uns eine eigentumswohnung gekauft erdgeschoß. nachdem kein duplexparker genehmigt wurde, wurde eine tiefgarage gebaut, von der...

  1. dani35

    dani35

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    hallo,

    wir haben uns eine eigentumswohnung gekauft erdgeschoß. nachdem kein duplexparker genehmigt wurde, wurde eine tiefgarage gebaut, von der die einfahrt auf unserem sondereigentum gebaut wurde. anders wie vereinbart und notarvertrag eingezeichnet wurde nun die wand der tiefgarage höher gebaut als vereinbart vor unserem erkerfenster! ausserdem hat sich durch den bau unser stellplatz der neben der tiefgarageneinfahrt ist von 2,48m auf 2,20m reduziert. weiß jemand was wir da nun machen können? oder ob uns eine entschädigung zusteht? ausserdem wäre einzugstermin 31.5. gewesen! können wir da was machen? danke
     
  2. #2 planfix, 20.06.2010
    planfix

    planfix Gast

    worauf beruht der kaufvertrag? baugenehmigung?
    wurde beim bau davon abgewichen?
    mindeststellplatzbreite für stellplätze:
    1. beidseitig frei = 2,30m,
    2. einseitige wand = 2,40m,
    3. beidseitig wände= 2,50m
    ...
     
  3. dani35

    dani35

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    stellplatz hat zwei wände! und im notarvertrag ist mehr sondernutzung eingezeichnet und es wurde uns vorher ein anderer plan von tiefgarageneinfahrt gegeben wo die wand viel weiter unten anfängt. der bauträger hat die einfahrt verschoben. so wie es jetzt ist hätten wir nicht gekauft es wurde uns anders zugesichert. jetzt sind wir natürlich sehr enttäuscht und wütend über diese wand vor dem erker! da braucht man keinen erker mehr! siehe anhang notarvertrag rot gestrichelt ist alles tiefgarage und unser sondernutzungsrecht! und es wurde anders genehmigt in der baugenehmigung!
     
  4. #4 planfix, 20.06.2010
    planfix

    planfix Gast

    dann isses kein stellplatz mehr, weil so nicht als stellplatz nutzbar.
    abweichung von der baugenehmigung, ich weiß nicht wie weit diese ausgereizt wurde, ... grenzbebauung usw..
    ihr könntet laut klappern und ärger machen, stellplatz nicht nutzbar, wertminderung, gegebenenfalls vom vertrag zurücktreten, doch was hilfts? dazu müsstet ihr wohl als erstes den weg zu einem anwalt für baurecht wagen. der kann euch dann weiterhelfen, wenn er nicht lieber die fette kröte bedient.
     
  5. dani35

    dani35

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    danke! ja wir haben uns schon bei rechtsbeistand erkundigt! und der sagte ziemlich das gleiche, schriftlich ankündigen, drohung rücktritt, und dann verhandeln. ich dachte nur ob es da wohl ein ungefähre vorstellung von entschädigung wg wertminderung, stellplatz gibt. wir dachten an ersatzstellplatz und 10000 euro entschädigung. kaufpr. wohnungspreis ca. 350000,-.??
     
  6. Huisje

    Huisje

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    Schon mal überlegt welche Wertminderung beim Verkauf (wenns euch irgendwann woanders hinzieht) eines 350T€-ETW entstehen können, durch einen solchen Makel?
    Darüber würde ich mich persönlich noch mehr Gedanken machen, als über den Stellplatz.

    Die Folgen der geänderte TG wären durchaus eingreifend genug, um einen Rücktritt ernsthaft in Betracht zu ziehen.
    Ob das sich realisieren lässt kann euer Rechtsbeistand am besten einschätzen.



    Huisje
     
  7. Eric

    Eric

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  8. #8 rudi1106, 21.06.2010
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    Hier ist übrigens der Aufsatz online abrufbar.

    Interessant wäre es vielleicht, mal mit einer Klage auf vertragsgemäße Herstellung zu drohen. Gab es schon eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums? Falls nicht, sollten die Punkte dort als Mängel festeghalten werden.
     
  9. Huisje

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    Wieviel höher wirds?
     
  10. #10 Thomas B, 21.06.2010
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    Etwas weiter gefaßt:

    Hier habt eine Wohnung m. 2 Stellplätzen erworben. Auf Grund einer planerischen Änderung ist der Stpl. jetzt nur noch 2,20 m breit, mithin erfüllt er also nicht die Anforderungen an einen Stellplatz.

    Unabhängig von dem tatsächlichen Wertverlust der Wohnung, sollte man über die baurechtlichen Konsequenzen nachdenken. Häufig ist eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen zwingend herzustellen. Das kann also bedeuten, daß Eure Wohnung 2 Stpl. haben muß. Hat sie nun aber nicht mehr.

    Das kann bedeuten:

    1. Der nicht hergestellte Stellplatz ist anderweitig nachzuweisen (oberirdisch auf dem Grundstück oder auch auf einem anderen Grundstück)
    2. Der Stellplatz ist abzulösen (= man zahlt eine Summe Geld für die Nichterrichtung des Stpl.).

    Beides wird extra Kosten auslösen.

    Thomas
     
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